Hallo sandy,
irgendwie klingts ein bisserl durcheinander, was Du da postest :
sandy33 schrieb am 20.03.2008 um 12:53:29:Mein Freund würde 2001 abgeschoben, er hat jetzt die Abschiebekostenbeantragt und nach Bezahlung wird uns wohl die
Einreisesperre mitgeteilt, wir wollen aber bald heiraten und können danach die Sperre runtersetzten lassen wegen Familienzusammenführung, soweit habe ich das verstanden.
Ich versuche mal etwas Klärendes in Kurzform, ja?!:
Also, Dein Freund wurde abgeschoben - Folge: lebenslange
Einreisesperre. - Das ist
immer so - es gibt keine von vornherein befristete Einreiseperre nach einer erfolgten Abscjiebung!
Nun hat er angefragt wie hoch die Abschiebekosten sind, bezahlt und möchte die Befristung seiner
Einreisesperre. Wenn er das nicht weiter begründet hmm, dann kann es (je nach "Vorgeschichte") sein, dass man z.B. nach Bezahlung
beispielsweise sagt: Die
Einreisesperre wird nun bis 30.06.2010 befristet. - Wenn Ihr aber schon wisst, dass ihr bald heiraten wollt, könnte und sollte er das bei zur Begründung seines Befristungsantrages auch schon vortragen, weil dann
beispielsweise nur bis zum, 30.06.2008 befristet wird.
Wenn nun allerdings, um beim ersten Beispiel zu bleiben, die Befristung bis zum 30.06.2010 bereits erfolgt ist und ihr heiratet zwischenzeitlich (z.B. in seinem Herkunftsland) oder der Heiratswunsch ist erst nach der Befristung entstanden bzw. konnte bei der Entscheidung über die Befristung (noch) nicht berücksichtigt werden, dann könnte man unter Vortrag neuen Sachverhalts - so wie Du das angedeutet hast - die Verkürzung der ursprünglich festgelegten Frist der
Einreisesperre beantragen.
Das kann und wird dann allerdings auch wieder etwas dauern ...
Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht selbst verheddert, und Dir ist das Ganze ein wenig klarer geworden.
In diesem Sinne freundliche Grüße und viel Erfolg!
=schweitzer=