Ich habe ein sehr kompliziertes Problem :
Mein Freund wurde nach Verurteilung gegen das BTMG vor fast 9 Jahren vorzeitg aus der Haft entlassen , weil es zur Abschiebung kam .
Vorgeschichte :
Er kam 1996 illegal nach Deutschland aus Serbien da der Balkankrieg herrschte und er nicht zur Armee eingezogen werden wollte .
Asyl wurde beantragt und es kam zu Duldungen ; er hielt sich mit Gelegenheisjobs "über Wasser " und begann 1998 einen folgend schweren Fehler und verstoß gegen das BTMG , er wurde inhaftiert und wurde in 2 Fällen zu 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt in 2. Instanz wurde das Strafmaß gesenkt das nur noch 2 Jahre abzusitzen wären , dennoch kam es zur vorzeitigen Abschiebung im Jahr 21.03.2000. Das nun einen Reststrafe von ca. 4 Monaten offen wären . Er möchte dennoch wieder in das Bundesgebiet einreisen und irgendwann hier leben. Wir haben bis jetzt folgendes untenommen:
Antrag auf Befristung gestellt (21.03.2009)
Antrag auf Ratenzahlung der Abschiebekosten
Antrag auf Bewährung gestellt ohne gesetzliche Hilfe wurde in 2 Instanzen abgelehnt und verworfen , da eine kriminelle Prognose noch vorliegen würde ?!
Beweise nieder gelegt bei der
ABH - **** das er straffrei vorher und jetzt in Serbien lebt und nur da seit seiner Abschiebung
ABH - wo ich lebe , gebeten nach zu haken ob eine Gefährdung darin liegen würde wegen einer Betretenserlaubnis , diese sich wiederrum mit
ABH **** in Verbindung gesetzt hat und diese seit dem 12.12.2007 nicht geantwortet hat
Diakonische Hilfe beansprucht aber bisher sieht es für mich/uns aussichtslos aus.
Meine Fragen :
kann es zu einer Bewährung kommen
kann mein Freund hier irgendwann "Fuss fassen"
mein Freund ist noch verh. und hat 2 Kinder , dennoch ist die Ehe gescheitert , da die Nochfrau bei Ihrer Familie wohnt mit den Kindern und beide das Sorgerecht haben , sich aber von seinen Eltern aus nicht scheiden lassen kann wegen Familienehre etc.er sich aber hier scheiden lassen will und eine heirat für uns in Betracht kommt
Kann man die Befristung noch weiter herrab setzen ?
Ich kann das alles aus reinen Gewissen so nieder schreiben weil ich schon 3 mal dort war und alles gesehen habe wie er lebt .Er geht dort einer geregelten Arbeit nach . Zeigt immer noch Reue was er gemacht hat , er wäre auch bereit sich hier einem psychologischen Dienst sich zu unter ziehen das er keine kriminelle Persönlichkeitsstruktur mehr aufweist . Aber das scheint es nicht zu geben weil sich das OLG +++ so auf stur stellt(wg. sämtlichen Gründen würde es zur Inhaftierung kommen und wieder zur Abschiebung) ,wenn er ein Vorstrafenregister hätte was sich lesen würde wie der Brockhaus könnt ich es vollkommen verstehen, aber dem ist nicht so . Und die Verjährungszeit tritt erst im März 09 ein da die vom Verurteilungsdatum aussgehen. Nicht von der Inhaftierungszeit was hier in Niedersachsen doch etwas anders ist , und /oder wäre es hier zu einer Bewährung gekommen,so denke ich .
Was kann ich noch machen , denn bis jetzt habe ich alles ausgeschöpft was bisher ging , und ich am Ende meiner Kraft bin , auch nicht die finaziellen Mittel dafür habe da ich aus Krankheitsgründen arbeitslos geworden bin .
Bitte,ich hoffe das Sie mir/uns und beraten können?!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit .