Bernd_Nico schrieb am 07.04.2008 um 17:44:53:Meint ihr das geht so in Ordnung als Antrag
Das geht als
Antrag auf Arbeitsberechtigung EU so o.k. und muss halt notfalls einfach auf dem Schreibtisch liegengelassen oder per Einschreiben mit Rückschein hingeschickt werden, wenn die Agentur meint Ihr habt das Recht nicht und sich deshalb weigert, den Antrag zur Bearbeitung anzunehmen.
Wichtig wäre evtl. noch die
Regelmäßigkeit der Beschäftigung und deren Umfang darzulegen, d.h. dass diese mehr oder weniger durchgängig z.B. an 1 oder 2 Tagen in der Woche bestand.
Zusätzlich (!) - falls die Agentur das Formular überhaupt auszuhändigt - auch den
Formularantrag der Bundesdruckerei ausfüllen, darin jedoch keine Angaben zur konkret gewüschten Tätigkeit machen (entsprechende Felder leer lassen!), da ja eine Arbeitsberechtigung EU für Tätigkeiten jeder Art gewünscht wird.
Der Hinweis auf den der Arbeitsberechtigung EU entgegenstehenden
Studentenstatus ist nicht richtig. Ein solcher Zusammenhang besteht für Unionsbürger nach 12 monatiger Erwerbstätigkeit und/oder mit Daueraufenthaltsrecht - das ja an keinen konkreten Zweck mehr gebunden ist - nicht mehr. Eine strenge Zweckbindung des Aufenthaltsrechtes an das Studium gibt es in der Weise für Unionsbürger ohnehin nicht. Ein Unionsbürger kann auch gleichzeitig Arbeitnehmerstatus haben und weiterhin Student sein.
Die Rechte aus der Unionsbürgerrichtlinie, dem FreizügG/EU und der Rspr. des EuGH stehen Euch gurndsätzlich auch unabhängig davon zu, was das BMAS in seinen Dienstbesprechungen gerade erörtert und was das BMAS oder die Regionaldirektion der Agentur gerade an internen Vorgaben macht. Die entsprechenden internen Dienstanweisungen sind derzeit auf dem Stand September 2007 und berücksichtigen schon deshalb noch nicht die aktuelle Rechtsprechung des EuGH.
Ggf. muss dann allerdings - unter Beifügung eines Arbeitsangebotes als Nachweis der Dringlichkeit, es ist in dem Fall aber kein Problem dass auch arbeitslose Deutsche den Job machen könnten, im Gegenteil! - der Anspruch auf die Arbeitsberechtigung EU per "
einstweiliger Anordnung" beim
Sozialgericht durchgesetzt werden. Das Verfahren ist kostenlos, ein Anwalt nicht vorgeschrieben, sicherlich aber wegen der rechtlich nicht ganz einfachen Materie sinnvoll.
Viel Erfolg!
gc