Hallo zusammen!
Mein Verlobter (Kosovar) und ich (Deutsche) haben ein inzwischen fast 1 Jahr altes gemeinsames Kind.
Nach langem Kampf mit der Botschaft in Pristina werden wir nun in Kürze die Anerkennung der Vaterschaft und das geteilte Sorgerecht erwirkt haben.
Sinn und Zweck:
FZF zur Ausübung der Personensorge (Heirat soll später in Deutschland erfolgen), nach Abschiebung im Jahre 2003 nach illegaler Einreise und abgelehntem Asylantrag.
Abgeschoben wurde er von der zuständigen
ABH in Reutlingen und leben werden wir gemeinsam in Berlin.
Wie gehe ich nun am effektivsten vor, damit er schnellstmöglich bei uns sein darf?
1. Einreisebefristungs-Antrag bei der
ABH in Reutlingen (dorthin müßten ja theoretisch die Abschiebekosten überwiesen werden) oder bei der
ABH in Berlin stellen?
2. Lohnt es sich, die
FZF umgehend nach Auskunft über den Befristungszeitraum zu beantragen?
Nach meinen Erkenntnissen würde die Sperrwirkung höchstwahrscheinlich nach 3 Monaten aufgehoben und ebenso lang dauert ja auch die Bearbeitung der
FZF...
Wird die
FZF (die dann ja nach Berlin beantragt werden würde) überhaupt vor Ablauf der Sperrwirkung bearbeitet werden?
Vielen Dank im Voraus für Eure hoffentlich hilfreichen Antworten...
LG mondlaus...