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Sprachtest in Jamaika (Gelesen: 10.463 mal)
Mikael321
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Antwort #15 - 02.04.2008 um 17:34:07
 
trixie schrieb am 02.04.2008 um 15:44:45:
Die Freizügigkeit greift nur dann, wenn beide gemeinsam im EU-Ausland wohnen und dann muß der LU gesichert sein. Die Österreicher nehmen es mit der Anmeldung - oft wird ein Mietvertrag verlangt - sehr genau.  Zwinkernd
Davon lese ich aber rein nichts :

KAPITEL III
Aufenthaltsrecht
Artikel 6
Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten
(1) Ein Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht.
(2) Absatz 1 gilt auch für Familienangehörige im Besitz eines gültigen Reisepasses, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.


Ich glaube du verwechselt hier was. Ich spreche nicht von Daueraufenthalt. Da würde der Ausländer ja eine AE bekommen. Wie schon geschrieben Urlaub / Besuch .

Michael
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trixie
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Antwort #16 - 02.04.2008 um 17:58:09
 
Da magst du Recht haben. Aber als erstes braucht die einreisende Person erst einmal ein Visum. Und welcher Staat sollte dieses ausstellen, wenn es nur im einen kurzfristigen Aufenthalt von drei Monaten geht?

trixie
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Antwort #17 - 02.04.2008 um 18:02:08
 
@Michael

Ob Daueraufenthalt oder Besuch, Jamaikaner sind visapflichtig für Schengen Staaten,und da braucht er als Jamaikaner erstmal ein Visum, ohne Visa keine Einreise in die Schengener
Staaten. Die Ersteinreise nach Schengen/EU dürfte ohne Visa nicht klappen
Von daher stellt sich die Frage der EU-Freizügigkeit gar nicht.

Die Frage hier ist welches Visa und Umgehung des FzF Visaverfahren durch ein evtl. Schengen Visa für besuchsreise nach Belgien., das dann für D Aufenthalt und Deutsch lernen genutzt wird.
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Muleta
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Antwort #18 - 02.04.2008 um 18:12:50
 
Einbeck schrieb am 02.04.2008 um 18:02:08:
Ob Daueraufenthalt oder Besuch, Jamaikaner sind visapflichtig für Schengen Staaten,und da braucht er als Jamaikaner erstmal ein Visum, ohne Visa keine Einreise in die Schengener Staaten.


Zumindest dann, wenn man der wohl inzwischen durchgängigen Rechtsansicht der BPol folgt, benötigt ein Drittstaater der zu seinem (freizügigkeitsberechtigten) Unionsbürger reisen will, kein Visum. Folgt man der Ansicht nicht, müsste an der Schengen-Außengrenze zwingend ein Visum ausgestellt werden.

Zitat:
Die Ersteinreise nach Schengen/EU dürfte ohne Visa nicht klappen Von daher stellt sich die Frage der EU-Freizügigkeit gar nicht.


das liegt aber nur daran, dass so eine Person von einer Fluggesellschaft wohl nicht mitgenommen werden würde. Auf dem Landweg wäre das hingegen kein Problem.

Zitat:
Die Frage hier ist welches Visa und Umgehung des FzF Visaverfahren durch ein evtl. Schengen Visa für besuchsreise nach Belgien., das dann für D Aufenthalt und Deutsch lernen genutzt wird.


In der Tat ist fraglich, ob ein Drittstaater, der seinen freizügigkeitsberechtigten Ehegatten zunächst im Land der Freizügigkeit visumsfrei besucht, dann auch in das Heimatland des Ehegatten reisen und sich dort (kurzfristig) aufhalten dürfte. M.W. ist diese Frage noch nicht gerichtlich entschieden.

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Antwort #19 - 02.04.2008 um 18:28:22
 
§ 5 Recht auf Einreise
§ 6 Recht auf Aufenthalt


dazu aus EU Freizügigkeitsgesetz:
http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm

4) Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums nach  den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt. Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. EU Nr. 229 S. 35) entbindet von der Visumpflicht.

Siehe Art. 5 Abs. 2 von 2004/38/EG
http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/2004_38_eg.pdf

Aufenthalt setzt vorherige Einreise voraus.
Einreise bedarf eines Visums, Viaserleichterungen  bei Einreise in EU-Staat etc. sind bekannt,
dieses Visa kann bei gemeinsamer Reise mit Ehemann am Flughafen/Bei Grenzübertritt erteilt werden, wurde hier bei info4alien  ja häufig diskutiert.
Thematik von 2004/38/EG

Sorry für diesen Diskurs, die Klarstellung war mir aber wichtig.
sorry @Mick, bin deiner Meinung sollte man hier nicht diskutieren, aber gegebene Infos müssen auch im Kontext klargestellt werden.

Eine Frage, warum muss man hier so abgleiten, warum muss erst wieder eine Diskussion über EU-Recht aufkommen?

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Antwort #20 - 02.04.2008 um 18:37:40
 
Muleta schrieb am 02.04.2008 um 18:12:50:
das liegt aber nur daran, dass so eine Person von einer Fluggesellschaft wohl nicht mitgenommen werden würde. Auf dem Landweg wäre das hingegen kein Problem.  

Ignorieren wir das Problem mit der Fluggesellschaft. Unser Jamaikaner bucht einen Flug nach Belgien, mit der Begründung, dass dort seine Frau freizügigkeitsberechtigt ist. Am besten mit der Heiratsurkunde, damit die Heirat mit einer deutschen Staatsbürgerin nachgewiesen ist.

Die Freizügigkeitsberechtigung genießt der Drittstaatler nur gemeinsam mit dem Unionsbürger. Müßte die Ehefrau ihn dann am Flughafen abholen, bzw. empfangen?

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Antwort #21 - 02.04.2008 um 18:41:51
 
Muleta schrieb am 02.04.2008 um 18:12:50:
Zumindest dann, wenn man der wohl inzwischen durchgängigen Rechtsansicht der BPol folgt, benötigt ein Drittstaater der zu seinem (freizügigkeitsberechtigten) Unionsbürger reisen will, kein Visum. Folgt man der Ansicht nicht, müsste an der Schengen-Außengrenze zwingend ein Visum ausgestellt werden.


Verstehe ich nicht ganz? Ein Jamaikaner der zu einen Dänen nach Deutschland reist braucht kein Visa???
Falsch formuliert?

Soweit ich weiss, stellt die BPolizei doch eine Art Not-Visum aus für den Fall das ein freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger am Flughafen mit seiner (visapflichtigen) Ehefrau oder priveligierten Familienangehörigen vorspricht (Einreise des EU-Bürgers in Begleitung seiner visaplichtigen Familienangehörigen).
Art 5 Abs. 2  von 2004/38/EG
besser Abs. 4 wenn kein Visa jede angemessene Möglichkeit, d.h. das Visa erteile ich in diesem Ausnahmefall an der Grenze, bei der Einreise nach Schengen.
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Antwort #22 - 02.04.2008 um 18:51:30
 
trixie schrieb am 02.04.2008 um 18:37:40:
Ignorieren wir das Problem mit der Fluggesellschaft. Unser Jamaikaner bucht einen Flug nach Belgien, mit der Begründung, dass dort seine Frau freizügigkeitsberechtigt ist. Am besten mit der Heiratsurkunde, damit die Heirat mit einer deutschen Staatsbürgerin nachgewiesen ist.  

Das Ignorieren der Visabestimmungen wird Dir bei der Fluggesellschaft wenig nützen.
Entweder hast Du das erforderliche Visum, dann darfst Du einsteigen oder Du hast es nicht, dann bleibst Du am Boden.
Hinzu kommt dann noch, daß die Angestellten der Fluggesellschaft nicht unbedingt versierte Experten im europäischen Aufenthaltsrecht sind, insofern wird Dir da auch die Heiratsurkunde den Weg ins Flugzeug nicht öffnen.

Obwohl ich schon einige Zeit mit einer Nicht-EUle verheiratet bin und sie schon lange über einen entsprechenden verfestigten Aufenthaltstitel im Pass verfügt, habe ich bzw. hat sie schon die tollsten Erlebnisse am Flughafen in Drittweltländern und auch in Schengenstaaten gehabt, wenn es um die Heimreise nach Deutschland ging.
Es genügt eben nicht allein Recht zu haben, man muß es auch bekommen.
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« Zuletzt geändert: 02.04.2008 um 19:04:10 von Saxonicus »  

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Antwort #23 - 02.04.2008 um 19:12:26
 
Einbeck schrieb am 02.04.2008 um 18:28:22:
§ 5 Recht auf Einreise
§ 6 Recht auf Aufenthalt

dazu aus EU Freizügigkeitsgesetz:
http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm


Westphal/Stoppa führen sehr schön aus, dass das FreizügigkG/EU diesbzgl. für die Tonne ist, selbst die RL 2004/38/EG an dieser Stelle schrottreif formuliert wurde. Und in der Tat stellt die BPol an den Grenzen keine Visa für die Angehörigen von Unionsbürgern aus, Begründung: ein Visum sei überhaupt nicht erforderlich, visumsfreie Einreise möglich.

trixie schrieb am 02.04.2008 um 18:37:40:
Die Freizügigkeitsberechtigung genießt der Drittstaatler nur gemeinsam mit dem Unionsbürger.


für die Einreise ist das nicht nötig. Für den Aufenthalt ist ein (weit auszulegendes) "Begleiten" nötig. D.h. aber nicht, dass der Drittstaater sich an seinen Ehegatten festketten muss.

Einbeck schrieb am 02.04.2008 um 18:41:51:
Verstehe ich nicht ganz? Ein Jamaikaner der zu einen Dänen nach Deutschland reist braucht kein Visa???


soweit die Ansicht der BPol.

Zitat:
Soweit ich weiss, stellt die BPolizei doch eine Art Not-Visum aus


kann gemacht werden, wird aber nicht gemacht. Die Bundespolizisten lesen (wirklich!) dieses Buch: http://www.westphal-stoppa.de/Buchinfo.htm

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Antwort #24 - 02.04.2008 um 19:14:30
 
Hi...

Einbeck schrieb am 02.04.2008 um 18:41:51:
Soweit ich weiss, stellt die BPolizei doch eine Art Not-Visum aus für den Fall das ein freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger am Flughafen mit seiner (visapflichtigen) Ehefrau oder priveligierten Familienangehörigen vorspricht (Einreise des EU-Bürgers in Begleitung seiner visaplichtigen Familienangehörigen). 

Korrekt ... § 14 AufenthG ... Muleta hat irgendwann mal gepostet, dass er einen Fall kennt, in dem nur ein Einreisestempel mit Verweis auf die RL 2004/38 vorhanden war ... ist nicht weisungsgemäß und sicherlich ein Einzelfall ...

trixie schrieb am 02.04.2008 um 18:37:40:
Ignorieren wir das Problem mit der Fluggesellschaft.

Das kannst du nicht ignorieren, da die Fluggesellschaften wirtschaftlich denken und jede Beförderung eines unzureichend Ausgewiesenen richtig Geld kosten kann ... und davor haben sie Angst.

trixie schrieb am 02.04.2008 um 18:37:40:
Die Freizügigkeitsberechtigung genießt der Drittstaatler nur gemeinsam mit dem Unionsbürger. Müßte die Ehefrau ihn dann am Flughafen abholen, bzw. empfangen? 

Das ist sicherlich einzelfallabhängig ... aber wie soll das "Nachziehen" ansonsten einfacher nachgewiesen werden?

Muleta schrieb am 02.04.2008 um 18:12:50:
In der Tat ist fraglich, ob ein Drittstaater, der seinen freizügigkeitsberechtigten Ehegatten zunächst im Land der Freizügigkeit visumsfrei besucht, dann auch in das Heimatland des Ehegatten reisen und sich dort (kurzfristig) aufhalten dürfte. M.W. ist diese Frage noch nicht gerichtlich entschieden.

Die Frage ist, ob es einer gerichtlichen Entscheidung braucht ... die schengenwirksamen AT sind hinterlegt, und Aufenthaltskarten oder sonstige Nachweise der Freizügigkeit im Aufnahmestaat sind da eben nicht vorhanden ...
Einzig der EuGH könnte mE feststellen, dass man an der Freizügigkeit gehindert wäre, wenn man nicht kurzfristig mit seinem Ehepartner in den Herkunftsstaat zurückreisen dürfte ... aber der Weg ist bekanntlich nicht so schnell beschritten ... Zwinkernd

Daddy

Edit:
Muleta schrieb am 02.04.2008 um 19:12:26:
Und in der Tat stellt die BPol an den Grenzen keine Visa für die Angehörigen von Unionsbürgern aus, Begründung: ein Visum sei überhaupt nicht erforderlich, visumsfreie Einreise möglich.

Die Aussage ist so nicht korrekt ... W/S stellen dies lediglich in ihrem Kommentar hinsichtlich des Binnenschengenverkehrs zur Diskussion ... die entsprechenden Weisungen lauten anders ...

Muleta schrieb am 02.04.2008 um 19:12:26:
soweit die Ansicht der BPol.

wie gerade gesagt ... negativ...
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Antwort #25 - 02.04.2008 um 19:27:04
 
Daddy schrieb am 02.04.2008 um 19:14:30:
Die Aussage ist so nicht korrekt ... W/S stellen dies lediglich in ihrem Kommentar hinsichtlich des Binnenschengenverkehrs zur Diskussion ... die entsprechenden Weisungen lauten anders ...


tut mir leid, meine Kandidaten haben in letzter Zeit trotz ausdrücklicher Antragstellung keine Ausnahmevisa mehr bekommen. Teilweise wurde noch eine Weile telefoniert aber dann hieß es "brauchen Sie nicht, gibt's deshalb nicht". Betraf im Übrigen Flughäfen (als Schengen-Außengrenze), Binnengrenzen im Süden und Westen* und Schengen-Außengrenzen im Osten (als es die noch gab) - völlig einheitliches Verhalten.

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Antwort #26 - 02.04.2008 um 19:34:42
 
Muleta schrieb am 02.04.2008 um 19:27:04:
tut mir leid, meine Kandidaten haben in letzter Zeit trotz ausdrücklicher Antragstellung keine Ausnahmevisa mehr bekommen. Teilweise wurde noch eine Weile telefoniert aber dann hieß es "brauchen Sie nicht, gibt's deshalb nicht". Betraf im Übrigen Flughäfen (als Schengen-Außengrenze), Binnengrenzen im Süden und Westen* und Schengen-Außengrenzen im Osten (als es die noch gab) - völlig einheitliches Verhalten.

Ich kann mich nur wiederholen ... es gibt keine Änderung der bisherigen Weisungslage ... aber ich werde das intern mal zur Disskussion stellen...

Muleta schrieb am 02.04.2008 um 19:27:04:
* Binnengrenzen: Anlässlich von Routinekontrollen in Zügen - also bereits nach der Einreise.

Logisch ... nach der Einreise gibt es kein Ausnahmevisum mehr (es wird ja nur ein Einreisevisum gefordert) ...  Zwinkernd

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Antwort #27 - 02.04.2008 um 19:40:55
 
Daddy schrieb am 02.04.2008 um 19:34:42:
Logisch ... nach der Einreise gibt es kein Ausnahmevisum mehr (schon aufgrund der Zuständigkeiten) ...  Zwinkernd


schon klar, aber was macht die BPol mit einem Familienangehörigen, der ohne ein (angeblich) erforderliches Visum eingereist ist?!? Wenn da ein Straftatbestand erfüllt worden wäre, wäre wohl mit einem entsprechenden Verfahren zu rechnen, oder?

Oder würde eine solche visumslose Einreise dann völlig unsanktioniert bleiben? (womit sich die Frage stellen würde, ob die Forderung nach einem Visum nicht doch eher den Charakter einer Empfehlung hätte).

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Antwort #28 - 02.04.2008 um 19:51:36
 
Erst mal sorry @ TS weil mittlerweile off topic

Muleta schrieb am 02.04.2008 um 19:40:55:
Wenn da ein Straftatbestand erfüllt worden wäre, wäre wohl mit einem entsprechenden Verfahren zu rechnen, oder?

Es gibt keinen entsprechenden Straftatbestand ...

Muleta schrieb am 02.04.2008 um 19:40:55:
Oder würde eine solche visumslose Einreise dann völlig unsanktioniert bleiben?

Ja...

Muleta schrieb am 02.04.2008 um 19:40:55:
(womit sich die Frage stellen würde, ob die Forderung nach einem Visum nicht doch eher den Charakter einer Empfehlung hätte)

Die Frage stellt sich mir nicht, da die RL 2004/38 eben ein Einreisevisum fordert und anders lautende Erwägungsgründe nicht ersichtlich sind, die für eine Empfehlung sprechen würde...

Aber das alles hilft der TS im Ausgangsfall nicht besonders...

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Antwort #29 - 03.04.2008 um 00:14:28
 
Einbeck schrieb am 02.04.2008 um 18:41:51:
Soweit ich weiss, stellt die BPolizei doch eine Art Not-Visum aus für den Fall das ein freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger am Flughafen mit seiner (visapflichtigen) Ehefrau oder priveligierten Familienangehörigen vorspricht
Aktuell weiß ich das die Polen in Belarus, für EU verheirate Belarussis, ein 4 Wöchiges C Visum, gültig nur für 30 Tage, und NUR für Polen ausstellen. (Vereinbar Schengen Recht ?) Ob der Ehepartner dabei ist, spielt keine Rolle. Heiratsurkunde reicht. Scheint wohl jeder so zu machen, wie er denkt, das es richtig ist.

Daddy schrieb am 02.04.2008 um 19:14:30:
Das kannst du nicht ignorieren, da die Fluggesellschaften wirtschaftlich denken und jede Beförderung eines unzureichend Ausgewiesenen richtig Geld kosten kann ... und davor haben sie Angst.
Du denkst nicht kreativ genug. Durchgedreht Viele Wege, führen nach Rom. Mehr möchte ich jetzt nicht dazu sagen.


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