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Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat - auch gültig für Schengen Staaten? (Gelesen: 1.625 mal)
lilli11
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11.03.2008 um 22:19:39
 
Ich bin deutsch und ich habe meinen Freund, der chinesischer Nationalität ist, in Holland kennengelernt. Zurzeit ist er durch sein Studium in Holland aufenthaltsberechtigt. Wie wäre das dann nach seinem Studium - falls wir heiraten würden, müsste er ja eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Würde diese dann bloß für Deutschland zählen oder könnte er sich damit auch längerfristig in den anderen Schengen-Staaten aufhalten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Mick
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Antwort #1 - 11.03.2008 um 22:22:59
 
Hi,
nein, mit der AE geht das nicht. Ggf. wenn er eine
NE nach § 28 II AufenthG hat (unter weiteren
Voraussetzungen), oder wenn er § 9a AufenthG
in Anspruch nehmen kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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janetm
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Antwort #2 - 11.03.2008 um 22:27:58
 
Das kommt darauf an, ob du mitkommst.

Ohne dich:

Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Sche...

Aloha
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lilli11
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Antwort #3 - 11.03.2008 um 22:36:59
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das heißt § 9a kann er ja schon einmal nicht in Anspruch nehmen, da er sich dafür schon 5 Jahre mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben müsste.
Um es nach § 28 zu bekommen, müsste man dann sozusagen erstmal 3 Jahre in Deutschland gelebt haben, wenn ich das richtig verstanden habe?

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi

...

@ Aloha - ich würde in dem Fall schon mit ihm zusammen in einen anderen Schengen-Staat gehen. Wie würde es da aussehen?
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« Zuletzt geändert: 11.03.2008 um 23:23:01 von Tippi »  
 
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janetm
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Antwort #4 - 11.03.2008 um 22:51:36
 
wenn ihr verheiratet seid und du mitkommst würde es gut aussehen:

http://www.aufenthaltstitel.de/freizuegigkeitsgeu.html#3

http://www.bmi.bund.de/cln_006/nn_163598/Internet/Content/Themen/EuropaInternati...

aloha (im sinne von mit besten und sonnigen Grüßen)
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lilli11
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Antwort #5 - 11.03.2008 um 22:59:29
 
Das sieht wirklich ganz gut aus-vielen Dank für die Hilfe!!!
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