Ich versuche es mal ein bisschen differenzierter darzustellen:
IN191281 schrieb am 19.03.2008 um 05:35:08:Kann man ein Antrag auf Familienzusammenführg. stellen wenn die
Einreisesperre vorliegt, wir sind nicht verheiratet(ich bin deutsche)?
IN191281 schrieb am 19.03.2008 um 05:35:08:-Ich bin arbeitslos im Moment, wie sieht es mit der Versorgg. aus wenn er wieder nach DL dürfte, braucht man einen Mindestverdienst?
Wenn eine
Einreisesperre für Deutschland vorliegt, ist es nicht möglich ein Visum zu bekommen - egal welches. - Es müsste zunächst ein ( möglichst gut begründeter) Antrag auf Befristung der
Einreisesperre gestellt werden, eine Einreise wäre erst nach Fristrablauf mit dem entsprechend erforderlichen Visum möglich. (Wenn keine
Einreisesperre vorliegt könnte er versuchen von Tunesien aus !! eines der nachfolgend genannten Visa zu beantragen, je nachdem, was ihr vorhabt .)
Wenn Ihr nicht verheiratet seid, wäre unter Beachtung dessen, was ich eben geschrieben habe, ein Familiennachzug nur zum bereits geborenen deutschen Kind möglich, wenn zweifelsfrei die Vaterschaft Deines Partners feststeht und wenn er neben Dir das Sorgerecht über das Kind hat. Für einen solchen Familiennachzug käme es nicht auf die Lebensunterhaltssicherung an - der Partner müsste zur beantragung eines Visums zur Ausübung der personensorge über ein deutsches Kind in Deutschland auch keine A 1 - Sprachkenntnisse nachweisen.
IN191281 schrieb am 19.03.2008 um 05:35:08:-Könnte man den Antrag auch in Italien beim deutschen Konsulat stellen
Das könnt ihr schlicht und ergreifend vergessen - er wird vorher nach Tunesien zurück müssen! (Sollte er auch so schnell wie möglich machen, damit er sich nicht für die Folgezeit weiteren Ärger einhandelt!)
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Für den Fall, dass Ihr heiraten wollt, gäbe es zwei Möglichkeiten - entweder Heirat in Deutschland - wobei für die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland, neben dem schon Genannten, Sprachkenntnisse Deutsch A 1 durch Deinen Partner nachzuweisen wären und durch Dich oder eine andere, solvente dritte Person eine
VE für die Zeit zwischen Einreise und Hochzeit abzugeben wäre. - Vorab wären alle für die (binationale) Eheschließung notwendigen Unterlagen in der erforderlichen Form zu beschaffen und bei den entsprechenden Stellen vorzulegen.
Bei einer Heirat in Tunesien entfiele die Sache mit der
VE, alles andere wäre genauso zu handhaben,wie dargestellt - Es wäre dann ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu beantragen, anschließend die Ehe bei der deutschen Meldebehörde anzumelden und eine
AE bei der
ABH zu beantragen.
Da Du offensichtlich Deutsche bist, keine zweite (tunesische) Staatsangehörigkeit besitzt und auch nicht schon längere Zeit in Tunesien gelebt und gearbeitet hast, würde es auch bei einem Ehegattennachzug nicht auf den Nachweis gesicherten Lebensunterhaltts durch Dich ankommen.
=schweitzer=