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U-Haft (Gelesen: 2.269 mal)
Leonita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.03.2008 um 12:51:22
 
Ich brauche dringend euren Rat!
Mein Freund wurde vor 2 Wochen verhaftet (mit einem 2. Mann) wegen Heroinhandel. Mein Freund war dazu auch noch illegal in Deutschland. Beide sind jetzt in U-Haft.
Ich habe ihm gleich am Tag als ich erfuhr in welche JVA er gebracht wurde geschrieben habe bis heute keine Antwort auf den Brief.
Jetzt bin ich am überlegen ob er evtl. auch sein kann das er bereits abgeschoben wurde?
Weis jemand wie lange es dauert mit dem Briefverkehr?
Ob es bei ihm sein kann das er sofort abgeschoben wurde?

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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.03.2008 um 14:17:35
 
Aus der U-Haft wird er normalerweise nicht direkt abgeschoben.
Zuerst wird er wahrscheinlich verurteilt werden, muss einen Teil der Strafe absitzen und wird dann ausgeweisen und abgeschoben.

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Leonita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.03.2008 um 14:20:15
 
Ja das hab ich auch schon vermutet! Aber man klammert sich ja auch gern an Strohhalme Griesgrämig

Mir wurde mal gesagt das er dann evtl. nach der Hälfte der Strafzeit  abgeschoben wird. Sozusagen in der Halbzeit. Andere wiederum sagen eben das die ihn sicher dofort abschieben. Mann muss dazu sagen es ist schon bereits 2 mal abgeschoben wurde auch wegen illegalen Aufenthalts!
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.03.2008 um 14:29:26
 
Leonita schrieb am 28.03.2008 um 14:20:15:
Mann muss dazu sagen es ist schon bereits 2 mal abgeschoben wurde auch wegen illegalen Aufenthalts! 

Gibt es sonst noch was, was erwähnenswert ist ?
Ausgewiesen ?
Schon mal wegen welchen Sachen Straftäter gewesen ?

Zunächst muss mal eine Verurteilung erfolgen. Dann kann eine vorzeitige Abschiebung im EInvernehmen mit der Staatsanwaltschaft erfolgen. Jetzt eine Prognose abzugeben, nach welcher Strafzeit abgeshoben werden kann, ist reine Spekulation.

proll
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oki
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Antwort #4 - 28.03.2008 um 14:44:43
 
Hallo Leonita,

Leonita schrieb am 28.03.2008 um 12:51:22:
Weis jemand wie lange es dauert mit dem Briefverkehr? 


Das kann manchmal einige Wochen dauern,da die Briefe,bei U-Haeftlingen,vorher vom Ermittlungsrichter/in oder Staatsanwaltschaft gelesen werden.

Leonita schrieb am 28.03.2008 um 12:51:22:
Heroinhandel


Kommt drauf an,welche Menge(Heroin) man ihm zur Last wirft.İnsbesondere bei Drogenhandel(Heroin) verstehen die Gerichte keinen Spass.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.03.2008 um 14:46:47
 
Hat Dein Freund keinen Verteidiger? Der könnte den Informationsfluss beschleunigen. Wenn absehbar ist, dass Dein Freund bei Beginn der Hauptverhandlung drei Monate in U-Haft gesessen haben wird, muss die Staatsanwaltschaft ihm bereits jetzt einen Pflichtverteidiger bestellen (§ 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO).
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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C-emil
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Antwort #6 - 29.03.2008 um 12:41:03
 
mann müsste erst mal wissen ob er nicht noch selbst konsument ist !
dann ist sowiso erst mal entgifften angesagt da kannst du mit einem anwalt auch nur erfahren erliegt in Krankenrevier oder falls keins vorhanden dann verlegt nach wer weis wo ! also erst mal die Staatanwaltschafft anrufen Besuchserlaubnis erbitten ist nicht sicher ob mann es sofort bekommt (verdunklungsgefahr) wenn er nicht Deutsch kann dann muss ein Dolmetscher mit.
also kurzmal geht da nix !
aber abgeschoben wird da niemand so schnell mann will ja noch mehr wissen  Augenrollen

also viel Kraft wünsche ich dir und im mehr Verstand
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