Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
RA für die Aufhebung von Einreiseverbot? (Gelesen: 1.681 mal)
nata_a
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russian
Zeige den Link zu diesem Beitrag RA für die Aufhebung von Einreiseverbot?
17.03.2008 um 13:10:22
 
1996 wurde ich mit meiner Mutter aus Deutschland abgeschoben (meine Mutter ist mit mir 1992 eingereist und hat das Asyl beantragt). Zurzeit der Abschiebung war ich minderjährig.

2006 wurde mein Antrag auf ein EU-Visum abgelehnt.

Um die Löschung des Einreiseverbots zu beantragen brauche ich unbedingt einen RA? oder kann ich es auch selbst beantragen?

Auskunft darüber, welche Behörde das Einreiseverbot verhängt hat, habe beim Ausländerzentralregister beantragt, aber noch nicht bekommen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RA für die Aufhebung von Einreiseverbot?
Antwort #1 - 17.03.2008 um 13:18:07
 
nata_a schrieb am 17.03.2008 um 13:10:22:
Um die Löschung des Einreiseverbots zu beantragen brauche ich unbedingt einen RA? oder kann ich es auch selbst beantragen?  


Dazu benötigst Du keinen Rechtsanwalt. Allerdings kannst Du nicht die "Löschung des Einreiseverbots" beantragen sondern die Befristung der bislang unbefristet geltenden Einreisesperre. Dieser Antrag sollte auch begründet werden. - Voraussetzung für eine Befristungsentscheidung ist grundsätzlich die Begleichung der Abschiebekosten.

Hinweis.: Wenn es nur um die Befristung der Einreisesperre für Dich geht, brauchst Du die Abschiebekosten auch nur anteilig begleichen. (wir hatten dazu hier mal einen thread, den ich aber auf die sSchnelle nicht finden kann ...) Für Deine Mutter würde allerdings die Einreisesperre dann weiter bestehen bleiben.


nata_a schrieb am 17.03.2008 um 13:10:22:
2006 wurde mein Antrag auf ein EU-Visum abgelehnt.


Du meinst ein Schengenvisum? - Grund für die Ablehnung war sicher die bestehende Einreisesperre ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
nata_a
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russian
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RA für die Aufhebung von Einreiseverbot?
Antwort #2 - 17.03.2008 um 13:32:46
 
Vielen Dank für Deine Antwort)

Ja, es geht wohl nur um die Befristung von mir, da meine Mutter danach schon ein Schengenvisum bekommen hat.

Die 12 Jahre die vergangen sind, werden die dann in der möglichen Befristung mitberücksichtigt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RA für die Aufhebung von Einreiseverbot?
Antwort #3 - 17.03.2008 um 13:35:46
 
nata_a schrieb am 17.03.2008 um 13:32:46:
Die 12 Jahre die vergangen sind, werden die dann in der möglichen Befristung mitberücksichtigt?  


Das ist immer eine einzelfallbezogene Sache. Da Du aber seinerzeit noch minderjährig warst und die Abschiebung schon recht lange zurückliegt, sollte IMHO aber eigentlich einer Befristung mit zeitnahem Ablauf der Sperre nichts wesentliches im Wege stehen.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema