Sarah1987 schrieb am 26.03.2008 um 16:37:46:können wir nicht auch in deutschland sein visum ändern bzw eine befristung des aufenthalts bekommen bis er die papiere zusammen hat?
Ach, Sarah - das kann Dir nur Deine
ABH bezogen auf Euren konkreten Fall beantworten. - Normalerweise ist im Ermessenswege nur die Erteilung einer Duldung möglich, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
Wer soll von hier aus seriös beurteilen können, was möglicherweise, wie anders gewesen ist bei dem Fall des anderen Kameruners? Und was sollte das bringen?
Versteh mich bitte nicht falsch, was Du möchtest, kann dieses Forum nicht leisten - was wir können und versucht haben, Dir/Euch einen Weg zu zeigen, der Euch wenigstens nicht langfristig an Folgen laborieren lässt, die jetzt noch vermeidbar sind, haben wir getan.
Glaube uns, glaube mir - wir wollen und würden gern helfen - manchmal können wir aber nicht mehr tun als wir tun. - Die Gesetze müssen wir nehmen, wie sie sind, Möglichkeiten im Rahmen des Gesetzlichen können wir aufzeigen - Einzelfallentscheidungsmöglichkeiten können wir nur vermuten - nie aber treffen oder auch nur seriös voraussagen - und da, wo wir nicht mal wirklich eine Einzelfallentscheidungsmöglichkeit erkennen können, sagen wir das auch.
Unfair wäre, wenn wir das nicht täten und Dich/Euch ins offene Messer laufen ließen.
So, das war jetzt viel nur mittelbar zum Thema - vielleicht aber nicht ganz unwichtig - zum Thema selbst ist alles gesagt, finde ich.
Mehr geht nicht.
Gerade deshalb wünsche ich Dir - aufrichtig! - einen langen Atem und dass Du/Ihr das Notwendige und Richtige tut!
=schweitzer=