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Ausweisung!!!!! (Gelesen: 2.641 mal)
Semra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung!!!!!
15.03.2008 um 18:42:06
 
Hi Leute,

mein Freund ist in der BRD geboren und aufgewachsen, saß insgesamt 4 Jahre Haft wegen Rausgift handel und sucht, hat die Therapie erfolgreich abgeschlossen. Raubüberfälle u.s.w. Er selbst hat die Türkische Staatsangehörigkeit er ist vor 13 monaten freiwillig ausgewisen worden aus der BRD und möchte jetzt wieder zürück nach Deutschland weil er es dort nicht aushält und nicht dort leben möchte. Was gibt es für möglichkeiten das er wieder zürück nach Deutschland kommen kann????? Ich würde Ihn auch sofort heiraten damit ich Ihn bei mir habe, habe die Türkische Staatsangehörigkeit NIEDERLASSUNGSERLAUBNISS bin auch in der BRD geboren habe eine Feste Arbeit beim Inkasso seit 15 monaten, lebe hier mit meinen Eltern, was kann ich den tun bin voll planlos kenne mich absolut nicht aus in solchen sachen da ich zuvor nie was damit zu tun gehabt habe. Es geht hier um die Exsistenz des Menschens den ich Liebe und für den ich alles machen würde!

MfG

Semra. Ö.
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oki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #1 - 15.03.2008 um 20:21:52
 
Hi Semra,
er muss bei der ABH,die ihn ausgewiesen hat,einen Antrag auf befristung der Ausweisung stellen.
Wenn ihr vor habt zu heiraten,macht der Antrag mehr Sinn,wenn dieser nach der Eheschliessung gestellt wird.Zumindest würde damit ein Grund für die Befristung vorhanden sein.

LG Oki
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Semra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 15.03.2008 um 20:25:01
 
Hi Oki,

erst mal danke. Sanirim Türksün eger msn adresin varsa ordanda yazisa bilirmiyiz gercekden neyapicagimi bilmiyorum
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.03.2008 um 20:31:30
 
Vielleicht verwecheselt du ein paar Begriffe, da es eine freiwillige Ausweisung nicht gibt.

Ist er ausgeweisen und abgeschoben worden ?
Wurde er aus der Haft heraus abgeschoben ?
Reiste er nach Entlassung aus der Haft freiwillig aus ?

Wenn er erst 13  vor Monaten das Bundesgebiet verlassen kann man dir nicht allzuviel Hoffnung machen, dass er sehr schnell, auch nach Eheschließung wiederkommen wird. Mit der Ausweisung soll er ja gerade für bestimmte Zeit aus dem Bundesgebiet ferngehalten werden. Und bei der Tat und der Strafhöhe werden da noch einige Monate Abwesenheit zu kommen.

proll
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Semra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #4 - 15.03.2008 um 20:41:09
 
Hi Proll,

er ist nach der Haft freiwillig ausgereist, ansonsten wäre ja ausgewiesen worden, nachdem was er sich alles geleistet hat. Ist es denn eigentlich sehr wichtig ob er mit einer Deutschen oder einer Türkin heiratet, bin ja auch hier geboren und habe einen Niederlassungserlaubniss verfüge eigentlich auch über alle rechte, ich persönlich verfüge über einen sauberes Führungszeugniss.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.03.2008 um 20:46:26
 
Semra schrieb am 15.03.2008 um 20:41:09:
er ist nach der Haft freiwillig ausgereist, ansonsten wäre ja ausgewiesen worden, nachdem was er sich alles geleistet hat.

Ich glaube, du verwechselt immer noch zwei Begriffe:
Ausweisung und Abschiebung
Schau mal unter FAQ

Semra schrieb am 15.03.2008 um 20:41:09:
Ist es denn eigentlich sehr wichtig ob er mit einer Deutschen oder einer Türkin heiratet, bin ja auch hier geboren und habe einen Niederlassungserlaubniss verfüge eigentlich auch über alle rechte

Grundsätzlich macht es einen Unterschied. Im AufenthG gibt es dafür verschiedene Paragrafen und Voraussetzungen für denFamiliennachzug.
Du müsstes u.a. einen ausreichend große Wohnung haben und ein gesichertes und ausreichendes Einkommen.

proll
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C-emil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.03.2008 um 21:01:05
 
Hallo Semra !

das beste ist du liest mal so die beiträge durch und dann siehst du was auf dich und dein freund alles zukommt.

ich werde dir mal zwei wege hier schildern wie das ganze enden kann.

Er kommt für viel Geld mit einer slepperbande ilegal nach deutschland selbsverständlich in die gleiche stadt wie vorher und nach einer weile sitz er wieder in haft und bekommt noch ne strafe dazu!  und muss die ganze strafe absitzen wenn er glück hat auf 2/3 wird er abgeschoben kosten für Abschiebung und Anwalt der ja sagt da könnte mann noch einen antrag auf 80/5 stellen und die familie (oder du) zahlen schön die kosten. die sperrfrist verlängert sich um einiges und du wirst genötigt in zu Heiraten die Familie ist wie immer dagegen da sicher deine Eltern nicht glücklich darüber sind das der Straffällig war und auch noch Drogen genommen hat -hatte  unentschlossen  also ca vier jahre min. +X  jahre dazu warten ob das ne Beziehung aus hält ist ne frage für sich.

oder

Er macht erstmal seinen Militärdienst wo er erstmal lernt das es  Regeln Gibt unterstelle ich im mal halt einfach das er sie noch nicht geleistet hat, und da er Drogen abhängig war sicher nicht das Geld hatte um die 5212 € zu bezahlen so das er nur 3 Wochen Militärdienst zuleisten hätte sondern nun 15 Monate vor sich hat.
wenn mann nun klug rechnet könnte mann behaupten dann gleich raus aus dem Land ! 
ich sage lieber nicht denn noch hat er die chance ein neues Leben dort auf zubauen ob du das mit machst keine ahnung aber wenn mann glaubt das dies alles weg fällt wenn man nur wieder mal nach deutschland reinkommt wird das irgendwie klappen, dann kommt die Rechnung ganz Dicke das summiert sich nur und mann wird älter, lebt im stress keine Rente kein Konto keine Wohnung keine zukunft.

das beste sollte sich aber jeder selbst aussuchen !

ich wollte dir nicht deine Hoffnungen nehmen aber es bringt dir auch nix, wenn mann dir denn tip gibt geh zum Anwalt !  besser du gehst zum Konsulat die können dir sicher hunderte fälle nennen die so ablauffen.

ich wünsche euch viel Glück für euer weiters leben.

Gruß C-emil



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« Zuletzt geändert: 15.03.2008 um 21:15:54 von C-emil »  
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 15.03.2008 um 21:21:17
 
@
C-emil
Hi,
wir machen keine Lebensberatung hier, sondern
informieren über das Ausländerrecht. Bitte zu-
künftig beachten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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oki
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Antwort #8 - 16.03.2008 um 12:21:24
 
Hi Semra,
dein Freund soll mal in seinem Ausweisungsbeschluss nachschauen,nach welchem Paragrafen er ausgewiesen wurde.Ausserdem soll er in seinem Entlassungsbeschluss nachlesen,ob seine Reststrafe nach Paragraf 57 oder 456 a erlasssen wurde.
İch hab Dir eine PN(Privatnachricht) geschickt.
Lg Oki
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