Zitat:Also hat er sich von Juli 2006 bis Dezember 2007 = 1 Jahr und 5 Monate illegal aufgehalten.
Was hat er denn jetzt wieder für einen Aufenthaltsstatus ?
Um dir darauf zu antworten:
Jeder Ausländer für den das
AufenthG anzuwenden ist, ist gem. § 3
AufenthG verpflichtet einen gültigen Pass zu besitzen, darunter fällt auch, wenn sich sein Pass bei dem jeweiligen Konsulat zur Verlängerung befindet. Besitz er keinen gültigen Pass stellt diese gem. § 95 (1) Nr. 1
AufenthG eine Straftat dar ( unerlaubter Aufenthalt ohne gültigen Pass), wenn er es Schuldhaft (nicht fahrlässig) begeht.
Weiterhin ist jeder Ausländer gem. § 4
AufenthG verpflichtet einen gültigen Aufenthaltstitel zu besitzen, wenn er nicht von der Besitzpflicht befreit ist. Da dein Bekannter Türkei ist und eine
AE besessen hat hätte er ein einen neuen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Die Frage ist ob er gem. Assoziationsabkommen eine deklaratorischen Titel bekommen hätte müssen. Falls nicht stellt das wiederum einen unerlaubten Aufenthalt gem. § 95 (1) Nr. 2
AufenthG dar, wenn er es Schuldhaft (nicht fahrlässig) gehandelt hat.
Hierfür spricht vieles, oder hat dein Bekannter die Nacht bei der Polizei verbracht, weil die Ausländerbehröde ihn Ausgeschrieben hat?
Zur Schuldform:
1. Auch der fahrlässige unerlaubte Aufenthalt ohne Pass ist eine Ordnungswidrigkeit die gem. § 98 (1) Nr. 1
AufenthG2. Die nicht Verlängerung des Aufenthaltstitels auch für assotionsberechtigte Türken stellt gem. § 98 (2) Nr. 1
AufenthG eine Ordnungswidrigkeit dar.
Beide Ordnungswidrigkeiten könnten mit Geldbußen von jeweils bis zu 3 000 € geahndet werden.
Jedoch denke ich das dein Bekannter zumindest in Bezug auf die Straftat gem. § 95 (1) Nr. 1
AufenthG nicht fahrlässig gehandelt hat. Bei 1,5 Jahren ohne gültigen Pass kann man nicht mehr von versehen oder nicht bemerken sprechen. Auch ein Nichtwissen über die Folgen des Handelns stellt keine Fahrlässigkeit dar.
Hat den bekannter wie du hier aufführst die Verlängerung des Reisepasses immer vor sich hergeschoben so handelt er mindestens mit bedingtem Vorsatz.
Ich will noch sagen, dass ich 30 Tagessätze für 1,5 Jahre unerlaubten Aufenthalt für eine sehr geringe Strafe halte.
Mit freundlichen Grüßen
Speedball