Als ich das letzte Mal mit meiner Stieftochter bei der
ABH war, um ihr Einreisevisum verlängern zu lassen, bekam sie nur eine Fiktionsbescheinigung mit 3-monatiger Gültigkeitsdauer ausgestellt.
Das Einreisevisum hatte Gültigkeit bis zum 4.1.08, allerdings waren wir bereits am 17.12.07 bei der
ABH - nur hatte ich noch immer das Datum 4.1.08 im Kopf und war ohne es seither leider erneut genauer zu betrachten der Meinung, dass die Fiktionsbescheinigung bis zum 4.4.08 Gültigkeit hätte.
Heute bei der Arbeitsagentur, wo sie sich als Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzsuchend melden wollte, wurde offenbar, dass ihr Aufenthaltstitel bereits seit 10 Tagen abgelaufen ist und sie sich somit ohne gültigem Titel im Land aufhält.
Jetzt bange ich natürlich sehr ob dessen, was wir morgen möglicherweise bei der
ABH erfahren/erleben werden, wenn wir dort wie situationsbedingt spontan erforderlich vorsprechen.
Kann mir jemand sagen, mit welchen Massnahmen oder Sanktionen wir im Extremfall nun wegen der Schusseligkeit unserer selbst verursachten Fristüberschreitung dort zu rechnen haben? Und ob dies nun zusätzliche Probleme oder gar die Verweigerung der Verlängerung des Aufenthaltstitels zur Folge haben kann?
Vielen Dank!
Sergej