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haftantritt nicht angetreten und abgehauen (Gelesen: 6.168 mal)
remulus
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17.03.2008 um 17:21:22
 
hallo zusammen,erstmal super das ich diese seite gefunden habe.
ich habe folgendes problem,und zwar bin ich mit einer freiheitsstrafe von drei jahren und drei monaten verurteilt worden im jahre 2005.Es handelt sich um Drogenhandel,wurde mit einer nicht geringen menge marihuana erwischt.(8,5kilo)
nach der festnahme war ich drei monate in u-haft und auf kaution kam ich dann raus.das verfahren dauerte über ein jahr in der sich meine situation immer mehr verschlechterte,war verlobt und sie war schwanger...der schlimmste schlag kam als sie abtrieb.danach war mir alles egal und der drang nach befreiung war im rausch der droge.
Zu dem zeitpunkt habe ich selber kokain konsumiert,war stark abhaenging.natürlich ist dies keine entschuldigung,jedoch zudem zeitpunkt haette ich keinen strafantritt antreten können weil ich physisch und körperlich auf dem tiefpunkt war.ich habe nur einen ausweg gesehen und das war einfach abhauen,von allem und jedem.nun sind drei jahre vergangen und ich bin in der türkei.habe 15moante wehrdienst absolviert im irak-iran.ich bin in deutschland geboren und aufgewachsen.habe die fachoberschulreife erlangt.war im besitz einer unbefristeten aufenthaltserlaubnis.meine frage an euch liebe experten,was kann ich tun damit ich wieder zurück kann um meine strafe anzutreten?? und wenn ich einreisen könnte würde ich nach der haft abgeschoben werden ?? ich bedanke mich für eure hilfe und verbleibe höflichst....Remulus:-)
P.s: kann ich eigentlich eine therapie noch machen in deutschland....wie komme ich eigentlich am besten aus dieser situation raus ?? welche chancen habe ich realistisch gesehen ??  nochmals vielen herzlichen dank das es euch gibt...
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.03.2008 um 18:08:03
 
Ich sag mal folgendes:

Gem. § 51 AufenthG ist deine Niederlassungserlaubnis erloschen.

Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
....
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
.....


Ausnahmen nach Abs. 2 oder 3 dürften nicht vorliegen.

Zudem stellt sich die Frage, ob du in Abwesenheit ggfs. auch ausgewiesen wurdest.

Einreise wäre m.E. nur mit Visum möglich.

proll
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Antwort #2 - 18.03.2008 um 08:17:27
 
Zitat:
Zudem stellt sich die Frage, ob du in Abwesenheit ggfs. auch ausgewiesen wurdest. 


remulus schrieb am 17.03.2008 um 17:21:22:
freiheitsstrafe von drei jahren und drei monaten verurteilt worden im jahre 2005.Es handelt sich um Drogenhandel,wurde mit einer nicht geringen menge marihuana erwischt.(8,5kilo) 


In diesem Fall bin ich mir sicher. § 53 AufenthG

Zitat:
§ 53 Zwingende Ausweisung


Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,

2. wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder ...





denn:
remulus schrieb am 17.03.2008 um 17:21:22:
Zu dem zeitpunkt habe ich selber kokain konsumiert,war stark abhaenging.natürlich ist dies keine entschuldigung,jedoch zudem zeitpunkt haette ich keinen strafantritt antreten können weil ich physisch und körperlich auf dem tiefpunkt war.


Hier könnte nach genauer Prüfung auch einem EU Staatsangehörigen gem. § 6 (1) und (3) FreizügG/EU die Freizügigkeit aberkannt werden.

Weiterhin wie schon in anderen Beträgen und durch Proll beschrieben erlöschen die AT und auch das Recht nach dem Assoziationsabkommen bei einer min 6 Monateigen Ausreise.

Ich sehe wenig Chancen, dass du zurück nach Deutschland darfst. Um hier eine Therapie zu machen und deine Haft abzusitzen.

MfG
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Antwort #3 - 18.03.2008 um 08:20:18
 
remulus schrieb am 17.03.2008 um 17:21:22:
und wenn ich einreisen könnte würde ich nach der haft abgeschoben werden


Hallo,

davon ist auszugehen, da durch deine Verurteilung wegen BTM eine zwingende Ausweisung nach § 53 Nr. 2 AufenthG gegeben ist (hierbei habe ich mal den ARB 1/80 unberücksichtigt gelassen).

Gruß Wolfgang

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Antwort #4 - 18.03.2008 um 09:07:12
 
wolbe schrieb am 18.03.2008 um 08:20:18:
hierbei habe ich mal den ARB 1/80 unberücksichtigt gelassen


Hallo Wolfgang,

dürfte auch richtig sein, weil er bereits durch die freiwillige Rückkehr nach TR die Rechtsstellung verloren haben dürfte .

Grüße
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Antwort #5 - 18.03.2008 um 10:27:56
 
ronny schrieb am 18.03.2008 um 09:07:12:
dürfte auch richtig sein, weil er bereits durch die freiwillige Rückkehr nach TR die Rechtsstellung verloren haben dürfte 


Sehe ich auch so.

MfG
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Antwort #6 - 18.03.2008 um 13:47:09
 
ronny schrieb am 18.03.2008 um 09:07:12:


Hallo Wolfgang,

dürfte auch richtig sein, weil er bereits durch die freiwillige Rückkehr nach TR die Rechtsstellung verloren haben dürfte .

Grüße
Ronny Zwinkernd


Hallo Ronny,

ja richtig, habe es nochmal nachgelesen. Durch die freiwillige Rückkehr in die Türkei ist eine evtl. vorhandene Rechtstellung nach dem ARB 1/80 entfallen.

Für den TS bedeutet das, dass nach einer Einreise mit der zwingenden Ausweisung zu rechnen ist.

Gruß Wolfgang
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remulus
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Zeige den Link zu diesem Beitrag remulus......was ist denn wenn ich in deutschland noch bin,und nie weg war ???
Antwort #7 - 18.03.2008 um 22:27:47
 
und was ist wenn ich gar nicht weg war ??? wie lange braucht es denn bis es verjaehrt??? kann ich in ein anderes eu land einreisen??
danke für die vielen antwort schreiben.
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Antwort #8 - 18.03.2008 um 23:00:16
 
remulus schrieb am 18.03.2008 um 22:27:47:
und was ist wenn ich gar nicht weg war ??? 


??

remulus schrieb am 17.03.2008 um 17:21:22:
.ich habe nur einen ausweg gesehen und das war einfach abhauen,von allem und jedem.nun sind drei jahre vergangen und ich bin in der türkei.habe 15moante wehrdienst absolviert im irak-iran.


??

Verstehe ich nicht.

remulus schrieb am 18.03.2008 um 22:27:47:
wie lange braucht es denn bis es verjaehrt??? 



Die Vollstreckungsverjährung die du hier meinst tritt ein, wenn das Urteil als Strafe gem. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB in Folge Zeitablaufs nicht mehr vollstreckt werden kann.
Die Verjährungsfristen im übrigen bestimmen sich nach der verhängten Strafe. Beginn der Vollstreckungsverjährung ist die Rechtskraft der jeweiligen Urteils, bei dir:

remulus schrieb am 17.03.2008 um 17:21:22:
von drei jahren und drei monaten verurteilt 


Somit = 10 Jahre nach Rechtskraft

remulus schrieb am 18.03.2008 um 22:27:47:
kann ich in ein anderes eu land einreisen


Wenn du mir Sagts wo du bist wenn du nicht weck warst?

Nehmen wir mal an du bist in der Türkei, dann bräuchtest du eine Visum für einen anderen Staat. Nun kommt es darauf an, ob du im SIS ausgeschrieben bist zur Einreiseverweigerung bzw. ggf. bist du auch Europaweit zur Fetsnahmeausgeschrieben. Bei Drogenhandell ist das möglich. (denke ich aber nicht)

Die Frage, die ich dir stelle ist warum sollte ein anders europäisches Land ir eine Visum ausstellen?

MfG Speedball
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Antwort #9 - 19.03.2008 um 08:40:35
 
remulus schrieb am 18.03.2008 um 22:27:47:
und was ist wenn ich gar nicht weg war ??? 


Du wirst mir jetzt hoffentlich bestätigen, dass ich mich irre  Schockiert/Erstaunt

Oder hältst Du Dich in Deutschland auf ...

Dann sollte dieser Thread asap zugemacht werden....
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Antwort #10 - 19.03.2008 um 09:10:19
 
remulus schrieb am 17.03.2008 um 17:21:22:
bin in der türkei.habe 15moante wehrdienst absolviert im irak-iran.
bei welcher Armee denn?
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Antwort #11 - 19.03.2008 um 15:34:46
 
Zur Sache wurde alles gesagt.

Da nicht erkennbar ist, ob du dich evtl. doch illegal in
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