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FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil (Gelesen: 6.925 mal)
ichbinich
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30.03.2008 um 21:24:53
 
Sorry ich suche keinen illegalen weg aber wenn du meine sache durchgelesen hättest wüsstest du bescheid ich war nur 2 wochen arbeitslos sonst nix in den letzten seit ich aus der schule bin aber ich bin am ende mit meinem latein weiss nicht was ich machen soll !!!  weinend
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« Zuletzt geändert: 30.03.2008 um 21:36:38 von N/V »  
 
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Antwort #1 - 30.03.2008 um 21:30:24
 
Das mit der illegalen Einreise,dass vergisst Du mal ganz schnell.Hast Du schon mal daran gedacht,wenn sie erwischt wird?!Straftat,Vorbestraft,Abschiebung,Einreisesperre!Wenn ihr schon einen Kinderwunsch habt und es Dir so wichtig ist,dass das Kind deutsch sein soll,warum laesst Du Dich nicht einbürgern?
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trixie
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Antwort #2 - 30.03.2008 um 21:31:01
 
ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:24:53:
weiss nicht was ich machen soll !!!  

Wenn das Visum zur FZF deiner Frau abgelehnt wurde, kann deine Frau remonstrieren oder Klage erheben. Wenn sie Klage erhebt, sollte sie das durch einen Anwalt machen, der dann auch Akteneinsicht bekommt, warum das Visum tatsächlich abgelehnt wurde. Mehr kann man im Moment nicht tun. Das es alleine am Einkommen gelegen hat, vermag ich noch nicht zu glauben.

trixie
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ichbinich
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Antwort #3 - 30.03.2008 um 21:34:12
 
Hallo
nachdemschreiben von der botschaft lag es daran. Ich bezahle 250€ miete für 80m² weil das ein mehrfamilienhaus von meinen eltern ist . Sie hat darüber auch vom steuerberater von meinem Vater ein bescheid gekriegt das ist reine schikane. Es muss doch ein ort geben wo ich beschwerde einlegen kann.
mfg
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Antwort #4 - 30.03.2008 um 21:38:24
 
ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:24:53:
ich bin am ende mit meinem latein weiss nicht was ich machen soll !!! 

Naja, ist sicher dann nicht einfach. Aber dann an solche
illegalen Methiden denken. hab das bitte mal ganz schnell
ab, sonst wird hier wieder geclosed.

Hab mir erlaubt den Betreff zu ändern. Macht sicher mehr
Sinn so.
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ichbinich
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Antwort #5 - 30.03.2008 um 21:39:22
 
danke
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trixie
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Antwort #6 - 30.03.2008 um 21:40:51
 
ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:34:12:
Es muss doch ein ort geben wo ich beschwerde einlegen kann.  


Liest du dir eigentlich das durch, was man dir geraten hat???

Sicherlich kannst du dich über ein Fehlverhalten einer Behörde beschweren. Ob du dann wirklich im Recht bist, ist eine ganz andere Sache. Aber deshalb hat deine Frau immer noch kein Visum. Das ganze Drumherum bringt gar nichts!

trixie
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Antwort #7 - 30.03.2008 um 21:40:58
 
ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:34:12:
Es muss doch ein ort geben wo ich beschwerde einlegen kann. 


trixie schrieb am 30.03.2008 um 21:31:01:
Anwalt
trixie schrieb am 30.03.2008 um 21:31:01:
remonstrieren oder Klage erheben
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thom
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Antwort #8 - 30.03.2008 um 23:58:56
 
ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:34:12:
nachdemschreiben von der botschaft lag es daran. Ich bezahle 250€ miete für 80m² weil das ein mehrfamilienhaus von meinen eltern ist .

wenn das alles so ist, kann es am Geld nicht scheitern.
Du gehst zu einem (guten) Anwalt für Ausländerrecht und zeigst ihm Deine Unterlagen, Deine Frau schickt eine Vollmacht, und schon wenige Wochen später ist das Visum da.
Kostet (vielleicht) 400.- -600.-, das ist sehr billig im Vergleich zu Deinen sonstigem Überlegungen.
thom
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Sondra
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Antwort #9 - 31.03.2008 um 13:02:22
 
ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:34:12:
Es muss doch ein ort geben wo ich beschwerde einlegen kann.

Aufsichtsbehörde für die ABHs sind generell die Innenministerien der Länder - in den meisten gibt es zumindest so etwas wie ein Referat "für Ausländerangelegenheiten". Auf der Homepage deines Bundeslandes suchen.

Eine Art Aufsichtsbehörde für die Botschaften ist das Auswärtige Amt. Hier wendet man sich zunächst an das Bürgerservice (anklicken).

Ansonsten - wie meine "Vorredner" auch meinen: Anwalt einschalten.
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Antwort #10 - 02.04.2008 um 11:23:35
 
Hallo
danke erstmal für die bisherigen tipps. Bin jetzt bei einem anwalt warten auf die vollmacht meiner frau. Dann gehts los. Wird einspruch eingelegt und die akte angefordert. Kann meine Frau zwischenzeitlich einen neuen termin zwecks visum papieren beantragen. Einige sagen wenn ich meine ganzen unterlagen in die türkei schicke würde es auch gehen ohne das hier nachgefragt wird???
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Antwort #11 - 02.04.2008 um 13:49:05
 
ichbinich schrieb am 02.04.2008 um 11:23:35:
Einige sagen wenn ich meine ganzen unterlagen in die türkei schicke würde es auch gehen ohne das hier nachgefragt wird???

Das stimmt nicht. Das Visum zur Familienzusammenführung ist ein "zustimmungspflichtiges" Visum - d.h., dass die Botschaft sich mit der ABH in Verbindung setzen muss

Zitat:
In der Regel benötigt jeder Ausländer ...
  • einen Aufenthaltstitel für die Einreise in das Bundesgebiet (Visum)
    und
  • einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt im Bundesgebiet (Aufenthaltserlaubnis),

wenn er sich länger als drei Monate aufhalten will - Beispiele:
  • Ausbildung
  • Familiennachzug
  • Erwerbstätigkeit

Diese Visa sind zustimmungspflichtig! Die Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes im Bundesgebiet prüft vor der Einreise, ob die Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet vorliegen. Das Ergebnis der Prüfung wird der Deutschen Auslandsvertretung übermittelt, bei der der entsprechende Visumantrag gestellt worden ist. Diese entscheidet dann über die Erteilung eines Visums.
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Antwort #12 - 04.04.2008 um 10:07:16
 
Hallo
jetzt habe ich heute morgen die abh angerufen und die sagt mir ich soll mich an die deutsche botschaft wenden , ich dachte hier wird entschieden ????
mfg
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Antwort #13 - 04.04.2008 um 10:11:56
 
Die Auskunft ist richtig. Um von der Botschaft eine Auskunft zu bekommen, benötigst du allerdings eine Vollmacht deiner Frau.

trixie
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Antwort #14 - 04.04.2008 um 12:13:51
 
Hallo
aber entscheidend ist doch die abh hier oder nicht? ´die können mir doch sagen aus dem und dem grund . Die botschaft gibt doch keine weitere Auskunft.
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