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Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung (Gelesen: 9.763 mal)
streets
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25.03.2008 um 12:49:52
 
Hallo meine Verlobte und ich wollen Heiraten. Sie ist Estin ich bin Deutscher. Wir haben schon einen Termin auf dem Standesamt jedoch wollte das Standesamt nicht mit Infos rausrücken welche unterlagen wir brauchen. Deshalb haben wir jetzt schon mal Apostillierte Geburtsurkunde besorgt diese von der Botschaft übersetzen und die Übersetzung beglaubigen lassen. Außerdem eine Ehefähigkeitszeugnis von der Botschaft ausstellen lassen. Da wir beide noch Studenten sind haben wir auch schon Immatrikulationsbescheinigungen besorgt. Die Frage ist jetzt was wir noch alles brauchen Aufenthaltsbescheinigung ist klar und Reisepass. Weiß sonst noch jemand was man noch brauch? Wäre über Hilfe dankbar. Da wir sonst alles gleich besorgen könnten. Die Termine im Standesamt werden nämlich nur Monate im Vorraus vergeben und es eilt ein bisschen.
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Antwort #1 - 25.03.2008 um 13:05:16
 
Hallo,

hier nachlesen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729;revpost=yes;start...

fördert den Hinweis zu Tage, dass Estland kein EFZ ausstellt, sondern der estnische Bürger der Befreiung durch den Präsidenten des OLG bedarf .

Das OLG Stuttgart als Beispiel fordert diese Unterlagen:

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187101/Estland.pdf, andere OLG sind dort auch noch verlinkt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #2 - 25.03.2008 um 13:08:32
 
wir ham aber ein EFZ gekriegt. Eventuell ist des auch ein Ledigkeitsnachweis jedenfalls steht da drin "Konsulin der Botschaft Republik Estlands in Berlin bestätigt das meine Verlobte gemäß Bevölkerungsregisters Estland vom 20.3. 2008 Ledig ist. und Laut §117 Familiengesetz der Republik Estland bescheinigt die Botschaft Republik Estland in Berlin das Ihrere Eheschließung mit dem Staatsbürger der BRD mir kein ehehindernis entgegensteht."

Achja danke für den Link
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« Zuletzt geändert: 25.03.2008 um 13:20:38 von streets »  
 
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Antwort #3 - 25.03.2008 um 14:26:18
 
streets schrieb am 25.03.2008 um 13:08:32:
"Konsulin der Botschaft Republik Estlands in Berlin bestätigt das meine Verlobte gemäß Bevölkerungsregisters Estland vom 20.3. 2008 Ledig ist. und Laut §117 Familiengesetz der Republik Estland bescheinigt die Botschaft Republik Estland in Berlin das Ihrere Eheschließung mit dem Staatsbürger der BRD mir kein ehehindernis entgegensteht." 


Das wäre allenfalls ein konsularisches EFZ, welches aber nur dann ausreicht wenn es dazu ein bilaterales Abkommen gäbe. Da wir mit Estland ein solches noch nicht haben, ist die Befreiung erforderlich.

Grüße
Ronny
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Antwort #4 - 25.03.2008 um 14:57:44
 
wo ist den der Unterschied zwischen EFZ und konsularischen EFZ ? Weil wir hatten bei dem Standesamt direkt nachgefragt und die meinten entweder Ehefähigkeitszeugnis von der Behörde in dem Land oder Ledigkeitsnachweis mit Ehefähigkeit von der Botschaft würde reichen?
und wird die notwendigkeit für das billaterale Abkommen durch den EU Beitritt nicht hinfällig?
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Antwort #5 - 25.03.2008 um 15:15:44
 
streets schrieb am 25.03.2008 um 14:57:44:
und wird die notwendigkeit für das billaterale Abkommen durch den EU Beitritt nicht hinfällig? 


Nein, das Abkommen ist davon unabhängig, bspw. hat die Türkei gezeichnet.

Vollständg findest Du die Unterzeichnerstaaten u.a. hier:

http://www.ciec-deutschland.de/cln_028/nn_866602/DE/Abkommen/node.html__nnn=true

unter der lfd Nr. 20 der CIEC Übereinkommen.

Ein EFZ im Sinne des deutschen Personenstandsgesetzes ist das Zeugnis das von einer inneren Behörde (wie z.B. dem Standesamt) ausgestellt wurde. Das Konsulat wäre keine innere Behörde.

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Antwort #6 - 25.03.2008 um 15:29:51
 
gut also brauchen wir doch eine Befreiung vom OLG zut Beibringung des EFZ. ich hab da beim OLG im Leitfaden gleich noch ne interessante passage gefunden da steht "Zur Kostenberechung ist es erforderlich, dass im Befreiungsantrag ausdrücklich das
Nettoeinkommen beider Heiratswilliger angegeben wird. Das erzielte Einkommen ist durch
Vorlage einer Verdienstbescheinigung zu belegen." also ich kann das mit meinem Lohnsteuerbescheinigung von 2007 machen nehm ich jetzt mal an. Jedoch hab ich bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt wie weise ich das nach? Ist im allgemeinen das aktuelle Einkommen wichtig oder das aus dem Vorjahr. Meine Verlobte bekommt lediglich zwei Stipendien wo sie jedoch keine genaue Einkommensnachweise hat reichen da Kontoauszugskopien wo man die Einkünfte sieht?
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Antwort #7 - 25.03.2008 um 19:12:58
 
streets schrieb am 25.03.2008 um 15:29:51:
Ist im allgemeinen das aktuelle Einkommen wichtig 


Das aktuelle EK ist massgebend, geht einfach um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Gebührenhöhe.
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Antwort #8 - 26.03.2008 um 08:31:57
 
naja das is schon klar nur wie weißt man das nach. wir sind ja beide Studenten. Ich arbeite zwar noch geringfügig nebenbei und bekomme ne HWR. und meine Verlobte 2 Stipendien nur wie weißt man die nach wenn man zu den Stipendien zum beispiel keine unterlagen hat. Glauben die einem das so. oder brauch man da Kontoauszüge.
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trixie
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Antwort #9 - 26.03.2008 um 08:49:59
 
streets schrieb am 26.03.2008 um 08:31:57:
Glauben die einem das so. oder brauch man da Kontoauszüge.


Wenn keine anderweitigen Unterlagen zur Verfügung stehen, bleibt letztendlich nur der Kontoauszug. Irgendwelche Unterlagen müßten allerdings auch bei einem Stipendium vorhanden sein. Wenn nicht, dann sollte sie den "Sponsor" anschreiben, dass man ihr den Erhalt des Stipendiums bestätigt.

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Antwort #10 - 26.03.2008 um 22:09:12
 
Ich habe eine Lohnbescheinigung der letzten 3 Monate.Da die Papiere aber noch nicht angesehen wurden,weiss ich leider nicht,ob das ausreichen wird.
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Antwort #11 - 09.04.2008 um 14:23:36
 
also der Termin war jetzt und wir ihr richtig vermutet habt soll es nun doch noch ne Befreiung geben. Ich hätte da aber mal noch ne Frage. Die Standesbeamtin meinte ob wir nach deutschem oder nach Estnischem Recht also dem Land aus dem meine Verlobte stammt heiraten wollen. Wo is der unterschied? weiß das jemand? Gibts da Vor und Nachteile?
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Antwort #12 - 09.04.2008 um 14:31:27
 
@streets

Missverstanden:
Heiraten in D nur nach deutschen Recht

Rechtswahl ob Deutsch oder Estnisch hast Du bei der Namensführung
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Antwort #13 - 09.04.2008 um 14:43:47
 
streets schrieb am 09.04.2008 um 14:23:36:
Die Standesbeamtin meinte ob wir nach deutschem oder nach Estnischem Recht also dem Land aus dem meine Verlobte stammt heiraten wollen.


Hier liegt sicher ein Missverständnis vor, da die Ehe im Inland immer nur nach deutschem Recht geschlossen werden kann, solange einer der Beteiligten Deutscher ist.

gemeint sein dürfte eher die Frage:

Nach welchem Recht wollt ihr den Namen in der Ehe führen...

Richtig ?

Da gäbe es nämlich über den Art. 10 Abs. 2 EGBGB die Möglichkeit deutsches (Namens-)Recht (siehe § 1355 BGB ) oder estnische (Namens-)Recht zu wählen.

Die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschem und nach estnischem Namensrecht sind weitgehend gleich, ebenso die Namensführung oder deren Wahlmöglichkeiten bei gemeinsamen Kindern.

Da auch nach einer Scheidung einander vergleichbare ähnliche Zustände in beiden Rechtsordnungen zu finden sind, kann ich da keine Präferenz zugunsten eines der beiden in Frage kommenden Namensrechte nennen.

Falls ihr keinen gemeinsamen Namen wollt, wäre eine Rechtswahl zugunsten eines der beiden in Frage kommenden Namensrechte entbehrlich.

Eine (wie im zitierten Text genannte) Rechtswahl hinsichtlich des auf die Eheschließung anzuwendenden Rechts gibt es nicht.

Allenfalls wäre noch eine Rechtswahl hinsichtlich des ehelichen Güterrechts denkbar, aber dazu wäre ein in beiden Rechtsordnungen kundiger Notar sicher empfehlenswerter als das Forum . Eine notarielle Beurkundung wäre hierfür eh förmlich vorgeschreben.

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Antwort #14 - 22.04.2008 um 19:10:25
 
So, heute waren wir nochmal auf dem Standesamt. Die Beamtin war sehr nett. Meine zukünftige hatte obwohl ich es ihr gesagt hatte ihren Pass vergessen. *g* Frauen halt aber der Führerschein reichte dann auch. Jedoch hat es mich ein wenig geärgert das alles des was wir heute gemacht haben auch schon hätte letztes mal erledigt werden können. Das einzige was heute unterschrieben wurde war die eides stattliche Versicherung, der Antrag fürs OLG und die Anmeldung zur eheschließung alles aus Unterlagen die letztes mal bereits komplett vorgelegen haben. Ich meine ich kann ja nachvollziehen das die Prüfung zeit beansprucht jedoch ist es doch arg ärgerlich wegen ner halben oder ner ganzen Stunde schreibarbeit 3 wochen Zeit ins land gehen zu lassen. Mal sehen wie lang die Bearbeitung beim OLG jetzt wieder dauert? 1 bis 3 Monate is ja doch ein recht breit gefächerter Zeitraum.
Gibt es eigentlich Probleme zwecks der dokumente sollte meine Freundin oder ich in der Zeit wo das jetzt beim OLG liegt unseren Studienabschluss machen?
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