Storkly schrieb am 19.03.2008 um 13:06:43:ich habe gehört das man in dänemark an einem tag heiraten kann
Das halte ich für ein Gerücht - es geht dort wohl um einiges schneller, aber auch dort sind zunächst einschlägige Papiere zur Eheschließung zur Prüfung vorzulegen.
Storkly schrieb am 19.03.2008 um 13:06:43:und die ehe auch in deutschland gültig ist
In diesem Kontext ist allerdings die Vorschrift des § 39 Nr. 3
AufenthV zu beachten nach der ein neuer Aufenthaltstitel nur eingeholt werden kann, wenn der Ausländer
Zitat:sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,
Bei Deinem Freund dürfte es bereits an der Rechtmäßigkeit seines Aufenthalts in Deutschland fehlen, da er bereits zur Ausreise aufgefordert worden ist und bei einer Heirat in Dänemark, wären die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels dann VOR der (Wieder-)Einreise nach Deutschland entstanden und nicht danach . - Man könnte/würde also von ihm das Nachholen der Einreise mit dem ERFORDERLICHEN Visum verlangen können.
Davon abgesehen: Ohne Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts für Deutschland (also etwa nur mit einer Duldung) ist
IMHO auch in Dänemark eine Heirat nunmehr nicht mehr möglich.
Damit erübrigt sich ein weiteres Eingehen auf diese Frage:
Storkly schrieb am 19.03.2008 um 13:06:43:wenn er das der ausländerbehörde sagt bekommt er dann eine duldung
Ich kann deshalb nur wiederholen -
Aus meiner Sicht gibt es keine anderen Wege als die schon genannten.
Storkly schrieb am 19.03.2008 um 13:06:43:weil in deutschland auf dem standesamt, haben wir gesagt bekommen er muss eine aufenthaltsbescheinigung haben und dann würden wir einen termin bekommen zum heiraten
Eine "Aufenthaltsbescheinigung" als ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel gibt es gar nicht - wie ich schon sagte - eine Duldung würde ausreichen, aber nur, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung (UNMITTELBARES Bevorstehen der Eheschließung) gegeben wären, könnte Dein Freund diese bekommen.
Eine
AE wird er nicht erhalten, da er offenkundig ausreisepflichtig ist.
=schweitzer=