Hi...
Einbeck schrieb am 02.04.2008 um 18:41:51:Soweit ich weiss, stellt die BPolizei doch eine Art Not-Visum aus für den Fall das ein freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger am Flughafen mit seiner (visapflichtigen) Ehefrau oder priveligierten Familienangehörigen vorspricht (Einreise des EU-Bürgers in Begleitung seiner visaplichtigen Familienangehörigen).
Korrekt ... § 14
AufenthG ... Muleta hat irgendwann mal gepostet, dass er einen Fall kennt, in dem nur ein Einreisestempel mit Verweis auf die RL 2004/38 vorhanden war ... ist nicht weisungsgemäß und sicherlich ein Einzelfall ...
trixie schrieb am 02.04.2008 um 18:37:40:Ignorieren wir das Problem mit der Fluggesellschaft.
Das kannst du nicht ignorieren, da die Fluggesellschaften wirtschaftlich denken und jede Beförderung eines unzureichend Ausgewiesenen richtig Geld kosten kann ... und davor haben sie Angst.
trixie schrieb am 02.04.2008 um 18:37:40:Die Freizügigkeitsberechtigung genießt der Drittstaatler nur gemeinsam mit dem Unionsbürger. Müßte die Ehefrau ihn dann am Flughafen abholen, bzw. empfangen?
Das ist sicherlich einzelfallabhängig ... aber wie soll das "Nachziehen" ansonsten einfacher nachgewiesen werden?
Muleta schrieb am 02.04.2008 um 18:12:50:In der Tat ist fraglich, ob ein Drittstaater, der seinen freizügigkeitsberechtigten Ehegatten zunächst im Land der Freizügigkeit visumsfrei besucht, dann auch in das Heimatland des Ehegatten reisen und sich dort (kurzfristig) aufhalten dürfte. M.W. ist diese Frage noch nicht gerichtlich entschieden.
Die Frage ist, ob es einer gerichtlichen Entscheidung braucht ... die schengenwirksamen
AT sind hinterlegt, und Aufenthaltskarten oder sonstige Nachweise der Freizügigkeit im Aufnahmestaat sind da eben nicht vorhanden ...
Einzig der EuGH könnte mE feststellen, dass man an der Freizügigkeit gehindert wäre, wenn man nicht kurzfristig mit seinem Ehepartner in den Herkunftsstaat zurückreisen dürfte ... aber der Weg ist bekanntlich nicht so schnell beschritten ...
Daddy
Edit:
Muleta schrieb am 02.04.2008 um 19:12:26:Und in der Tat stellt die
BPol an den Grenzen keine Visa für die Angehörigen von Unionsbürgern aus, Begründung: ein Visum sei überhaupt nicht erforderlich, visumsfreie Einreise möglich.
Die Aussage ist so nicht korrekt ... W/S stellen dies lediglich in ihrem Kommentar hinsichtlich des Binnenschengenverkehrs zur Diskussion ... die entsprechenden Weisungen lauten anders ...
Muleta schrieb am 02.04.2008 um 19:12:26:soweit die Ansicht der
BPol.
wie gerade gesagt ... negativ...