hilbert5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Liebe Forumsmitglieder!
Kurz zu unserer Situation: Ich bin Münchner, meine Ehefrau Lena ist aus Rußland und lebt (noch) in Rußland. Meine Frau hat mit ihren beiden Kindern (10 und 13 Jahre alt) im Generalkonsulat in Novosibirsk eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland beantragt.
Nun habe ich eine Einladung von der Münchner Ausländerbehörde erhalten. Ich solle Einkommensnachweise und meinen Mietvertrag vorlegen. Das ist alles in Ordnung und bereitet mir, wie ich denke, keine Probleme. Aber man will auch einen sogenannten „Sorgerechtsbeschluß“ für die Kinder sehen. Im Generalkonsulat forderte man eine „notariell bestätigte Einverständniserklärung des leiblichen Vaters für die ständige Ausreise der Kinder aus Rußland nach Deutschland“. Eine solche Erklärung hat meine Frau (mit enormen) Schwierigkeiten erhalten und dem Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung beigefügt.
Meine erste Frage: Was ist eigentlich ein „Sorgerechtsbeschluß“? Wenn das eine richterliche Entscheidung ist, die der Mutter das alleinige Sorgerecht zuspricht, so wird das ein ernsthaftes Problem für uns: In Rußland ist es mehr oder weniger ausgeschlossen, eine solches Dokument zu erhalten (solange der Vater kein Verbrecher ist, entsagt kein russisches Gericht dem Vater die sogenannten „Vatersrechte“).
Wenn aber ein „Sorgerechtsbeschluß“ eine notariell bestätigte Erklärung des leiblichen Vaters ist, in der er erklärt, daß er auf seine Vatersrechte verzichtet und der Mutter das alleinige Sorgerecht zuspricht, so ist es eventuell realistisch, ein solches Dokument zu erhalten: Der Vater wird sich eventuell auf so etwas einlassen.
Es ist völlig ausgeschlossen, daß die Kinder in Rußland verbleiben. Ganz abgesehen davon, daß man ja wohl die Kinder kaum von der Mutter trennen kann, ist dort tatsächlich niemand, der die Kinder aufnehmen könnte oder wollte.
Hat es einen Sinn, Dokumente zu sammeln, die etwa „beweisen“, daß der leibliche Vater finanziell nicht in der Lage dazu ist, die Kinder bei sich aufzunehmen? – etwa, daß er ein geringes Einkommen hat, etwa, daß er eine viel zu kleine Wohnung hat? Gibt es irgendwelche anderen Dokumente, die meine Frau besorgen könnte, die uns weiterhelfen würden, eine Aufenthaltsgenehmigung für die Kinder zu bekommen?
Meine Frau ist schwanger und wir wollen zügig nach München umziehen – aber das geht nur mit ihren beiden Kindern. Können Sie uns Tips geben, was wir tun sollten? Wir wären Ihnen sehr dankbar.
Mit besten Grüßen
Lena/Christian
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