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Handwerksleistungen durch Verwandten - Probleme möglich (Gelesen: 1.617 mal)
otternase
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28.03.2008 um 12:27:45
 
Hallo

folgende Situation:
ich ziehe um und benötige für verschiedene Dinge Handwerker
mein Schwager (Marokkaner) ist gelernter Tischler und könnte vieles für mich machen

meine Fragen laufen im wesentlichen darauf hinaus, an welchen Stellen unbewußt ein Rechtsverstoss von mir oder ihm begangen werden könnte, wenn ich ihn beauftrage und bezahle

- er hat eine AE dank Ehe mit einer Deutschen, daher dürfte ausländerrechtlich kein Problem existieren, wenn er quasi "selbstständig" arbeitet?
- wie muss ein Auftrag aussehen bzw. wo und wie sind Sozialabgaben zu entrichten, damit das nicht Schwarzarbeit ist und auch damit im Falle eines Arbeitsunfalls keiner von uns zusätzlichen Ärger bekommt?
- er hat in Marokko gerlernt und gearbeitet, allerdings ist sein Abschluss hier in D nicht anerkannt (arbeitet in D als "Ungelernter" bei einer Reinigungsfirma). Kann es Ärger mit der Handwerkskammer o.ä. geben, wenn er als Tischler arbeitet?
- habe ich sonst noch ein potentielles "Problemfeld" übersehen?

Ciao
Markus
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.03.2008 um 13:03:12
 
Hallo
ja das dies hier wohl das falsche Forum dafür ist

mfg
Sigi-n
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Sondra
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heißt Holzweg.


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Antwort #2 - 01.04.2008 um 10:27:19
 
otternase schrieb am 28.03.2008 um 12:27:45:
er hat eine AE dank Ehe mit einer Deutschen, daher dürfte ausländerrechtlich kein Problem existieren, wenn er quasi "selbstständig" arbeitet?

Genau. Alles andere ist "Handwerkerrecht"? Aber ich denke, dass es deine Sache ist, von wem du dir Tischlereiarbeiten machen läßt.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Wassermann
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Antwort #3 - 01.04.2008 um 13:27:18
 
Seit wann kümmert man sich als privater Auftraggeber um die Sozialversicherungsabgaben seines Handwerkers? Solange der Schwager sein zusätzliches Einkommen versteuert (ohne Rechnung und Überweisung auch für den Auftraggeber nicht absetzbar) und er eine Arbeitsgenehmigung besitzt, kann ich kein Problem erkennen. Für seine soziale Absicherung muß er schon selbst sorgen.
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Immer gut drauf
 
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proll
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Antwort #4 - 01.04.2008 um 20:40:23
 
Schwarzarbeit gilt nicht nur für die Auftraggeber sondern auch für die Auftragsnehmer. Hierfür gibt es auch ein bestimmtes Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

einmal goggeln oder schau hier
http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/index.html
oder hier
http://rechtsamt.dortmund.de/rechtsamt/project/assets/template7.jsp?content=me&s...

proll
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