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ehescheidung, sorgerechtsstreit, Ermittlungsverfahren (Gelesen: 1.032 mal)
amela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag ehescheidung, sorgerechtsstreit, Ermittlungsverfahren
25.03.2008 um 18:33:23
 
Hallo !

es geht um folgendes:

ich habe im oktober 2003 einen freiwillig ausgereisten abgewiesenen Asylbewerber aus Serbien geheiratet.In Serbien.

Im Mai 2006 ist er ausgezogen, es gab einen Vorfall von häuslicher Gewalt im November Oktober 2006, als er auf Besuch war..wir haben ein Kind, dass im Mai 2006 geboren wurde.

Die Scheidung ist rechtskräftig seit Januar 2008.

Mein Ex mann hat einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt, das wurde bei der Scheidung nicht mitentsc´hieden, da kein bericht des Jugendamtes vorlag.

Ich habe ebenso einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt.

Es haben bisher drei Ermuittlungsverfahren gegen meinen Ex mann stattgefunden: Wegen häuslicher gewalt, gef. KV, und vers. Betruges. es ist nie Anklage erhioben worden. Es soll zur Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen vers.Totschlags gegen ihn laufen, weiss ich aber nciht sicher.

Desweiteren hat mein Ex Mann nach abnderthalb jahren Ehe eh zugegeben eine Freundin zu haben und sich auch da aufeghalten oder bei verwandten,unsere gemeinsame addresse warnur noch eine Meldeaddresse für ihn.

Da ich aber shcwanger war und eh am Ende , hab ich immer noch aufs Betse gehofft.
Kann er nachträglich die Aufenthaltserlaubnis aberkannt bekommen? da er selber zugegeben aht, dass er mich nru wegen der Papiere geheiratet hat?

Möchte selber natürlich nicht noch mehr Schwierigkeiten bekommen, als ich eh schon habe,

Amela
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trixie
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Antwort #1 - 25.03.2008 um 18:46:35
 
amela schrieb am 25.03.2008 um 18:33:23:
Kann er nachträglich die Aufenthaltserlaubnis aberkannt bekommen? da er selber zugegeben aht, dass er mich nru wegen der Papiere geheiratet hat?  

Da dein Mann bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat, spielt das keine Rolle, warum er dich geheiratet hat. Jetzt ist es auch nicht entscheidend wie die Ehe gelebt wurde.  Dass ihr ein gemeinsames Kind habt, würde zum einen den Verdacht der Scheinehe entkräften, zum anderen hat er - noch - das gemeinsame Sorgerecht. Einen Entzug der AE kann ich mir unter den genannten Aspekten nicht vorstellen.

Solange es bei den Ermittlungsverfahren zu keiner Anklage mit anschließender Verurteilung kommt, hat dies ausländerrechtlich keine Bedeutung.

Auch im Familienrecht hat eine Einstellung des Verfahrens kaum eine Auswirkung auf die Entscheidung über das SR Verfahren. Solange die Verfahren eingestellt werden, gilt dein Mann weiter als unschuldig. Es ist keine Kunst, ein Ermittlungsverfahren gegenüber jemanden einzuleiten.

trixie

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amela
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Antwort #2 - 25.03.2008 um 18:58:38
 
hallo trixie,


danke schön für deine Antwort.

Lg
amela
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