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FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil (Gelesen: 6.932 mal)
SigSag
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Antwort #15 - 04.04.2008 um 12:32:33
 
ichbinich schrieb am 04.04.2008 um 12:13:51:
aber entscheidend ist doch die abh hier oder nicht? ´die können mir doch sagen aus dem und dem grund . Die botschaft gibt doch keine weitere Auskunft.


Wir hatten hier Gestern eine rege Diskussion über die Auskunftsgeber. Schau mal hier rein:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1207124479

Da letztendlich die Botschaft entscheidet gibt sie auch dem Antragsteller die Auskunft.

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Antwort #16 - 04.04.2008 um 18:53:34
 
ichbinich schrieb am 04.04.2008 um 12:13:51:
aber entscheidend ist doch die abh hier oder nicht?  

Wer letztlich gegen eine Visumserteilung war, kann man von hier aus nicht feststellen. Du vermutest zwar die ABH, weißt es aber nicht genau.

ichbinich schrieb am 04.04.2008 um 12:13:51:
Die botschaft gibt doch keine weitere Auskunft.

Dir, ohne Vollmacht nicht, deiner Frau schon, da sie die Antragsstellerin ist.

Deiner Frau bleibt, wie schon gesagt, nur die Möglichkeit zu remonstrieren oder zu klagen, damit eine Chance besteht, dass sie nach Deutschland kommen kann.

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ichbinich
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Antwort #17 - 06.04.2008 um 20:13:51
 
Hallo
also muss sie dagegen remonstrieren/wiederspruch einlegen und da dann muss sie in der türkei bei der botschaft einen neuen termin und mit allen unterlagen nochmal dahin! Versteh ich das richtig !
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thom
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Antwort #18 - 06.04.2008 um 23:28:46
 
ichbinich schrieb am 06.04.2008 um 20:13:51:
also muss sie dagegen remonstrieren/wiederspruch einlegen und da dann muss sie in der türkei bei der botschaft einen neuen termin und mit allen unterlagen nochmal dahin! Versteh ich das richtig !  
nein, irgendwie nicht. Deshalb solltet Ihr einen Anwalt nehmen, der das für Euch macht.
Die ABH sagt Dir nichts, den Widerspruch oder sie Klage legt sie über ihren Anwalt ein. Der darf dann in die ABH-Akte schauen, erfährt von der Botschaft auch die Ablehnungsgründe und kann dann evtl. dagegen vorgehen.
Sie muss der Botschaft zunächst weder Unterlagen bringen noch sonst etwas beantragen. Ein Visum bekommt sie zunächst sowieso nicht.
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Ernas
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Antwort #19 - 07.04.2008 um 14:45:43
 
ichbinich schrieb am 06.04.2008 um 20:13:51:
Hallo
also muss sie dagegen remonstrieren/wiederspruch einlegen und da dann muss sie in der türkei bei der botschaft einen neuen termin und mit allen unterlagen nochmal dahin! Versteh ich das richtig ! 

nein, sie remonstriert Formlos und bittet um erneute Pruefung des Antrags (kein neuer Antrag) Wenn sie weitere, den Antrag unterstuetzende Unterlagen hat, soll sie diese beifuegen, damit die entscheidenden Kollegen die Moeglichkeit haben, Wege zu finden, den Antrag doch noch positiv zu entscheiden.
Die Zustaendigkeit liegt alleine bei der Botschaft, nicht bei der ALB!!! Akteneinsicht kann beantragt werden, dauert aber. Bei einem eventuellen, spaeteren Klageverfahren, gehoert zum Verfahren. Es geht dann dabei, erst einmal um die Akte aus der Botschaft. Diese wird dem VG uebergeben und dort zur Einsicht freigegeben.
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ichbinich
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Antwort #20 - 09.04.2008 um 22:27:35
 
Hallo
danke erstmal für die auskunft. aber sie hat ihren pass und so weiter alles wieder gekriegt, soll ich meine abrechnung und mietvertrag usw zu meiner Frau schicken uns Sie soll das schicken oder Termin nehmen bei der Botschaft ???!! Wie soll Sie das machen?
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ichbinich
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Antwort #21 - 12.04.2008 um 13:08:46
 
Hallo
also ich habe vor 8 tagen mich beim leiter der ABHs meiner Stadt beschwert, und er hat mir angeboten den Ordner aus dem EU Büro zu sich bringen zu lassen. Es ist schon 8 Tage her und es hat sich immer noch nix getan. Das ist doch nicht normal.
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Antwort #22 - 12.04.2008 um 14:16:42
 
ichbinich schrieb am 12.04.2008 um 13:08:46:
Es ist schon 8 Tage her und es hat sich immer noch nix getan. Das ist doch nicht normal.


Doch, das ist normal. Geduldige dich noch mal solange und frage dann noch mal bei der ABH nach. Zustellungen zwischen verschiedenen Institutionen müssen nicht zwangsläufg online oder per Fax erfolgen. Zum Anderen muss der Vorgang auch bearbeitet werden. Also nicht verzagen, sondern noch ein wenig abwarten.

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Antwort #23 - 12.04.2008 um 14:16:44
 
@ ichbinich

Irgendwie verstehe ich deine Kritik immer weniger; immer nur nörgeln. Der Leiter der ABH hat dir seine Hilfe angeboten, was er gar nicht tun müßte. Du kannst den Leiter doch am Montag noch einmal anrufen und nachfragen. Oder denkst du, dass der Vorgang per sofort herbeigezaubert wird? Deine Fragen können wir dir hier nicht so beantworten, wie du es vielleicht möchtest. Der Leiter hat auch noch andere Aufgaben zu erfüllen. Du bist nicht sein einziger Kandidat.

Zitat:
Zustellungen zwischen verschiedenen Institutionen müssen nicht zwangsläufg online oder per Fax erfolgen.

... was auch bei einem Ordner technisch nicht möglich ist.  Zwinkernd

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Antwort #24 - 14.04.2008 um 15:55:44
 
Zitat:
nein, sie remonstriert Formlos und bittet um erneute Pruefung des Antrags (kein neuer Antrag) Wenn sie weitere, den Antrag unterstuetzende Unterlagen hat, soll sie diese beifuegen, damit die entscheidenden Kollegen die Moeglichkeit haben, Wege zu finden, den Antrag doch noch positiv zu entscheiden.
Die Zustaendigkeit liegt alleine bei der Botschaft, nicht bei der ALB!!! Akteneinsicht kann beantragt werden, dauert aber. Bei einem eventuellen, spaeteren Klageverfahren, gehoert zum Verfahren. Es geht dann dabei, erst einmal um die Akte aus der Botschaft. Diese wird dem VG uebergeben und dort zur Einsicht freigegeben.

Hallo
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Antwort #25 - 17.04.2008 um 12:08:35
 
Also die stellen sich auf den Kopf weil mein arbeitgeber angeblich finanzielle Probleme hat.
was kann ich den dafür! Kann ich den ein Besucher Visum beantragen.
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Antwort #26 - 17.04.2008 um 13:11:28
 
ichbinich schrieb am 17.04.2008 um 12:08:35:
Kann ich den ein Besucher Visum beantragen.


Nein! Wenn dann, deine Frau.  Zwinkernd

Da aber bereits der Antrag zur FZF läuft, sind die Chancen für ein Besuchervisum gleich NULL.

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Antwort #27 - 18.04.2008 um 11:20:02
 
Hallo
man könnte es doch so begründen damit sich ihre Deutschkentnisse nicht verschlechtern sogar verbessern wenn nach monaten sie wieder auf FZF beantragt.
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Antwort #28 - 18.04.2008 um 11:26:07
 
ichbinich schrieb am 18.04.2008 um 11:20:02:
Hallo
man könnte es doch so begründen damit sich ihre Deutschkentnisse nicht verschlechtern sogar verbessern wenn nach monaten sie wieder auf FZF beantragt.


Leider stehen die Aussichten auf ein Besuchervisum
trotz dieser einleuchtenden Erklärung schlecht,
weil ein ganz wichtiger Punkt dabei die Rückkehrbereitschaft spielt.

Wenn ihr schon einen FZF-Antrag gestellt habt, fürche ich,
wird die Botschaft davon ausgehen,
dass Deine Frau nach dem touristischen Besuch
mit ihrem Mann zusammengeführt bleiben würde, ohne in die Heimat zurückzukehren. hä?
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