maki schrieb am 26.03.2008 um 19:04:23:Wenn im §9
StAG nur von Ehegatte gesprochen wird, dann bezieht sich das eben nur auf Ehegatten,
Das sehe ich ebenso.
Und ich denke, wenn es um die Frage der Einbürgerung geht, sollte man in erster Linie dem einschlägigen Gesetz, das ist unzweifelhaft das
StAG, und den dazugehörigen Anwendungshinweisen folgen.
Deshalb auch hierzu:
Eduard schrieb am 26.03.2008 um 18:34:26:Und dann gibt es noch den Fall (wäre uns fast passiert ...):
Ausländerin bekommt ein Kind von einem Deutschen, erhält
AE nach § 28 (1) Nr. 3 für 3 Jahre, kurze Zeit später heiratet sie den Deutschen. Wie sieht es da mit der Einbürgerung nach 3 Jahren Ehe aus?
meine klare Position - Die Einbürgerung auf der Grundlage von § 9
StAG wäre dann möglich, weil dann nachgewiesen werden könnte , dass die Ehe mit einem Deutschen geschlossen wurde und auch besteht. - Ich hatte nie etwas anderes behauptet.
Nur, wer tatsächlich "nur" die
AE nach § 28 (1) Nr. 3 hat, nicht mit einem/einer Deutschen verheiratet ist, kann nicht vorzeitig eingebürgert werden (dabei bleibe ich, und darauf hatte ich in meiner vorigen Antwort und bei meiner Bemerkung zu trixie auch allein reflektiert!) wohl aber nach drei Jahren eine
NE erhalten (wenn nicht zwischenzeitlich ein Wechsel von 28 (1) Nr. 1 zu 28 (1) Nr. 3 erfolgt ist) - und um
diese Frage ging es doch unter anderem ursprünglich hauptsächlich in diesem thread, oder? - Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir in diese etwas verhedderte Diskussion um die Einbürgerung nur gekommen sind, weil wir uns von der Ausgangsfragestellung entfernt haben.
Aber gut, war ja nicht uninteressant.
maki schrieb am 26.03.2008 um 19:04:23:Es wundert mich etwas, dass eine
AE zur Personensoge reichen soll, um eine
NE bereits nach 3 Jahren zu bekommen.
Da kann man sich sicher ein wenig wundern, auch, weil das mal ein Beispiel ist, dass es mitunter eben doch noch leichter sein kann, eine
NE zu bekommen als eingebürgert zu werden - meistens werden ja genau die gegenteiligen Beispiele thematisiert. (auch von mir !!!)
=schweitzer=