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Einreise nach Deutschland nach Abschiebung (Gelesen: 4.889 mal)
september
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Antwort #15 - 25.03.2008 um 09:25:56
 
Guten Morgen , ich versuche noch mal mein glück Smiley

ich versuche die geschichte mal in kurzform zu erzählen .

das ganze hat sich in frankfurt/main ereignet -- also mein freund hatte asyl beantragt und das war auch alles ok bloss musste er eben irgendwann wieder gehen was er nicht tat er blieb hier und schaffte es eine ganze weile unentdeckt zu bleiben irgendwann bei einer kontrolle merkte man natürlich das er ohne genehmigung hier war --er kam ins gefängnis für 3 monate ( er hat kein verbrechen begangen er war nur illegal hier ) dann vor einen richter der ihm nochmal 3 monate gab - dann kam er wieder vor gericht und er sollte wieder in sein land und der richter sagte ihm das er 2 jahre nicht mehr nach deutschland darf --die algerische polizei holte ihn am flughafen ab -er kam ohne deutschen begleitschutz wieder in sein land - mehr gibt es da nicht zu erzählen Smiley
ich wünsche euch einen schönen tag  Smiley
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schweitzer
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Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #16 - 25.03.2008 um 09:36:04
 
hallo september,

Das hier verstehe ich nach wie vor nicht:

september schrieb am 25.03.2008 um 09:25:56:
der richter sagte ihm das er 2 jahre nicht mehr nach deutschland darf


Wie kommt der Richter auf die 2 Jahre?

Ich kann nur noch einmal auf meine Antworten #2; #4 und #6 in diesem thread verweisen - eine andere Rechtslage kann ich nicht erkennen.

M.E. kann konkret nur eine Nachfrage bei der ABH wirkliche Klärung bringen, ob neben der zunächst lebenslangen Einreisesperre bzw. den durch die Abschiebung entstandenen Kosten noch etwas "offen" ist. Der illegale Aufenthalt stellte immerhin einen Straftatbestand dar - inwieweit das allerdings zu Anzeige gebracht worden ist usw., kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Die Nachfrage bei der ABH ist also durch nichts zu ersetzen.

=schweitzer=
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