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Puuuh.. Bitte Hilfe (Gelesen: 3.014 mal)
Goekay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Puuuh.. Bitte Hilfe
20.03.2008 um 10:00:05
 
Hallo an Alle!
nachdem mir beim letzten Mal sehr geholfen wurde, versuche ichs nochmal Smiley

Also:
Meine Frau ist schwanger. Meine Schwiegermutter und Schwägerin mit Baby (1 Jahr) wollen zur Geburt nach Deutschland kommen.
Ich habe beim Ausländeramt jeweils eine Verpflichtungserklärung für Schwiegermutter und Schwägerin (nicht fürs Baby) erhalten und schon in die Türkei geschickt. Ich mußte 1500 Euro pro Person hinterlegen...

Vermögensnachweise haben die Beiden auch. Schwiegermutter hat Besitz und ist Rentnerin, Schwägerin hat nen Job und auch ne eigene Wohnung...

Meine Schwägerin hat eben beim Konsulat in Istanbul angerufen. Ihr wurde noch ne ganze lange Liste gegebn, was Sie noch alles benötigt...

Unter Anderem noch eine Verpflichtungserklärung fürs Baby, meine Heiratsurkunde, Bescheinigung vom Arzt mit dem Geburtstermin und und und...


Meine Frage jetzt:
Braucht man da wirklich noch jedes Dokument was die gesagt haben?
Das wird terminlich sehr knapp... Geburt ist in 4 Wochen Smiley


Bitte um Mithilfe

Danke im Voraus!

Viele Grüße
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.03.2008 um 10:13:26
 
Hallo Goekay

Ich kann Dir nur empfehlen, die gewünschten Dokumente vollzählig vorzulegen (bzw.  Deine Verwandten zu veranlassen dies zu tun)

Sei froh, das Ihr offenbar freundliche und kompetente Auskunft des Konsulats bekommen habt und man offensichtlich euch helfen will, das die Besuchervisa erteilt werde können.

Ein nicht bürgerfreundliches Konsulat würde sich die Sache ganz einfach machen (können) und u.U. einfach die Visa ablehnen, weil Dokumente für z.B.: Rückkehrbereitschaft etpp. fehlen ...

GRüße
Jetflyer
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.03.2008 um 11:09:34
 
Goekay schrieb am 20.03.2008 um 10:00:05:
Verpflichtungserklärung fürs Baby,

Die ABH hätte dich dabei schon aufmerksam machen sollen, dass du hierfür haftest, wenn die Rückkehr ins Heimatland nicht stattfindet.

Goekay schrieb am 20.03.2008 um 10:00:05:
meine Heiratsurkunde,

Dokumentiert die Richtigkeit deiner gemachten Angaben in Sachen Verwandschaftsgrad.

Goekay schrieb am 20.03.2008 um 10:00:05:
Bescheinigung vom Arzt mit dem Geburtstermin

Damit kannst du doch den Grund der Einladung nachvollziehbarer machen.

Goekay schrieb am 20.03.2008 um 10:00:05:
und und und...  

... und was noch?

trixie
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Goekay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.03.2008 um 08:05:35
 
Hallo,

Danke für die Antworten.
Wir haben jetzt fast Alles zusammen.

Jetzt wollen die nur noch eine extra EInladung fürs Baby haben...
Das wären nochmals 1500 Euro zum Hinerlagen, sprengt irgendwie meinem aktuellen finanziellen Rahmen.

Eigentlich war auf der Rückseite der EInladungen ein Feld für "Kinder des Eingeladenen"
Braucht man für ein 1Jähriges Kind noch ne Einladung? Im Pass der Mutter ist das Kind ja auch schon eingetragen...

Außerdem braucht meine Schwägerin noch eine Beglaubing vom Vater, daß das Kind ausreisen darf... das muß wieder vom Notar ausgestellt werden und kostet 50 Euro.
Ok, verindert zwar, daß das Kind entführt wird, aber da kommen ja unglaubliche Kosten zusammen.


Danke nochmals für Eure Hilfen!


Liebe Grüße
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 31.03.2008 um 20:36:17
 
Goekay schrieb am 25.03.2008 um 08:05:35:
Hallo,
....
Außerdem braucht meine Schwägerin noch eine Beglaubing vom Vater, daß das Kind ausreisen darf...



seit wann will denn der türkische Staat für eine Ausreise aus der Türkei so ein Dokument?
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Goekay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 31.03.2008 um 20:43:55
 
Hallo,

Seit wann, weiß ich auch nicht...
Aber jetzt hats geklappt Smiley

Allerdings muß man glaube ich auch ein wenig abwägen, was man im Endeffekt braucht.
Die Dame am Telefon der deutschen Botschaft in der Türkei hatte gesagt, daß man für das Kind noch ne Extra Einladung benötigt. Die hatten wir jetzt zum Beispiel nicht... war aber überhaupt kein Problem.

Also ob man die Erlaubnis vom Vater dann nun wirklich braucht sei mal dahin gestellt Smiley



Viele Grüße und nochmals großen Dank an Alle hier!
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Goekay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 02.04.2008 um 20:17:50
 
Hallo nochmals Smiley

So hier ist dann das nächste Problemchen:
Meine Schwiegermutter hat heute Ihr Visum erhalten.
Aber leider nur 27 Tage...
Keine Ahnung, wie die auf die Tage kommen.

Ist es möglich, daß wir hier beim Ausländeramt das Visum verlängern?


Viele Grüße
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trixie
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Antwort #7 - 03.04.2008 um 00:21:24
 
Goekay schrieb am 02.04.2008 um 20:17:50:
Ist es möglich, daß wir hier beim Ausländeramt das Visum verlängern?  


Sie sieht es das Gesetz:

Zitat:
§ 6
...
(3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 erteiltes Schengen- Visum bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Visum von einer Auslandsvertretung eines anderen Schengen- Anwenderstaates erteilt worden ist. Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kann das Visum nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 verlängert werden.
...


Es liegt an der ABH ob sie es verlängern oder nicht.

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C-emil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 06.04.2008 um 11:11:55
 
Zitat:
Es liegt an der ABH ob sie es verlängern oder nicht.


Das ist das was nicht sein darf ! es kann doch nicht sein das die ABH je nach Stadt oder bundesland das Gesetzt anders anwendet nachdem moto der/die ist mir Sympatisch oder nicht  Ärgerlich

kommt mir bitte nicht der ton macht die musik!
wenn ein ton flasch oder richtig gespielt wird erkennet es auch nicht jeder, darum müsste es heissen gleiches recht für alle.

gruß
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Antwort #9 - 06.04.2008 um 11:22:50
 
C-emil schrieb am 06.04.2008 um 11:11:55:
Das ist das was nicht sein darf ! es kann doch nicht sein das die ABH je nach Stadt oder bundesland das Gesetzt anders anwendet nachdem moto der/die ist mir Sympatisch oder nicht  

Das hat weniger Sympathie oder Antipathie zu tun. Fast jedes Gesetz (nicht nur das Ausländergesetz) läßt Ausnahmen zu, weil man nicht jeden Einzelfall in einen § packen kann. Ein Gesetz gibt immer nur den Rahmen vor.

Es steht dir aber frei, wenn du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist, dies vor dem Gericht klären zu lassen.  Zwinkernd

trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 06.04.2008 um 11:33:24
 
C-emil schrieb am 06.04.2008 um 11:11:55:
Das ist das was nicht sein darf ! es kann doch nicht sein das die ABH je nach Stadt oder bundesland das Gesetzt anders anwendet nachdem moto der/die ist mir Sympatisch oder nicht  Ärgerlich

kommt mir bitte nicht der ton macht die musik!
wenn ein ton flasch oder richtig gespielt wird erkennet es auch nicht jeder, darum müsste es heissen gleiches recht für alle.

gruß

ok, dann heist es ab sofort: FUER KEINEN MEHR. Und wem hilft das nun? Weise den Haertefall bei der ALB nach und schon gibt es keine Probleme. Deine Schwiegermama kann aber auch nochmal in der Visastelle nachfragen. Vielleicht hat sie es ja auch so beantragt oder die Krankenversicherung ist nur fuer diese Zeitraum guelti, oder , oder , oder...
Wenn Du dich aufregst, hilfst du niemandem weiter. Sei mal froh, dass soviele von deinen Leuten kommen duerfen. Alleine der Punkt, dass das Baby, und dann noch ohne VE, unbedingt mit muss kann schon ganz anders ausgelegt werden...
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Zeige den Link zu diesem Beitrag VE für Schwiegermama, Schwägerin und Baby; welch finanzieller Aufwand!
Antwort #11 - 06.04.2008 um 11:40:44
 
@ Ernas
Zitat:
Alleine der Punkt, dass das Baby, und dann noch ohne VE, unbedingt mit muss kann schon ganz anders ausgelegt werden...  

Kann es sein, dass du das hier überlesen hast, oder habe ich dich falsch verstanden?

Goekay schrieb am 25.03.2008 um 08:05:35:
Jetzt wollen die nur noch eine extra EInladung fürs Baby haben... (vermutlich meint der TS die VE)
Das wären nochmals 1500 Euro zum Hinerlagen,


trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VE für Schwiegermama, Schwägerin und Baby; welch finanzieller Aufwand!
Antwort #12 - 06.04.2008 um 15:42:03
 
trixie schrieb am 06.04.2008 um 11:40:44:
@ Ernas

Kann es sein, dass du das hier überlesen hast, oder habe ich dich falsch verstanden?



trixie

ich glaube nicht
Zitat:
Die Dame am Telefon der deutschen Botschaft in der Türkei hatte gesagt, daß man für das Kind noch ne Extra Einladung benötigt. Die hatten wir jetzt zum Beispiel nicht... war aber überhaupt kein Problem.
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Antwort #13 - 08.04.2008 um 21:45:30
 
Zitat:
ok, dann heist es ab sofort: FUER KEINEN MEHR. Und wem hilft das nun?


bin ich sofort einverstanden ! kein wenn und aber
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Mick
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Antwort #14 - 08.04.2008 um 22:09:00
 
Sachlich feddich?

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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