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Abgeschoben und nun zurück!!!! (Gelesen: 6.484 mal)
sandy33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.03.2008 um 09:07:29
 
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde euch gerne mal um Hilfe bitten.

Mein Verlobter ist Türke, wurde 2001 in die Türkei abgeschoben nachdem er in Deutschland gegen das Betäubungsmittelgesetzt verstoßen hat, er saß 2 mal 15 Monate in Haft, hat danach erfolgreich einen Therapie abgeschlossen (1999) und
hat seit dem auch keine Drogen mehr genommen. Er wurde 2001 für 10 Tage in Abschiebehaft genommen und danach in den Flieger Richtung Türkei gesetzt.
Er hat keine Straftaten in den Jahren in der Türkei begangen. 2004 Heiratet er in der Türkei eine Schwedin, konnte aber wegen dem Militärdienst nicht ausreisen, er bekam sein Schwedisches Visum 2006 nachdem er das Mititär beendet hatte und reiste nach Schweden zu seiner Frau, nur leider ging das ganze nur 3 Monate gut  und er reiste zurück in die Türkei. Die Scheidung in Schweden ist durch, die Papiere liegen nun in der Türkei um dort auch die Scheidung rechtskräftig zu machen, aber die EX Frau weigert sich zu unterschreiben da Sie Geld haben will sonst würde Sie nicht unterschreiben. Der Anwalt in der Türkei meinte dadurch das Sie nicht unterschreibt zieht sich die Anerkennung noch 8 Monate hinaus.Sie möchte ein paar Tausend Euro für das Visum haben, wir haben die Mails an die Ausländerbehörden in Schweden weitergeleitet damit die sehen können das die Ex Frau nur Geld haben will und die Papiere deshalb nicht unterschreiben will, aber leider stört das da unten niemanden und es kommen nur ausreden vom Ausländeramt. Nun haben wir in Deutschland einen Antrag auf Wiedereinreise gestellt und warten jetzt auf die Abschiebekosten. Kann mir jemand sagen wie lange sowas dauern kann bis der Bescheid kommt und ob danach eine Einreise überhaupt möglich ist, sein Visum für Schweden läuft im Juni ab. Noch eine Frage, wohin kann er mit diesem Visum reisen, oder ist das nur für Schweden gültig. Seine EX Frau behauptet immer er können damit in der EU rumreisen, was ich nicht glaube. Würde mich auch mal intressieren wie hoch die Kosten werden könnten die auf uns zu kommen werden. Wäre für jede Hilfe dankbar. Smiley
Ich solle vielleicht noch anmerken, er ist 37 Jahre alt und lebte seit seinem 4 Lebensjahr in Deutschland und seine ganze Familie lebt hier.
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sandy33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.03.2008 um 12:51:31
 
Ich wollte noch etwas hinzufügen.
Wir wollen irgendwann wenn die Scheidung durch ist heiraten aber erstmal den normalen weg über die Behörden gehen und eine Zeit zusammen in Deutschland leben. Nur ist meine Frage ob das überhaupt klappen wird ohne zu heiraten, man liest hier immer das man am besten heiratet und dann würde alles schneller gehen und einfacher.  Sein RA hat ein Vorsprechen bei der Ausländerbehörde abgelehnt, ich wollte mal mit den Sachbearbeitern über die jetztige Situation und was man machen kann und wie alles seinen geregelten weg geht sprechen aber er meinte er wird dadurch noch weniger Chancen den Antrag durchzubekommen.
Ich bin der Meinung das die Mitarbeiter nur die Akte sehen können aber das was sich dahinter verbirgt wenn man so einen Antrag stellt sehen die nicht und ich bin ehr dafür auch mal die perönlichen Gründe vorbringt, oder liege ich da so falsch mit meiner Einstellung. Ich weis nicht mehr was man noch machen kann und was der richtige weg ist. Kann mir einer Tipps geben wie man sich am besten verhält und was man machen kann. weinend
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Antwort #2 - 12.03.2008 um 13:07:57
 
Seine Akte darfst du gar nicht sehen, zumindest ohne Vollmacht, und slebst dann würdest du damit nix anfangen können.
Seine Ehe mit der Schwedin reicht sehr nach einer Scheinehe, vor allem die Tatsache das die Ex geld sehen will.
Da er keine Ehe mit ihr "lebt", wäre sein "Visum" (was eigentlich eine AE ist) jetzt schon nicht mehr gültig.
Ohne Ehe mit dir darf er überhaupt nicht nach D, mit Ehe vielleicht.
Kosten der Abschiebung müssen vor einer Wiedereinreise beglichen werden, wie hoch diese sind weiss nur die ABH die ihn abgeschoben hat.
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recozzz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.03.2008 um 13:22:57
 
sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 09:07:29:
Mein Verlobter ist Türke, wurde 2001 in die Türkei abgeschoben.
2004 Heiratet er in der Türkei eine Schwedin, konnte aber wegen dem Militärdienst nicht ausreisen, er bekam sein Schwedisches Visum 2006 nachdem er das Mititär beendet hatte und reiste nach Schweden zu seiner Frau,

Hallo ich haette da mal eine Frage War er den nicht in der SİS eingeschrieben und konnte er ohne probleme einreisen nach schweden oder wurde ein Konsulationsverfahren durchgeführt.Viele Behaupten ja wenn mann aus der BRD Ausgewiesen wurde Darf mann in kein Schengen Land.Es würde mich sehr intressieren welche schwierigkeiten dein verlobter meistern musste  um ein Visum für Schweden zu bekommen wenn du mich dazu etwas Aufklaeren könntest würde ich mich sehr freuen.İch denke die Experten hier werden Bald Naeheres zu deinem Thema aussagen könnne bedanke mich nochmals
MFG
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.03.2008 um 13:25:57
 
1. durch Abschiebung (und wahrscheinlich auch vorherige Ausweisung) hat dein Freund eine Einreisesperre und müsste im pflichtgemäßen Ermessen schengenweit zur Personenfahndung ausgeschrieben sein.

2. die Schweden hätten vor Erteilung eines Aufenthaltstitels das sogenannte Konsulationsverfahren durchführen müssen, also in Duetschland anfragen müssen, ob gegen die Erteilung eines AE-Titels in Schweden Bedenken bestehen.

3. Wenn der schwedische AE-Titel noch Gültigkeit haben sollte -in Deutschland verliert der AE-Titel automatisch seine Gültigkeit, wenn man seinen Wohnsitz in ein anderes Land verlagert - kann er durch Schengen reisen, aber wahrscheinlich nicht nach Deutschland, weil er wahrscheinlich noch ein Einreiseverbot besitz (Stichwort: Grenzkodex)

4.Er müsste bei der deutschen Ausländerbehörde die Aufhebung der Einreisesperre beantragen und die Abschiebungskosten erstatten.

5. Er müsste nach positivem Bescheid zu 4. ein Visum beantragen (ich gehe mal davon aus, dass dann die schwedische AE "verfallen" ist).

5. Für einen Daueraufenthalt muss mehr als nur eine Freundschaft vorliegen.

proll
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sandy33
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Antwort #5 - 12.03.2008 um 14:38:20
 
Hallo,
danke für euren Antworten.

Er wurde ein Konsulationsverfahren durchgeführt und er hat sein Visum ohne Probleme bekommen,
musste aber lange warten und hatte viele Befragungen.

Nachdem die Ex Frau Geld haben wollte haben wir beim Ausländeramt in Schweden angefragt was mit einer nochmaligen Einreise ist, die meinten es wäre kein Problem er hätte sein Visum und könne bis Ablauf der gültigkeit immer nach Schweden reisen, trotz Scheidung die in Schweden schon durch ist. Aber wer weis ob das stimmt, viel Hilfe hat man da unten leider nicht bekommen.

Die Aufhebung der Einreisesperre ist gestellt, wir warten auf den Bescheid über die Abschiebekosten und sind auch bereit diese zu zahlen, weis jemand wie lange so ein Antrag dauert bis man den Kostenbescheid bekommt?

Kann er nach Bezahlung der Kosten erstmal ein Besucher Visum beantragen oder ähnliches, die Scheidung wird ja noch lange dauern und wir wollen erstmal auch ohne heirat zusammen leben.
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Antwort #6 - 12.03.2008 um 15:17:42
 
sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 14:38:20:
wir warten auf den Bescheid über die Abschiebekosten und sind auch bereit diese zu zahlen, weis jemand wie lange so ein Antrag dauert bis man den Kostenbescheid bekommt?  


Stell Dir das mal nicht zu einfach vor, Sandy - da kann eine ganz schön üble Summe zusammen kommen ... - wie lange es bis zum Bescheid dauert, ist schwer zu sagen, hängt letztlich immer auch vom Arbeitsaufkommen bei der jeweiligen Behörde ab. Ein paar Wochen sind da immer drin.

sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 14:38:20:
Kann er nach Bezahlung der Kosten erstmal ein Besucher Visum beantragen oder ähnliches, die Scheidung wird ja noch lange dauern und wir wollen erstmal auch ohne heirat zusammen leben.  


Er kann definitiv solange kein Visum (egal welches) bekommen, solange die Einreisesperre nicht abgelaufen ist. Man wird also zunächst sehen müssen, bis wann die Einreisesperre befristet wird. - Auch danach sehe ich die Chancen für ein Besuchervisum als überaus gering an - da ist immer noch seine Vorgeschichte und da wären genügend Nachweise für eine hinreichende Rückkehrbereitschaft seinerseits zu erbringen, denn ein Besuchervisum, ist eben nur ein Besuchervisum ... und das ist nicht geeignet und vorgesehen, um zu ermöglichen:

sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 14:38:20:
wir wollen erstmal auch ohne heirat zusammen leben
 

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Antwort #7 - 12.03.2008 um 15:43:29
 
Ja ich habe hier schon Summen gehört da wurde mir schlecht, wir hoffen auf eine geringere Summe da er nur 10 Tage in Abschiebehaft war und ohne Begleitung geflogen ist. Mal abgesehen von den km und Stundensatz der Beamten.
Ich dachte so ein Bescheid würde schnell gehen damit der Staat die Kosten bezahlt bekommt. Laut Anwalt werden die Kosten gerade beim Bundesgrenzschutz erfragt, mal sehen wie lange das dauert.
Der Anwalt hat zum 28.05.2008 eine Aufhebung der Einreise in den Antrag geschrieben.
Er hat sich jetzt in der Türkei ein Polizeiliches Führungszeugnis geholt was wir jetzt noch hier einreichen wollen.

Also sieht es mit einem Visum trotz bezahlung nicht gut aus.
Gäbe es eine andere Möglichkeit ein Visum zu bekommen, habe mal etwas von einem Probeaufenthalt gehört das befristet auf ein halbes Jahr ist.

Mal angenommen er kommt damit nicht wieder zurück nach D und wir würden dann in der Türkei heiraten, ist es den dann sicher das er wieder hier hin darf oder ist das auch nicht sicher und ich würde hier trotz heirat plötzlich alleine stehen!

da ist immer noch seine Vorgeschichte und da wären genügend Nachweise für eine hinreichende Rückkehrbereitschaft seinerseits zu erbringen, denn ein Besuchervisum, ist eben nur ein Besuchervisum ... und das ist

WAS SIND GENÜGEND NACHWEISE FÜR EINE HINREICHENDE RÜCKKEHRBREITSCHAFT????
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Antwort #8 - 12.03.2008 um 15:53:08
 
sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 15:43:29:
WAS SIND GENÜGEND NACHWEISE FÜR EINE HINREICHENDE RÜCKKEHRBREITSCHAFT???? 

Das ist doch gar nicht euer Problem, ein Besuchsvisa ist so gut wie ausgeschlossen, wegen der Vorgeschichte.
Also vergiss die Sache mit Besuchsvisa/Rückkehrbereitschaft, ist 'ne Einbahnstrasse und daher Zeitverschwendung.

Heiraten werdet ihr sowieso in der Türkei müssen (oder irgendwo anders als in D).
Die gute Nachricht ist, wenn ihr mal verheiratet seid, die Einreisesperre abgelaufen ist und die Abschiebekosten bezahlt sind, stehen die Chancen ganz gut dass er hierher zu dir kann.
Vorrausgesetzt natürlich, er stellt keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.
Garantien wird dir hier aber keiner geben.
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Antwort #9 - 12.03.2008 um 17:33:56
 
Entfällt die Einreisesperre nicht automatisch mit einer Heirat und Familienzusammenführung. Falls nicht wie lange ist so eine Einreisesperre und wonach richtet die sich?

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Antwort #10 - 12.03.2008 um 17:44:17
 
sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 17:33:56:
Entfällt die Einreisesperre nicht automatisch mit einer Heirat und Familienzusammenführung.

Nein, automatisch entfällt garnix. Ein Blick in die ...
ist da evtl bischen hilfreich.
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Antwort #11 - 12.03.2008 um 17:49:41
 
sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 17:33:56:
Entfällt die Einreisesperre nicht automatisch mit einer Heirat und Familienzusammenführung.


Nein. Heiraten geht vor Ablauf der Einreisesperre (in der Türkei), die FZF erst danach.

sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 17:33:56:
Falls nicht wie lange ist so eine Einreisesperre und wonach richtet die sich? 


Zunächst gilt eine Einreisesperre unbefristet. Wenn die Befristung beantragt wird, können und sollten Argumente vorgetragen werden, weshalb man die Befristung beantragt. Eine beabsichtige FZF ist da schon etwas nicht Unerhebliches. Allerdings spielen eben auch andere Dinge eine Rolle: da sind wir dann wieder bei der Vorgeschichte, der Schwere der begangenen Gesetzesverstöße, dem Verhalten in der Zwischenzeit, der Frage, inwieweit Gewähr besteht, dass es künftig keine Verfehlungen gegen geltendes Recht mehr gibt usw. - Es geht also letztlich um eine Abwägung verschiedener Gesichtspunkte. Das ist jeweils nur einzelfallbezogen zu machen - deshalb verbietet es sich von hier aus, irgendwelche Prognosen zu wagen.

Sollte man mit der Befristungsentscheidung nicht einverstanden sein, ist dagegen Einlegen eines Rechtsmittels möglich (dabei sollten dann aber wirklich triftige Gründe vorgetragen werden können) - sollten sich nach der Befristungsentscheidung neue Gesichtspunkte ergeben haben, die ggf. für eine kürzere Befristung sprechen würden, könnte man sich erneut an die ABH wenden.

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Antwort #12 - 12.03.2008 um 18:24:21
 
Der Anwalt hat den Antrag nach § 104a Aufenhaltsgetzt beim Ausländeramt zurück gezogen und jetzt gleichzeitig einen Antrag wie es so schön da heißt:
die Wirkung der Ausweisung/Abschiebung gegen meinen Mandaten nachträglich auf den 30.05.2008 zu befristen.
Und gleichzeitig wurden die Abschiebekosten angefordert.
Mein Freund hat gegen das BTM verstoßen und seine Straße dafür abgesessen und eine erfolgreiche Therapie gemacht.

Muss die bevorstehende Abchiebung mitgeteilt werden?
Das war bei Ihm nicht der Fall, ihm wurde der Aufenthalt nicht verlängert und er wurde einfach abgemeldet und eine wiederanmeldung wurde nicht akzeptiert. Die Abschiebung wurde nur angedroht und als er verhaftet wurde kam heraus das er illegal in Deutschland sich aufhalten würde. Es wurde nie etwas schriftliches oder mündliches Mitgeteilt.

Der Anwalt hat zweimal die Abschiebung stoppen wollen ist aber nicht damit durchgekommen.

Leider konnte ich jetzt nicht recht erkennen woran die Einreisesperre gekoppelt ist und wie die sich vom zeitfaktor zusammen setzt.
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Antwort #13 - 12.03.2008 um 18:50:45
 
sandy33 schrieb am 12.03.2008 um 18:24:21:
Der Anwalt hat den Antrag nach § 104a Aufenhaltsgetzt beim Ausländeramt zurück gezogen


mit welchem Ziel wurde der Antrag denn überhaupt gestellt??? Schockiert/Erstaunt

Zitat:
Muss die bevorstehende Abchiebung mitgeteilt werden?
Das war bei Ihm nicht der Fall, ihm wurde der Aufenthalt nicht verlängert


die Ablehnung der Verlängerung erfolgt idR schriftlich und dann steht da sowas wie "freiwillig innerhalb Ausreisefrist bis zum ... sonst ... Abschiebung nach ... angedroht..."

Muleta
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Antwort #14 - 12.03.2008 um 20:05:46
 
Der Anwalt meinte das wäre genau der richtige § ihn wieder nach Deutschland zu holen, er sagte und dieser § wäre genau das richtige.
Wir müssen uns auf die Aussagen von unserem Anwalt blind vertrauen, wir kennen uns mit den Gesetzten nicht gut aus und dafür ist ein Anwalt da um einen zu beraten und zu helfen. Nur was ich jetzt hier schon für Antworten bekommen habe und gelesen habe macht mich etwas stutzig ob da alles bei dem Anwalt so richtig gelaufen ist.
Von Einreisesperre war nie die rede, immer nur gehen Sie mal schnell heiraten der rest erledigt sich von selbst.
Ich danke allen die hier tolle Tipps für uns hinterlassen die uns weiterhelfen können und mal etwas Klarheit in das ganze Chaos bringen damit wir endlich einen weg finden der der richtige ist. Danke Leute.
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