Hallo !
es geht um folgendes:
ich habe im oktober 2003 einen freiwillig ausgereisten abgewiesenen Asylbewerber aus Serbien geheiratet.In Serbien.
Im Mai 2006 ist er ausgezogen, es gab einen Vorfall von häuslicher Gewalt im November Oktober 2006, als er auf Besuch war..wir haben ein Kind, dass im Mai 2006 geboren wurde.
Die Scheidung ist rechtskräftig seit Januar 2008.
Mein Ex mann hat einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt, das wurde bei der Scheidung nicht mitentsc´hieden, da kein bericht des Jugendamtes vorlag.
Ich habe ebenso einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt.
Es haben bisher drei Ermuittlungsverfahren gegen meinen Ex mann stattgefunden: Wegen häuslicher gewalt, gef.
KV, und vers. Betruges. es ist nie Anklage erhioben worden. Es soll zur Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen vers.Totschlags gegen ihn laufen, weiss ich aber nciht sicher.
Desweiteren hat mein Ex Mann nach abnderthalb jahren Ehe eh zugegeben eine Freundin zu haben und sich auch da aufeghalten oder bei verwandten,unsere gemeinsame addresse warnur noch eine Meldeaddresse für ihn.
Da ich aber shcwanger war und eh am Ende , hab ich immer noch aufs Betse gehofft.
Kann er nachträglich die Aufenthaltserlaubnis aberkannt bekommen? da er selber zugegeben aht, dass er mich nru wegen der Papiere geheiratet hat?
Möchte selber natürlich nicht noch mehr Schwierigkeiten bekommen, als ich eh schon habe,
Amela