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Sprachtest in Jamaika (Gelesen: 10.472 mal)
ladyconnie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.03.2008 um 20:28:08
 
[size=14][/size]Hallo,
wer oder wessen ehepartner musste auf der deutschen Botschaft in Jamaika den Sprachtest für das Visum zur FZF machen? Mein Mann sitzt in Jamaika fest. Dort gibt es kein Goethe-Institut und keine Sprachschulen, die Deutsch anbieten. Alles was er zur Verfügng hat sind Bücher und CDs. Ich fürchte, dass das nicht zu schaffen ist. Hat jemad einen Rat für mich?
Der Witz ist, dass ich selbst Deutsch- und Englischlehrerin an einer Schule hier in Deutschland bin. Da hätte mein Mann ja den besten Unterricht, wenn die Botschaft ihn einreisen ließe.
Noch ein Info: wir waren bis jetzt noch nicht auf der Botschaft, haben unsere Heirat noch nicht gemeldet und haben auch noch keine FZF beantragt. Mein Mann hat eine Schwester in Belgien. Könnte die ihn eventuell einladen? Dann könnte er hier Deutsch lernen...Wer weiß Rat?
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Ulf
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Antwort #1 - 01.04.2008 um 13:09:17
 
ladyconnie schrieb am 31.03.2008 um 20:28:08:
Mein Mann sitzt in Jamaika fest. Dort gibt es kein Goethe-Institut und keine Sprachschulen, die Deutsch anbieten. Alles was er zur Verfügng hat sind Bücher und CDs.


Die Botschaft wünscht sich ein zweisprachiges pdf
http://www.kingston.diplo.de/Vertretung/kingston/en/01/Visabestimmungen/Explanat...

Gruß, ULF
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ladyconnie
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Antwort #2 - 01.04.2008 um 13:20:13
 
Hallo Ulf,

das pdf-Dokument ist leider nicht verlinkt. man kann es nicht anklickn. Ich war aber persönlich schon auf der Botschaft. Leider wollten sie zum Sprachtest keine genauen Askünfte geben - außer, dass ein längeres Gespräch mit dem Antragsteller geführt wird...very tricky unentschlossen
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Sondra
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Antwort #3 - 01.04.2008 um 15:29:04
 
ladyconnie schrieb am 31.03.2008 um 20:28:08:
Mein Mann sitzt in Jamaika fest. Dort gibt es kein Goethe-Institut und keine Sprachschulen, die Deutsch anbieten. ... Leider wollten sie zum Sprachtest keine genauen Askünfte geben - außer, dass ein längeres Gespräch mit dem Antragsteller geführt wird...very tricky

In so einem Fall gilt folgende Regelung

Zitat:
Sofern und solange im Zuständigkeitsbereich einer Visastelle weder das GI noch dessen Lizenznehmer/Partnerorganisationen die Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ durchführen ..., hat sich die Visastelle auf andere geeignete Weise vom Vorliegen der einfachen Deutschkenntnisse des Antragstellers zu überzeugen, wenn diese nicht offenkundig sind (= Ist im Rahmen der persönlichen Vorsprache des Ehegatten bereits offenkundig, d. h. bestehen keine vernünftigen Zweifel, dass dieser mindestens die erforderlichen einfachen Sprachkenntnisse i. S. d. Sprachniveaus „A1“ GER besitzt, so bedarf es eines Sprachstandsnachweises, insbesondere des GI, nicht. Dies ist aktenkundig zu vermerken.). ... Dazu sind sämtliche geeigneten Erkenntnisse und Nachweise des Antragstellers heranzuziehen. In Betracht kommen ... und/ oder eine Feststellung des Visumentscheiders im Rahmen der persönlichen Vorsprache. Im Fall der Feststellung bei persönlicher Vorsprache bzw. bei der Ehegattenbefragung soll diese sich zwecks einheitlicher Handhabung am Prüfungsniveau des GI-Zertifikats und der Sprachniveaudefinitionen „A1“ bzw. in Abgrenzung „A2“ orientieren. Es ist darauf zu achten, dass während des Gesprächs mit dem Ehegatten die akustische Verständnismöglichkeit nicht beeinträchtigt wird. Auf die besondere „Prüfungssituation“ im Nachzugsverfahren (u. U. Verunsicherung, Stress) ist ebenfalls Rücksicht zu nehmen, insbesondere durch ruhige und offene Gesprächsführung, langsames und deutliches, aber nicht überakzentuiertes Sprechen und hinreichende Möglichkeit zur Antwortfindung in angemessener Zeit. Soweit möglich sollte die Feststellung im Beisein eines weiteren Mitarbeiters der Visastelle erfolgen, der über hinreichende Deutschkenntnisse verfügt. Die Art und Weise einer Feststellung im Rahmen der persönlichen Vorsprache bzw. die getroffene Bewertung der vorgelegten Sprachstandsnachweise sind – entsprechend der Ehegattenbefragung zur Feststellung von Scheinehen – ausführlich (Fragen/ Themen und Antworten) in der Visumakte zu dokumentieren. Sie sind in dieser Weise auch im Votum gegenüber der zu beteiligenden Ausländerbehörde anzugeben.

Wichtig

Zitat:
Es ist im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe darauf zu achten, dass nicht bereits weitergehende Fähigkeiten verlangt werden, etwa nach der höheren Sprachstufe „A2 GER ...

sagt das BMI.
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Ernas
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Antwort #4 - 01.04.2008 um 18:43:06
 
ladyconnie schrieb am 31.03.2008 um 20:28:08:
[size=14][/size]Hallo,
wer oder wessen ehepartner musste auf der deutschen Botschaft in Jamaika den Sprachtest für das Visum zur FZF machen? Mein Mann sitzt in Jamaika fest. Dort gibt es kein Goethe-Institut und keine Sprachschulen, die Deutsch anbieten. Alles was er zur Verfügng hat sind Bücher und CDs. Ich fürchte, dass das nicht zu schaffen ist. Hat jemad einen Rat für mich?

es st mit Buechern und CD schwierig, sogar sehr schwierig, aber machbar, sehe ich bei mir am Schalter immer wieder. Bedeutet natuerlich Einsatz 24/7

Zitat:
Noch ein Info: wir waren bis jetzt noch nicht auf der Botschaft, haben unsere Heirat noch nicht gemeldet und haben auch noch keine FZF beantragt. Mein Mann hat eine Schwester in Belgien. Könnte die ihn eventuell einladen? Dann könnte er hier Deutsch lernen...Wer weiß Rat?

willst Du hier jetzt Ratschlaege wie Ihr die FZ umgehen koennt? Die Schwester kann bei der Einreise nicht helfen. Ausserdem riecht das sehr stark nach unwahren Angaben im Visumverfahren. Resultat: Vorsprache bei der ALB, zurueck in die Sonne, Deutsch lernen, FZ Antrag. Das ganze natuerlich viele EURONEN spaeter.
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Sondra
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Antwort #5 - 02.04.2008 um 08:37:21
 
Zitat:
wie Ihr die FZ umgehen koennt?

Wieso FZ umgehen? Ich lese, dass sie nur überlegt, wie man es schaffen könnte, dass ihr Mann ein Intensivkurs D in D besucht, damit er den Sprachtest (über den ihnen keine Informationen vorliegen) beim FZ bestehen kann.
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Antwort #6 - 02.04.2008 um 09:05:37
 
Sondra schrieb am 02.04.2008 um 08:37:21:
Wieso FZ umgehen? 


Weil man das hier

ladyconnie schrieb am 31.03.2008 um 20:28:08:
wir waren bis jetzt noch nicht auf der Botschaft, haben unsere Heirat noch nicht gemeldet und haben auch noch keine FZF beantragt.


durchaus auch so lesen könnte, wie Ernas es getan hat Zwinkernd




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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #7 - 02.04.2008 um 11:31:28
 
ronny schrieb am 02.04.2008 um 09:05:37:
Weil man das hier durchaus auch so lesen könnte, wie Ernas es getan hat Zwinkernd
Seine Schwester zu besuchen, ist nicht verboten. Dabei einen Kurs zu machen, auch nicht. Ein Visum dürfte ja nicht das Problem sein, denn als Freizügigkeitsberchtigter kann ihm die Einreise nach Belgien, in Begleitung seiner Frau nicht verwehrt werden. (Schlauer wäre es natürlich vorher ein Visum zu machen)

Ich persönlich kenne schon einige Leute, die es so rum gemacht haben, weil der Sprachkurs in der Heimat nur schlecht, oder gar nicht zu machen waren. Danch sind sie zurück, und haben FZV gestellt. Wo siehst du da ein Problem ? Geht es in dem Gesetz darum, den Nachzug zu verlangsamen/verhindern oder die Deutsche Sprache auf einfachem Niveau zu beherrschen ?


Michael

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Mick
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Antwort #8 - 02.04.2008 um 12:50:51
 
Mikael321 schrieb am 02.04.2008 um 11:31:28:
Wo siehst du da ein Problem ?

Hoi,
ich sehe hier das Problem, dass die Ehefrau nix
davon geschrieben hat, dass sie ihren Ehemann
nach Belgien begleiten möchte. Desweiteren sehe
ich das Problem, dass ein Aufenthalt in Belgien
gar nicht geplant ist, sondern in D. Mithin ist D.
als Hauptreiseziel bei der Visumsbeantragung an-
zugeben, was dazu führt, dass eine deutsche
Auslandsvertretung für die Erteilung zuständig
wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Mikael321
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Antwort #9 - 02.04.2008 um 13:38:03
 
Mick schrieb am 02.04.2008 um 12:50:51:
ich sehe hier das Problem, dass die Ehefrau nix davon geschrieben hat, dass sie ihren Ehemann
nach Belgien begleiten möchte
Ich hab ja nur einen Vorschlag gemacht, wie der Sprachnachweis, recht einfach zu bekommen ist. Hier ging es ja darum, das schnell zu realisieren, und nicht autodidaktisch zig Monate zu vertrödeln, oder überhaupt möglich zu machen. (Muss ja auch nicht unbedingt Belgien sein, könnte zb. auch Österreich sein).

Mick schrieb am 02.04.2008 um 12:50:51:
Desweiteren sehe ich das Problem, dass ein Aufenthalt in Belgien gar nicht geplant ist, sondern in D. Mithin ist D. als Hauptreiseziel bei der Visumsbeantragung an- zugeben
Wenn er in Belgien, zb. Grenznah wohnt, und Tagsüber ein Schule zb. in Aachen besucht, sehe ich den Aufenthalt in Belgien. Damit ist Belgien die zuständige Botschaft. Außerdem muss er nicht unbedingt in Deutschland einen Kurs belegen, sondern in Belgien sind die recht einfach zu bekommen. (deutsch)

www.ceran.com/de/wohnsprachkurse-fur-erwachsene/zentren/belgium/prasentation.php...

oder hier : www.goethe.de/ins/be/bru/deindex.htm


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Antwort #10 - 02.04.2008 um 13:56:21
 
Mikael321 schrieb am 02.04.2008 um 13:38:03:
Muss ja auch nicht unbedingt Belgien sein, könnte zb. auch Österreich sein

Von den Angaben der TS ausgehend, fällt Österreich wohl flach - weder Schengen Visum noch nationales österreichisches Visum möglich, ohne Wohnsitz in Österreich - und für Belgien dürfte wohl nur ein Schengen Visum möglich sein, außer die TS verlegt ihren Wohnsitz dort hin.

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Antwort #11 - 02.04.2008 um 14:30:40
 

Mir gefällt folgende Formulierung nicht:
ladyconnie schrieb am 31.03.2008 um 20:28:08:
Noch ein Info: wir waren bis jetzt noch nicht auf der Botschaft, haben unsere Heirat noch nicht gemeldet und haben auch noch keine FZF beantragt. Mein Mann hat eine Schwester in Belgien. Könnte die ihn eventuell einladen? Dann könnte er hier Deutsch lernen...Wer weiß Rat?


Man könnte hieraus schließen, das man gedenkt sich per Einladung aus Belgien ein belgisches Schengen-Visa zu beschaffen (Reisegrund Besuch in Belgien), da es aber ein Schengen-visa ist und zu Aufenthalt in allen Schengen Staaten auch Deutschland berechtigt, mit diesen Visa effektiv nach Deutschland reisen und hier Deutsch lernen.

Weiter möchte ich meine Theorie und Gedanken nicht spielen,
ob man wieder ausreist und FzF-Visaverfahren im Heimatland anschließend durchführt oder
bei ABH vorstellig wird und versucht dort direkt eine AE zu bekommen
wer weiß das schon.
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Antwort #12 - 02.04.2008 um 15:40:38
 
trixie schrieb am 02.04.2008 um 13:56:21:
Von den Angaben der TS ausgehend, fällt Österreich wohl flach - weder Schengen Visum noch nationales österreichisches Visum möglich, ohne Wohnsitz in Österreich - und für Belgien dürfte wohl nur ein Schengen Visum möglich sein, außer die TS verlegt ihren Wohnsitz dort hin.
Freizügigkeit ! Mit Deutschen verheiratet ! Gilt auch bei Urlaubsreisen !

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Antwort #13 - 02.04.2008 um 15:44:45
 
Mikael321 schrieb am 02.04.2008 um 15:40:38:
Freizügigkeit ! Mit Deutschen verheiratet ! 

Die Freizügigkeit greift nur dann, wenn beide gemeinsam im EU-Ausland wohnen und dann muß der LU gesichert sein. Die Österreicher nehmen es mit der Anmeldung - oft wird ein Mietvertrag verlangt - sehr genau.  Zwinkernd

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Antwort #14 - 02.04.2008 um 15:55:49
 
Vielleicht können wir bei der Ausgangsfrage
bleiben und das EU-Recht dann bei Bedarf
fortsetzen?
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