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kein neues Thema (Gelesen: 1.716 mal)
ahnungslose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.03.2008 um 21:01:50
 

Ich habe ein sehr kompliziertes Problem :

Mein Freund wurde nach Verurteilung gegen das BTMG vor fast 9 Jahren vorzeitg aus der Haft entlassen , weil es zur Abschiebung kam .

Vorgeschichte :

Er kam 1996 illegal nach Deutschland aus Serbien da der Balkankrieg herrschte und er nicht zur Armee eingezogen werden wollte .
Asyl wurde beantragt und es kam zu Duldungen ; er hielt sich mit Gelegenheisjobs "über Wasser " und begann 1998 einen folgend schweren Fehler und verstoß gegen das BTMG , er wurde inhaftiert und wurde in 2 Fällen zu 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt in 2. Instanz wurde das Strafmaß gesenkt das nur noch 2 Jahre abzusitzen wären , dennoch kam es zur vorzeitigen Abschiebung im Jahr 21.03.2000. Das nun einen Reststrafe von ca. 4 Monaten offen wären . Er möchte dennoch wieder in das Bundesgebiet einreisen und irgendwann hier leben. Wir haben bis jetzt folgendes untenommen:
Antrag auf Befristung gestellt (21.03.2009)
Antrag auf Ratenzahlung der Abschiebekosten
Antrag auf Bewährung gestellt ohne gesetzliche Hilfe wurde in 2 Instanzen abgelehnt und verworfen , da eine kriminelle Prognose noch vorliegen würde ?!
Beweise nieder gelegt bei der ABH - **** das er straffrei vorher und jetzt in Serbien lebt und nur da seit seiner Abschiebung
ABH -  wo ich lebe , gebeten nach zu haken ob eine Gefährdung darin liegen würde wegen einer Betretenserlaubnis , diese sich wiederrum mit ABH **** in Verbindung gesetzt hat und diese seit dem 12.12.2007 nicht geantwortet hat
Diakonische Hilfe beansprucht aber bisher sieht es für mich/uns aussichtslos aus.
Meine Fragen :
kann es zu einer Bewährung kommen
kann mein Freund hier irgendwann "Fuss fassen"
mein Freund ist noch verh. und hat 2 Kinder , dennoch ist die Ehe gescheitert , da die Nochfrau bei Ihrer Familie wohnt mit den Kindern und beide das Sorgerecht haben , sich aber von seinen Eltern aus nicht scheiden lassen kann wegen Familienehre etc.er sich aber hier  scheiden lassen will und eine heirat für uns in Betracht kommt
Kann man die Befristung noch weiter herrab setzen ?
Ich kann das alles aus reinen Gewissen so nieder schreiben weil ich schon 3 mal dort war und alles gesehen habe wie er lebt .Er geht dort einer geregelten Arbeit nach . Zeigt immer noch Reue was er gemacht hat , er wäre auch bereit sich hier einem psychologischen Dienst sich zu unter ziehen das er keine kriminelle Persönlichkeitsstruktur mehr aufweist . Aber das scheint es nicht zu geben weil sich das OLG +++ so auf stur stellt(wg. sämtlichen Gründen würde es zur Inhaftierung kommen und wieder zur Abschiebung) ,wenn er ein Vorstrafenregister hätte was sich lesen würde wie der Brockhaus könnt ich es vollkommen verstehen, aber dem ist nicht so . Und die Verjährungszeit tritt erst im März 09 ein da die vom Verurteilungsdatum aussgehen. Nicht von der Inhaftierungszeit was hier in Niedersachsen doch etwas anders ist , und /oder wäre es hier zu einer Bewährung gekommen,so denke ich .
Was kann ich noch machen , denn bis jetzt habe ich alles ausgeschöpft was bisher ging , und ich am Ende meiner Kraft bin , auch nicht die finaziellen Mittel dafür habe da ich aus Krankheitsgründen arbeitslos geworden bin .
Bitte,ich hoffe das Sie mir/uns und beraten können?!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit .
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 12.03.2008 um 22:16:40
 
Guten Abend,

ich will versuchen, auf einige Deiner Fragen einzugehen:

ahnungslose schrieb am 12.03.2008 um 21:01:50:
kann mein Freund hier irgendwann "Fuss fassen" 


Als "Freund" wird es wohl schwer werden - vor Ablauf der Einreisesperre ohnehin nicht.

ahnungslose schrieb am 12.03.2008 um 21:01:50:
eine heirat für uns in Betracht kommt
Kann man die Befristung noch weiter herrab setzen ? 


Dafür sehe ich letztlich keine Chance, zumal er ja noch nicht mal geschieden ist, geschweige Ihr verheiratet seid.

ahnungslose schrieb am 12.03.2008 um 21:01:50:
er sich aber hier scheiden lassen will 


Hier in Deutschland? In Abwesenheit seiner Frau? - Auf der Grundlage welchen Visums/Aufenthaltstitels sollte das funktionieren? - Abgesehen davon, das Scheidungen in Abwesenheit ein spezielles problem sein dürften (aber das ist nicht meine "Baustelle")

ahnungslose schrieb am 12.03.2008 um 21:01:50:
kann es zu einer Bewährung kommen 


Eine Antwort im Sinne einer Prognose wäre von hier aus völlig spekulativ, also letztlich unseriös. Man kann  beantragen, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, aber ob dem entsprochen wird ...:  Wahrsagerin

Zusammenfassung:

Solange er nicht rechtskräftig geschieden ist, die Frist der Einreisesperre erreicht ist und die Abschiebekosten beglichen sind, wird er kein Visum bekommen können.

Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, aber erst dann, könnte die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland bzw. zum Zwecke des Ehegattennachzugs erfolgreich sein, wenn alle sonstigen Voraussetzungen (Nachweis von A 1 Sprachkenntnissen usw.) erfüllt sind. -

Für ein Ehegattennachzugsvisum (nach Heirat im Ausland) dürfte in Euren Falle unerheblich sein, ob Du den Lebensunterhalt für Euch zwei durch eigene Arbeit sicherstellen kannst oder nicht.

Für ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland, wäre für die Zeit zwischen Einreise und Heirat durch Dich oder einen solventen Dritten die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich.

Soweit aus meiner Sicht zu Deinen Fragen.

=schweitzer=
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Vinzent2m
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Antwort #2 - 13.03.2008 um 21:33:18
 
Wenn bereits die 2. Instanz (OLG) das Aussetzen des Strafrestes zur Bewährung abgelehnt hat, dann wird es halt nicht klappen. Von meiner Erfahrung her, sind die Chancen wesentlich höher, wenn man zunächst doch wieder zuerst in den Bau geht. Dann kann sich der Sozialdienst (der die Bewährungsstellungnahme schreibt) bzw. der Richter einen persönlichen Eindruck verschaffen und der Fall hat ein Gesicht und ist nicht nur eine Akte.
Die Vollstreckungsverjährung dürfte m. E. erst 2010 eintreten, da der Beginn vom Datum der Abschiebung im Rahmen einer Maßnahme nach § 456 a StP0 abhängt.
Vinzent2m
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ahnungslose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.03.2008 um 11:04:11
 
Danke für die Antworten.

Zu der letzten Antwort kann ich nur sagen das ich das dem OLG und der Staatanwaltschaft als Angebot gemacht habe , das er bereit ist die Reststrafe "abzusitzen " damit die sich davon überzeugen können (das er nicht mehr so ist ), auch daruf hin bekam ich keine Antwort . Denke mal wegen den Haftkosten die dann zusätzlich entstehen könnten . Dann hatte das OLG festgelegt das am 18.03.09 die Verjährung in Kraft tritt , und gestern bekam ich erneut Bescheid das es nach hinten gelegt wurde , das heißt das die wohl die offenen ca. 4 Monate dran gehängt haben denn anders kann ich es mir nicht erklären !!!!Was für einen Zermürbungstechnik die anwenden ,ist in manchen Dingen für mich paradox, ich möchten keinen in dem Fall zu nahe treten.
Wenn ich ehrlich bin verstehe ich gar nichts mehr .
Vielleicht gib es ja doch einen Funken Hoffnung.

Danke für Eure hilfreiche Unterstützung.

"ahnungslose"
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Speedball
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Antwort #4 - 17.03.2008 um 15:27:56
 
ahnungslose schrieb am 14.03.2008 um 11:04:11:
Zu der letzten Antwort kann ich nur sagen das ich das dem OLG und der Staatanwaltschaft als Angebot gemacht habe , das er bereit ist die Reststrafe "abzusitzen " damit die sich davon überzeugen können (das er nicht mehr so ist ), auch daruf hin bekam ich keine Antwort .


1. Um die Reststrafe in Deutschland abzusitzen müsste er in Deutschland sein also neue Straftat § 95 (2) Nr. 1a und Nr. 1 b AufenthG.
2. Es hat niemand Interesse daran dass dein Bekannter dem Strafvollzug zur Last fällt, diese Strafe ist zur Abschreckung offen.
3. Dein Freund ist eine unerwünschte Person, da er gegen elementare Regeln dieser Gesellschaft verstoßen hat. So wie ich das lese ist es auch hier eine Regelausweisung gem. § 53 AufenthG.

Ich sehe keine Chance für deinen Freund in der nächsten Zeit nach Deutschland zu kommen. Auch sein Lebensunterhalt ist ja nicht gesichert in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball
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