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Strafbefehl wegen illegalen Aufenthalts (Gelesen: 14.935 mal)
ekmek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 18.03.2008 um 00:31:48
 
thom schrieb am 17.03.2008 um 18:34:59:
Was ist aber damit, dass die alte AE damals wohl hätte unbefristet verlängert werden müssen - bekommt er da noch einen Fuß in die Tür oder ist die schon lange zu?

Ja, was ist damit?

Die Bereitschaft, die entsprechende Strafe zu akzeptieren, ist vorhanden, d.h. die 30 TS werden wahrscheinlich so oder so beglichen werden (da kein entgegenlautender Ratschlag nichtanwaltlicher Seite vorliegt). Der Punkt ist eher die Folgewirkung etwa des Führungszeugniseintrags und der ausländerrechtlichen Punkte à la krimineller Ausländer und unbefristeter AE oder nicht oder gar keiner.
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Speedball
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #46 - 18.03.2008 um 08:08:58
 
ekmek schrieb am 18.03.2008 um 00:15:38:
Ja, so ein Strafbefehl braucht wohl Zeit, das stimmt.
Seine ABH hat noch nichts gesagt, weil er ja bisher noch nicht dort war.  


ekmek schrieb am 15.03.2008 um 02:06:52:
Seit 26.07.2006 bis zu Ihrer polizeilichen Kontrolle am 02.12.2007 in XXX hielten Sie sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, überwiegend in XXX, auf.  


ekmek schrieb am 18.03.2008 um 00:15:38:
Ja, so ein Strafbefehl braucht wohl Zeit, das stimmt.
Seine ABH hat noch nichts gesagt, weil er ja bisher noch nicht dort war.

Ausgenommen folgendem:
Das Landratsamt (ABH)hat sich mit Datum 11.03.2008 (Zugang: 13.03.) bei ihm schriftlich gemeldet. Dieses Schreiben hat er mir heute vorbeigebracht.  


Will dein Freund eigentlich hier bleiben oder nicht?

Den nach dem 02.12.2007 hätte er sich doch um eine AE oder NE bemühen müssen. Er wusste, dass er eine braucht, dies konnte natürlich nur in einen Gültigen Reisepass erteilt werden, aber wie du davor beschrieben hast hat er mit der Verlängerung auch noch eine ganze Zeit gewartet.

Ich verstehe deinen Freund nicht warum geht er nicht zur ALA und redet dort mal mit dem Sachbearbeiter z.B. mit dir zusammen. Da die ALA ihm ja bereits Briefe schreibt (was hätten sie für einen AT denn gerne?) und nicht mit der Polizei zur Abschiebung vor der Türe steht ist es für mich unverständlich wie man einfach so in den Tag hineinleben kann ohne an der Situation etwas zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball
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ekmek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 18.03.2008 um 20:30:20
 
Speedball schrieb am 18.03.2008 um 08:08:58:
Will dein Freund eigentlich hier bleiben oder nicht?

Den nach dem 02.12.2007 hätte er sich doch um eine AE oder NE bemühen müssen. Er wusste, dass er eine braucht, dies konnte natürlich nur in einen Gültigen Reisepass erteilt werden, aber wie du davor beschrieben hast hat er mit der Verlängerung auch noch eine ganze Zeit gewartet.

Ich verstehe deinen Freund nicht warum geht er nicht zur ALA und redet dort mal mit dem Sachbearbeiter z.B. mit dir zusammen. Da die ALA ihm ja bereits Briefe schreibt (was hätten sie für einen AT denn gerne?) und nicht mit der Polizei zur Abschiebung vor der Türe steht ist es für mich unverständlich wie man einfach so in den Tag hineinleben kann ohne an der Situation etwas zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball

Du hast völlig recht. Ich verstehe das auch nicht. Der Hauptgrund, den er immer genannt hat, war das fehlende Geld. Über die Folgen, die er jetzt zu tragen hat, und dass es jetzt noch mehr Geld kostet (Strafe), hatte er sich keine Gedanken gemacht.
Wir fahren da morgen zusammen hin.

Wir werden uns dann auch nach Beratungshilfe etc. erkundigen, die ihm ermöglichen könnte, sich für ganz wenig Geld darüber zu erkundigen, ob die ABH sich damals falsch oder doch richtig verhalten hat, ihm lediglich eine befristete AE zu erteilen. Dann kann man ja immer noch weiter sehen. Andere Wege fallen mir zur Zeit nicht ein, da er ja keine Zeit mehr hat.
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