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Abgeschoben und nun zurück!!!! (Gelesen: 6.494 mal)
Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 12.03.2008 um 20:18:18
 
sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 20:05:46:
[§104a AufenthG als Anspruchsgrundlage für einen Ehegattennachzug aus dem Ausland]
Der Anwalt meinte das wäre genau der richtige § ihn wieder nach Deutschland zu holen, er sagte und dieser § wäre genau das richtige.


Entweder das ist ein Hoax oder Du solltest Deinen sog. "Anwalt" wechseln.

Muleta
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 13.03.2008 um 13:00:14
 
sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 20:05:46:
Der Anwalt meinte das wäre genau der richtige § ihn wieder nach Deutschland zu holen, er sagte und dieser § wäre genau das richtige. 

Das dafür ausgegebene Geld würde ich versuchen zurückzuholen.

sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 20:05:46:
Wir müssen uns auf die Aussagen von unserem Anwalt blind vertrauen

Das soll man nie !

Bei deiner frendlichen Ausländerbehörde bekommst du immer fachkompetente und vor allem kostenlose Auskunft.

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sandy33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 13.03.2008 um 13:12:25
 
Hallo,
danke für deine Antwort.
Der Anwalt meinte ich dürfe mich nicht mit AHB in Verbindung setzen das würde alles noch schlimmer machen, er würde die Frau von der AHB gut kennen und alles regeln, aber anscheinend regelt der nur das er sein Geld pünktlich bekommt.
Er springt von einen § zum anderen, klappt das nicht versuchen wir mal das......
Ich weis nicht mehr was ich noch machen soll, das ganze läuft jetzt seit einen halben Jahr und in der Zeit wurden 2 Briefe geschrieben und wir immer wieder hingehalten.
Ich bin leider kein Fachmann und informiere mich nebenbei im Internet und muss feststellen das hier sachen gesagt werden wie mit der Einreisesperre die man mir vorher nie erzählt hat. Wer weis ob jetzt der richtige Antrag läuft und er alles richtig macht...... Bin langsam echt verzweifelt weil ich nicht mehr weis was der richtige weg ist und was ich noch machen kann.
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Muleta
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Antwort #18 - 13.03.2008 um 13:19:14
 
Zitat:
Bei deiner frendlichen Ausländerbehörde bekommst du immer fachkompetente und vor allem kostenlose Auskunft.


soviel Selbstironie hätte ich von Dir gar nicht erwartet. Du solltest solche Aussagen allerdings mit einem  ironie bezeichnen.

Außerdem sei mal angemerkt, dass ein kranker Mensch natürlich auch für Auskünfte zum Bestatter gehen kann. Ob das auch immer sinnvoll ist, muss natürlich jeder selbst entscheiden.

Jedenfalls ist der Totalausfall eines einzelnen Anwalts kaum geeignet, die Vorzüge einer anwaltlichen Beratung zu leugnen. Der Anwalt ist nämlich ausschließlich dem Interesse des Mandanten verpflichtet. Eine Ausländerbehörde ist hingegen bestenfalls "neutral", jedenfalls hat sie auch öffentliche Interessen in den Blick zu nehmen, sie kann auch ihr bekannt gewordene ungünstige Umstände nicht 'vergessen'. Und dass ein Maßanzug teurer ist als einer von der Stange, beide aber durchaus ihren Zweck erfüllen können, dürfte wohl auch niemanden überraschen.

Muleta
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Antwort #19 - 13.03.2008 um 13:24:40
 
Hallo Sandy,

also zu dem Anwalt  Schockiert/Erstaunt sage ich hier von vornherein mal lieber gar nichts ... -

Warum der in Deinem Fall so eine Angst vor der ABH schürt, kann selbst ich, der ich ja offenkundig ("Beratungsstelle Migration") auf der "anderen Seite" sitze, nicht nachvollziehen. -

Aber sei es drum: Du möchtest Hilfe vor Ort und hast sie bislang nicht bekommen (das von dem Anwalt war keine Hilfe, das war, wenns so gelaufen ist, Scharlatanerie!) - wenn Du Dich nicht traust zur ABH zu gehen, dann versuche doch vorab mal eine Migrations-/Flüchtlingsberatungsstelle ausfindig zu machen (bitte eine seriöse!). Die würden Dir, wenn es denn tatsächlich nötig ist, ggf. auch Hinweise auf wirklich kompetente Anwälte im Ausländerrecht geben können. - (Nimm ggf. diesen thread ausgedruckt mit ...)

Wo solche Beratungsstellen in Deiner Nähe zu finden sind kannst Du bei Wohlfahrtsverbänden, dem Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes oder auch bei Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten Deines Landes oder Deiner Kommune erfahren.

=schweitzer=

 
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« Zuletzt geändert: 13.03.2008 um 13:37:32 von schweitzer »  

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Antwort #20 - 13.03.2008 um 14:00:11
 
Muleta schrieb am 13.03.2008 um 13:19:14:
Jedenfalls ist der Totalausfall eines einzelnen Anwalts kaum geeignet, die Vorzüge einer anwaltlichen Beratung zu leugnen. Der Anwalt ist nämlich ausschließlich dem Interesse des Mandanten verpflichtet. Eine Ausländerbehörde ist hingegen bestenfalls "neutral", jedenfalls hat sie auch öffentliche Interessen in den Blick zu nehmen, sie kann auch ihr bekannt gewordene ungünstige Umstände nicht 'vergessen'. Und dass ein Maßanzug teurer ist als einer von der Stange, beide aber durchaus ihren Zweck erfüllen können, dürfte wohl auch niemanden überraschen. 


Hallo,

gleichwohl ist die vermutl. den Standesregeln entspringende  Neigung des nicht-das-Nest-beschmutzen-wollens angesichts der "Leistungen" (Achtung IRONIE) des Kollegen Anwalts ebenso unangebracht wie eine pauschale Unterstellung, dass eine ABH mit entsprechenden Fachhkenntnissen nicht ebenso weiterhelfen kann.

Deren Motivation ist ganz gewiß nicht von finanziellen Interessen getragen.
Mag sein dass der öffentliche Dienst nicht immer und überall Spitzenkräfte beschäftigt, aber angesichts solcher "Leistungen" (ACHTUNG IRONIE)  Deines Anwaltskollegen genügen sogar Berufsanfänger um dessen Arbeit einzuordnen. Ich war versucht zu glauben, dass es sich bei dem Anwalt um einen der hier schon auffällig gewordenen Abzocker handeln muß.

Ums mit Deinen Worten auszudrücken:

Die freundliche ABH des Vertrauens wird ihre Arbeit getreu den gesetzlichen Regelungen verrichten, sich zwar möglicherweise nicht wie ein Massanzug, aber auch nicht wie einer vom Wühltisch verhalten.

UND DAS SOGAR NOCH KOSTENLOS.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #21 - 13.03.2008 um 14:01:06
 
Vielen Dank für die Hilfreiche Information.
Ich habe mir gerade mal im Internet die Adresse vom K. Flüchtlingsrat rausgesucht und werde da mal hingehen und mich beraten lassen, das K. ABH ist auch für seinen Fall zuständig daher meine ich das die auch eventuell schon Erfahrungen mit den Mitarbeitern haben und mich da mal beraten können wie ich jetzt am besten vorgehe und was noch zu tun ist.
Vielen lieben Dank, die Antwort hat mich schon ein bisschen positver gestimmt und ich glaube das ist erstmal die richtige Anlaufstelle. Werde mich wieder melden wenn ich was genaueres Berichten kann.
An alle die mir mit Ihren Antworten geholfen haben sage ich LIEBEN DANK FÜR EURE HILFE. Ich bin froh das ich dieses Portal gefunden habe und werde es jedem weiter Empfehlen.
Ich hoffe bei uns wird alles gut!!! Smiley
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Antwort #22 - 13.03.2008 um 14:03:48
 
Muleta schrieb am 13.03.2008 um 13:19:14:
Jedenfalls ist der Totalausfall eines einzelnen Anwalts kaum geeignet, die Vorzüge einer anwaltlichen Beratung zu leugnen. Der Anwalt ist nämlich ausschließlich dem Interesse des Mandanten verpflichtet

Na, Muleta jetzt aber...
Die Erfahrung zeigt, dass ein Anwalt oftmals nur einem verpflichtet ist: seinem Einkommen...

Im Übrigen hast du es noch drastischer ausgedrückt, wie sich dein Koll verhielt

Muleta schrieb am 12.03.2008 um 20:18:18:
Entweder das ist ein Hoax oder Du solltest Deinen sog. "Anwalt" wechseln


Wenn du mal eine neutrale Betrachtung an den Tag legen würdest, wärst du erstaunt, wieviel gute und richtige Beratungen bei der ABH durchgeführt werden. Verglichen mit den Beratungen, die später zu dir kommen und in denen du dann später im Klageverfahren Recht erhälst, würde ich es mal nicht auf ein Bruchteil falscher Beratungen durch eine ABH tippen.

Aber lassen wir das.

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Antwort #23 - 13.03.2008 um 14:24:39
 
Hallo,

so ganz ist auch nicht zu verstehen, warum der Rechtsanwalt so vehement gegen eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist, denn:

was solltest Du denen Neues erzählen können, was sie nicht schon wissen oder sich an drei Fingern abzählen können?

Die Verurteilungen, die Abschiebung sind aktenkundig; das Konsulationsverfahren ist es mit Sicherheit auch , und der Antrag auf nachträgliche Befristung und Erstattung der Abschiebekosten ist ebenfalls bekannt.

Die wenigsten stellen einen Antrag auf nachträgliche Befristung, mit der Folge, die Abschiebekosten erstatten zu müssen, nur weil ihr Gewissen reinwaschen wollen oder gerade nix besseres zu tun haben.

Egal, wie Du es drehst und wendest, Du wirst bestimmt einen langen Atem brauchen...

Viel Erfolg
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sandy33
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Antwort #24 - 13.03.2008 um 15:26:53
 
Ich weis das ich einen langen Atem brauchen werde um das durchzustehen, aber ich gebe so leicht nicht auf. Dieser Mann ist es mir wert zu kämpfen und ich will jede Möglichkeit nutzen damit wir zusammen sein können, wer nicht um seine liebe kämpft hat nie geliebt.
Ich werde jede Chance und jede Hilfe nutzen um uns eine gemeinsame Zukunft zu ermöglichen.
Wir haben bis hierhin gekämpft und werden es auch weiter versuchen.
Ich habe dem Anwalt auch erklärt das es nicht falsch sein kann bei der ABH vorzusprechen da die alles kennen und wissen über ihn, nur ich wollte mir mal persönlich ein Bild machen von den Mitarbeitern und mir alles mal genau erklären lassen was wir wie zu tun haben da der Anwalt leider immer sehr hektisch und schnell ist und immer nur sagt, gehen sie heiraten dann wird alles gut, alles andere können sie vergessen. Tolle Aussage dir mehr sehr weiter hilft. Ich muss ständig nachfragen und bohren bevor ich eine Antwort bekomme und gleichzeitig sagt er mir das können sie eh vergessen, nur heiraten hilft in dem Fall noch.. Ist nicht schon immer so abserviert zu werden und man verliert echt den Mut. Nur hier habe ich gelesen das es auch anders geht und man hilfe bekommt und diese Ratschläge nehme ich jetzt auf und werde mal andere wege ohne Anwalt probieren.             Zitat:
nur weil ihr Gewissen reinwaschen wollen oder gerade nix besseres zu tun haben.
Was meinst du damit?
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Antwort #25 - 13.03.2008 um 17:14:38
 
Zitat:
Die Erfahrung zeigt, dass ein Anwalt oftmals nur einem verpflichtet ist: seinem Einkommen...


wenn ich mal derart pauschal die ABH-Mitarbeiter niedermachen würde...

Zitat:
Wenn du mal eine neutrale Betrachtung an den Tag legen würdest, wärst du erstaunt, wieviel gute und richtige Beratungen bei der ABH durchgeführt werden.


so hoch kann die Quote nicht sein, denn das lässt der Aus- bzw. Weiterbildungsstand bei mancher ABH schon gar nicht zu. Wir hatten sogar hier im Forum vor kurzem den Fall, in dem noch mit alten Gesetzestexten argumentiert wurde (Anrechnung von Studienzeiten auf NE) - das war ein Fall, der sich auf dem gleichen Kompetenzniveau abspielte.

Zitat:
Verglichen mit den Beratungen, die später zu dir kommen und in denen du dann später im Klageverfahren Recht erhälst,


ja, viele Ausländer gehen leider gar nicht zum Anwalt, weil Ihnen eingeredet wird, das sei teuer und nutzlos - sonst würde das anders aussehen.

Zitat:
Aber lassen wir das.


eben.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 13.03.2008 um 17:39:59
 
Muleta schrieb am 13.03.2008 um 17:14:38:
wenn ich mal derart pauschal die ABH-Mitarbeiter niedermachen würde...  

Du weißt schon, dass du geschrieben hast:

Muleta schrieb am 13.03.2008 um 13:19:14:
soviel Selbstironie hätte ich von Dir gar nicht erwartet. Du solltest solche Aussagen allerdings mit einem   bezeichnen.  


Muleta schrieb am 13.03.2008 um 17:14:38:
denn das lässt der Aus- bzw. Weiterbildungsstand bei mancher ABH schon gar nicht zu. Wir hatten sogar hier im Forum vor kurzem den Fall, in dem noch mit alten Gesetzestexten argumentiert wurde (Anrechnung von Studienzeiten auf NE) - das war ein Fall, der sich auf dem gleichen Kompetenzniveau abspielte.  

Lässt sich leider 1 : 1 auf viele Anwälte übertragen.

Auf dich nicht *das war jetzt ein Lob*

Muleta schrieb am 13.03.2008 um 17:14:38:
ja, viele Ausländer gehen leider gar nicht zum Anwalt, weil Ihnen eingeredet wird, das sei teuer und nutzlos - sonst würde das anders aussehen.

Na, dann frag mal die Experten hier, aber auch viele Anfragenden
Nur ein Beispiel von vielen:

C-emil schrieb am 13.03.2008 um 17:23:14:
ich kann da nur sagen die Praxis bei denn Anwälten sieht da ganz anders aus z.b haben sie keine Kranken in der familie dann könnte mann was drehen.....


Übrigens:
Auch ein Rechtsanwalt hat als Organ der Rechtspflege öffentliche Interessen in seinen Blickwinkel mit einfließen zu lassen.

Aber lass uns nicht weiter pauschal über die einzelnen Berufsgruppen streiten.
Du fällst nicht mit deiner Fachkompetenz unter diesen Personenkreis. Du hast hier m.E. häufig bewiesen, dass du ausländerrechtlich kompetent bist. Und das ist jetzt keine "Bauchpinselei" von mir.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 13.03.2008 um 18:25:09
 
Ich bin es schon wieder, ich glaube ich etwas wichtiges vergessen zu sagen.
Am 30.10.07 hat der Anwalt ein Antrag nach § 80 V VwGo gestellt, dieser wurde genau 02.11.07 durch das Verwaltungsgericht abgelehnt. Sage und schreibe alles in 2 TAGEN, das ist doch komisch, oder???
Am 28.12.07 kam Post von der Oberjustizkasse mit dem Kostenbescheid zu diesem § in dem 97,50 Euro bezahlt werden sollten, auf mein Nachfragen beim Anwalt meinte dieser nur ich solle das ja nicht bezahlen, jetzt bin ich mir natürlich unsicher ob das wirklich der richtige weg war das nicht zu bezahlen oder ob da noch weitere Ärger jetzt auf uns zukommt.
Könnt Ihr mir dazu etwas sagen, ob das richtig war!
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