Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einreise nach Deutschland nach Abschiebung (Gelesen: 4.892 mal)
september
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
20.03.2008 um 09:42:02
 
hallo, mein Freund kommt aus Algerien und ist vor 3 Jahren schomn mal in Deutschland gewesen er hatte einen Asylantrag gestellt und der wurde nicht genehmigt da wurde er Abgeschoben --- wir sind jetzt dabei die Papiere für die Heirat zu machen aber ich habe das Gefühl das wegen der Abschiebung vor fast 3 Jahren noch irgendwas auf und zukommt mit dem wir nicht gerechnet haben. Darf er überhaupt wieder nach Deutschland einreisen ??
Ich wäre für ein bisschen Hilfe sehr Dankbar
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #1 - 20.03.2008 um 09:46:31
 
september schrieb am 20.03.2008 um 09:42:02:
aber ich habe das Gefühl das wegen der Abschiebung vor fast 3 Jahren noch irgendwas auf und zukommt
Dein Verlobter, hat bestimmt eine Einreisesperre . Nach der Hochzeit, kannst er (du) einen Antrag auf Befristung stellen. Dazu müssen dann allerdings erst die Kosten der Abschiebung beglichen werden . Und die Befristung wird auch meist nicht auf SOFORT gesetzt.

Such mal hier im Forum nach Befristung Einreisesperre. Da findest du genügend Beispiele.

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #2 - 20.03.2008 um 09:48:38
 
september schrieb am 20.03.2008 um 09:42:02:
Darf er überhaupt wieder nach Deutschland einreisen ??  


Zunächst ganz sicher nicht.

Als Folge einer Abschiebung wird eine lebenslange Einreisesperre verhängt, die nur auf Antrag des Abgeschobenen oder eines durch ihn Bevollmächtigten nachträglich befristet werden kann. Für die gewünschte Befristung sollten Gründe (in Eurem Fall: beabsichtigte Eheschließung) angegeben werden. - Die Befristung wird erst nach Begleichung der Abschiebekosten erfolgen. - Bis wann dann befristet wird, hängt vom Einzelfall ab.

Soweit in Kürze - Mit Hilfe der Suchfunktion dieses Forums wirst Du unter Eingabe der Wörter "Befristung der Einreisesperre" o.ä. weitere Informationen bekommen. - Sollte danach noch etwas unklar sein, frag gern wieder hier nach.

=schweitzer=

Änderung:
Michael war etwas schneller - na: doppelt hält besser  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
september
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #3 - 20.03.2008 um 09:57:08
 
vielen lieben dank an Michael und Schweitzer --

dann kann das ganze wohl noch ewig dauern ? fürchte ich  Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #4 - 20.03.2008 um 10:06:42
 
september schrieb am 20.03.2008 um 09:57:08:
dann kann das ganze wohl noch ewig dauern ?


Das ist von hier aus nicht seriös zu beurteilen, allerdings ja, im "allerdümmsten Fall" kann das auch Jahre dauern - wie schon gesagt, das hängt sehr vom Einzelfall (auch der sonstigen "Vorgeschichte" - schlecht wäre, wenn er z.B. erheblich straffällig gewesen ist in der BRD) Deines Freundes ab. -

Fakt ist, dass die Kosten der Abschiebung beglichen sein müssen (ggf. in Ratenzahlung), damit überhaupt eine Befristung erfolgt, insoweit wäre es ja vielleicht erst einmal interessant zu erfahren, in welcher Höhe die auf ihn/Euch zukämen ...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
september
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #5 - 20.03.2008 um 10:13:46
 
Also nach Aussage meines freundes hat der Richter in Frankfurt gesagt das er 2 Jahre nicht nach Deutschland darf und diese 2 Jahre sind jetzt um .

er ist nicht straffällig geworden hier und musste eben nur gehen weil dem Asyylantrag nicht stattgegeben wurde

kann das alles richtig sein ??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #6 - 20.03.2008 um 10:17:38
 
september schrieb am 20.03.2008 um 10:13:46:
kann das alles richtig sein ??


Tut mir leid, aber das bezweifle ich arg. -

Abschiebung heißt für den Betreffenden zunächst: lebenslange Einreisesperre. Nachträgliche Befristung nur auf Antrag und bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen - Ich kenne es aus meiner langjährigen Beratungspraxis nicht anders.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #7 - 20.03.2008 um 10:22:23
 
september schrieb am 20.03.2008 um 10:13:46:
er ist nicht straffällig geworden hier
Ist er freiwillig gegangen ? Oder ist er abgeschoben worden. (Mit Polizei zum Flughafen, plus evt. Begleitperson) Wenn letzteres zutrifft, ist er doch Straffällig geworden.  (illegaler Aufenthalt zumindest)


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #8 - 20.03.2008 um 10:26:35
 
Mikael321 schrieb am 20.03.2008 um 10:22:23:
illegaler Aufenthalt zumindest


Wie kommst Du denn darauf? -

Wenn er eine Duldung hatte, hat er sich nicht illegal hier aufgehalten. Für eine Abschiebung kommt es hingegen nicht auf die Gültigkeitsdauer der Duldung an. Da bzw. wenn derjenige vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann die Abschiebung auch vollzogen werden, wenn die Duldung noch "gilt" - Illegal war derjenige deshalb nicht und auch ein Straftatbestand liegt dann nicht vor (siehe auch: Abschiebehaft ist keine Strafhaft!!!).

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
september
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #9 - 20.03.2008 um 10:26:59
 
ja ich glaub es dir ja auch --aber kann es vielleicht sein das er nur ausgewiesen wurde und nicht abgeschoben ? es gibt doch da einen unterschied .?

er sagt auch das die Algerische Politei hier war und ihn wieder zurück gebracht hat
er war 6 monate hier in haft bevor der richter dann das urteil gesprochen hat

ich versteh so langsam garnichts mehr wenn ich ehrlich bin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #10 - 20.03.2008 um 10:31:41
 
september schrieb am 20.03.2008 um 10:26:59:
ich versteh so langsam garnichts mehr wenn ich ehrlich bin


Ich auch nicht  Zwinkernd -

Du solltest ihn mal fragen in welcher Angelegenheit er da vor den Richter musste. Mir riecht das ja danach, dass er in einer Sache (Strafsache???) nach seiner Abschiebung vor Gericht aussagen musste (hat dafür ggf. eine Betretenserlaubnis bekommen).

Änderung:
Kann natürlich auch sein, er hatte noch eine Klage hinsichtlich seines Asylverfahrens laufen, aber das man es deswegen als erforderlich angesehen hat, dass er noch mal persönlich bei Gericht erscheinen muss, wäre ein gaanz seltener Fall ...

Im Übrigen: Ausweisung wäre noch schlimmer und zieht auch eine lebenslange Einreisesperre nach sich.

Zum Unterschied "Abschiebung" und "Ausweisung" schau mal bei den FAQ unter dem Button "Definitionen" nach.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #11 - 20.03.2008 um 10:36:52
 
september schrieb am 20.03.2008 um 10:26:59:
ich versteh so langsam gar nichts mehr wenn ich ehrlich bin
Die Rumraterei, bringt ja eigentlich auch nichts. Ich würde vorschlagen, du lässt dir einen Vollmacht von ihm geben, und fragst bei der damals zuständigen ABH nach. Dann weißt du ganz genau, was los war. Dann kann man dir hier genaue Tips geben. Jetzt ist das nur ein fischen im Trüben.

schweitzer schrieb am 20.03.2008 um 10:26:35:
Da bzw. wenn derjenige vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann die Abschiebung auch vollzogen werden, wenn die Duldung noch "gilt"
Das wußte ich nicht.

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
september
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #12 - 20.03.2008 um 10:44:02
 
ihr habt recht das raten bringt nicht viel --

er sagt sein Asyl war abgelaufen und deshalb musste er gehen

ich danke euch für eure geduld
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
september
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #13 - 20.03.2008 um 11:07:24
 
naja er musste nicht nochmal extra wieder nach deutschland kommen --die verhandlung war während der ganzen prozedur
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.464

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Antwort #14 - 20.03.2008 um 14:04:14
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema