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Kindernachzug (Gelesen: 2.245 mal)
hilbert5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindernachzug
27.03.2008 um 06:51:17
 
Liebe Forumsmitglieder!

Kurz zu unserer Situation: Ich bin Münchner, meine Ehefrau Lena ist aus Rußland und lebt (noch) in Rußland. Meine Frau hat mit ihren beiden Kindern (10 und 13 Jahre alt) im Generalkonsulat in Novosibirsk eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland beantragt.

Nun habe ich eine Einladung von der Münchner Ausländerbehörde erhalten. Ich solle Einkommensnachweise und meinen Mietvertrag vorlegen. Das ist alles in Ordnung und bereitet mir, wie ich denke, keine Probleme. Aber man will auch einen sogenannten „Sorgerechtsbeschluß“ für die Kinder sehen. Im Generalkonsulat forderte man eine „notariell bestätigte Einverständniserklärung des leiblichen Vaters für die ständige Ausreise der Kinder aus Rußland nach Deutschland“. Eine solche Erklärung hat meine Frau (mit enormen) Schwierigkeiten erhalten und dem Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung beigefügt.

Meine erste Frage: Was ist eigentlich ein „Sorgerechtsbeschluß“? Wenn das eine richterliche Entscheidung ist, die der Mutter das alleinige Sorgerecht zuspricht, so wird das ein ernsthaftes Problem für uns: In Rußland ist es mehr oder weniger ausgeschlossen, eine solches Dokument zu erhalten (solange der Vater kein Verbrecher ist, entsagt kein russisches Gericht dem Vater die sogenannten „Vatersrechte“).

Wenn aber ein „Sorgerechtsbeschluß“ eine notariell bestätigte Erklärung des leiblichen Vaters ist, in der er erklärt, daß er auf seine Vatersrechte verzichtet und der Mutter das alleinige Sorgerecht zuspricht, so ist es eventuell realistisch, ein solches Dokument zu erhalten: Der Vater wird sich eventuell auf so etwas einlassen.

Es ist völlig ausgeschlossen, daß die Kinder in Rußland verbleiben. Ganz abgesehen davon, daß man ja wohl die Kinder kaum von der Mutter trennen kann, ist dort tatsächlich niemand, der die Kinder aufnehmen könnte oder wollte.

Hat es einen Sinn, Dokumente zu sammeln, die etwa „beweisen“, daß der leibliche Vater finanziell nicht in der Lage dazu ist, die Kinder bei sich aufzunehmen? – etwa, daß er ein geringes Einkommen hat, etwa, daß er eine viel zu kleine Wohnung hat? Gibt es irgendwelche anderen Dokumente, die meine Frau besorgen könnte, die uns weiterhelfen würden, eine Aufenthaltsgenehmigung für die Kinder zu bekommen?

Meine Frau ist schwanger und wir wollen zügig nach München umziehen – aber das geht nur mit ihren beiden Kindern. Können Sie uns Tips geben, was wir tun sollten? Wir wären Ihnen sehr dankbar.


Mit besten Grüßen

Lena/Christian
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 27.03.2008 um 07:17:54
 
Hi,

ich würde schlicht und ergreifend den Termin bei
der ABH wahrnehmen und schauen, was auf Euch
zukommt. Im Normalfall reichen die Unterlagen und
gerade bei einer großen ABH dürfte bekannt sein,
ob und wo ein Sorgerechtsbeschluss (eines Ge-
richtes) zu erhalten ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.03.2008 um 10:08:18
 
hilbert5 schrieb am 27.03.2008 um 06:51:17:
Was ist eigentlich ein „Sorgerechtsbeschluß“?  

Der Sorgerechtsbeschluß ist ein Gerichtsbeschluss, der die elterliche Sorge regelt. Grundsätzlich muß bei Umsiedlung der Kinder nach Deutschland der andere Elternteil, der die Sorge hat, zustimmen. Hier kann die ABH abweichen.

Zitat:
§ 32
...
(4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.


Unabhängig davon, müßtest du ein entsprechend hohes Einkommen haben - machen Beispielen hier im Board folgend und auf deine Situation angepasst ca. 2000 Euro netto - um die Kinder deiner Frau Deuschland kommen zu lassen.

trixie
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.04.2008 um 11:29:56
 
Hi!

Am besten wäre es, wenn deine Frau vom Ex-Ehemann eine notarielle Erklärung bekommt, worin er sein hälftiges Sorgerecht an dein Frau abtritt!

Beim FZF im Generalskonsulat beide Erklärungen vorlegen. Die Kinder erhlaten ebenfalls ein Einreisevisum.

In Deutschland angekommen geht ihr dann zu einem Anwalt und bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigungen wird schon der ABH mitgeteilt, das ein Sorgerechtsverfahren beantragt wird. Also sozusagen gleichzeitig.

Es kann sein, das die Kinder zuerst eine "Duldung" bis zur endgültigen Klärung beim Familiengericht erhalten. Aber dies ist der sicherste Rechtsweg. Da der Vater sein Sorgerecht schon abgetreten hat, wird das Familiengericht zu euren Gunsten entscheiden. Achso! Ihr müßt wohl auch noch zum Jugendamt, denn dort wird in einem Gespräch festgestellt, inwieweit die Beziehung Mutter zum neuen Ehemann, Vater zu den Stiefkindern usw. ist. Das Jugendamt gibt dann eine Stellungsnahme an das Familiengericht ab.

Eigentlich ganz einfach, muss nur der Vater in Russland dazu gebracht werden die Erklärung abzugeben. Vielleicht helfen ja 110.000 Rubel!! Smiley) Dafür gibt es viel zu kaufen oder zu trinken?

Kosten in Deutschland ca. 2.000 €

Joemi
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hilbert5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 08.04.2008 um 16:55:54
 
Zur Info für alle diejenigen, die vielleicht in einer ähnlichen Situation stecken, will ich kurz schildern, wie sich unsere Angelegenheit positiv aufgelöst hat:

Ich war auf der ABH und hatte vom Sorgerechtsbeschluß abgesehen, alle Unterlagen mitgebracht (Reisepaß, Einkommensnachweise und Mietvertrag). Dann kam die Frage zum Sorgerecht: Ich zog ein Urteil eines Oberverwaltungsgerichtes hervor, das eventuell auch auf "unsere Situation" Anwendung finden könnte (das Urteil habe ich angehängt, ich hatte es noch auftreiben können).

Der im übrigen sehr nette Sachbearbeiter meinte nur knapp, daß es halt immer wieder der Fall ist, daß Mütter ihre Kinder aus einem Land schaffen wollen, ohne daß die leiblichen Väter davon erfahren würden. Ich fragte dann, wieso ich denn mit erheblichen Aufwand eine notariell bestätigte Einverständniserklärung des leiblichen Vaters zur ständigen Ausreise seiner Kinder aus der Russischen Föderation besorgen mußte (eine solche Erklärung mußte meine Frau am Konsulat vorlegen). Und siehe da: Diese Erklärung war nicht unter den Unterlagen, die das Konsulat der Ausländerbehörde zusandte. Erst nach langem Suchen fanden wir eine Bemerkung der Konsulatsmitarbeiterin unter ihren "Empfehlungen": Es würde eine Einverständniserklärung des leiblichen Vaters zur Ausreise der Kinder vorliegen!

Damit war die Sache mit dem Sorgerecht dann erledigt. Jedoch empfahl die Konsulatsmitarbeiterin das Einschalten des Jugendamtes wegen der Kinder. Das verwunderte den Sachbearbeiter bei der ABH etwas. Er würde sich mit seinem Dienstvorgesetzten absprechen und sich dann bei mir melden. Drei Tage später kam der Anruf, man würde dem Einreiseantrag zustimmen, das Jugendamt würde nicht eingeschaltet werden. Nur einen Tag später erhielt meine Frau per Mail den Bescheid des Konsulats, daß man ihr und den Kindern das Einreisevisum ausstellen würde.

Es ging so einfach und schnell, wir waren sehr erstaunt und noch viel mehr erfreut.
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tomgehl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.04.2008 um 21:09:09
 
Privjet Lena i Christian,

...da gibt es doch Leute die dieselben Probleme haben wie wir.. Wir haben aber so eine vom Notar ausgestellte "Vereinbarung über die Form der Durchsetzung der Elterlichen Rechte " und eine Einverständniserklärung des Vaters, dass die Tochter meiner Frau Wohnsitz in Deutschland nehmen kann.

Das Konsulat in St.Petersburg hat sich aber für die Sorgerechtsvereinbarung nicht geschert und nur die "kleine" Einverständniserklärung für die Bearbeitung kopiert und an das hiesige ABH weitergeleitet. Diesen Montag erhielt ich dann den schockieren Anruf das das große Pamphlet nach Deutschland muss.
Nun ist Alles dort und ich bete zu Gott, das diesmal Alles i.O. ist.

Bitte schreibt uns, wie es bei Euch läuft.

Viel Glück und alles Liebe

Thomas und Olga
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