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ALG II für Ausländer ,Zuschuss (Gelesen: 2.656 mal)
Dorota
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11.03.2008 um 09:34:34
 
Guten Morgen !
Könnte mir jemand sagen wer für ALG II zuständig ist wenn der Ehemann Selbständig ist und  Ehefrau Arbeitsuchend ist ? ARGE oder Betreuungsstelle für Selbständige?
Ich bin vom Beruf Buchhalterin aber ,weil ich schon ca.4 Jahre nichts mit meinem Beruf zu tun hatte , möchte ich noch zusätzlich ein Kurs machen .Gibt es Möglichkeit einen Zuschuss zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Dorota
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.03.2008 um 10:02:48
 
Hallo Dorota,

für ALG II ist in jedem Falle die ARGE zuständig. Dort müsste durch Dich ein Antrag gestellt werden. Es wird zunächst eine Bedarfsprüfung erfolgen - auf dieser Grundlage wird dann entschieden werden, ob Anspruch auf (ergänzende) ALG-II-Leistungen besteht. - Ggf. besteht auch die Möglichkeit eines Zuschusses (dazu müsstest Du allerdings IMHO zumindest offiziell als "arbeitsuchend" bei der ARGE gemeldet bzw. registriert sein), aber das wird einzelfallbezogen zu entscheiden sein. - Versuch macht klug!

=schweitzer=

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« Zuletzt geändert: 11.03.2008 um 10:16:09 von schweitzer »  

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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 11.03.2008 um 11:04:33
 
Wenn das Einkommen unter dem ALG II-Bedarf liegt ist die ARGE (Jobcenter) für finanzielle Leistungen (ALG II), Arbeitsvermittlung und Förderung der beruflichen Weiterbildung zuständig.

Reicht das Einkommen aus, ist die Agentur für Arbeit für Arbeitsvermittlung und Förderung der beruflichen Weiterbildung zuständig.

Ob das Einkommen reicht oder ein ergänzender ALG II Bedarf besteht kann man hier feststellen:
http://www.einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechner/

gc
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Dorota
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Antwort #3 - 11.03.2008 um 12:43:25
 
Hallo schweitzer ,hallo gc !
danke für die Antworten .Ich weiß nur nicht ob für uns (weil mein Mann Selbständig ist )nicht die ARGE Stelle für Selbständige zuständig ist .So ist in jedem Fall ,wenn beide Ehegatten Selbständig sind ,und leider die wissen sehr (eigene Erfahrung ) wenig über Ausländerrecht ,man muss selber alle Gesetze mit bringen und zeigen  (vorlegen) .Wie geschrieben ,das ist meine eigene Erfahrung.
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schweitzer
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Antwort #4 - 11.03.2008 um 12:50:34
 
Hallo Dorota,

ich weiß nicht, wie Eure ARGE strukturiert ist, aber Du bist sicherlich nicht verantwortlich zu eruieren, wer denn nun dort konkret Deinen Antrag zu bearbeiten hat. Über Leistungen nach dem SGB II entscheidet IMHO die jeweilige Leistungsabteilung - zu Zuschüssen für eine Qualifikation, Bildungsgutschein etc. wäre ein Fallmanager wohl der Ansprechpartner.

Da Du nicht selbständig bist und offenbar den Antrag stellen willst, wüsste ich nicht, warum Du Dich an eine "Stelle für Selbständige" wenden solltest.

Im Zweifel reiche Deine/n Antrag/e formlos schriftlich ein mit der Bitte, diesen ggf. an die jeweils zuständige(n) Stelle(n) weiterzuleiten.

=schweitzer=
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Dorota
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Antwort #5 - 11.03.2008 um 12:53:58
 
Hallo schweitzer !
Danke Smiley
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peroc
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Antwort #6 - 11.03.2008 um 12:54:20
 
Hallo Dorota,

die Zuständigkeit richtet sich nach dem erwerbsfähigen Hilfebedürtigen, der den Antrag stellt (also nach Dir). Du musst Dich also auf jeden Fall ganz normal bei der örtlich zuständigen ARGE (oder Jobcenter) arbeitslos melden, Leistungsansprüche werden danach auf Antrag geprüft.

*peroc*
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Dorota
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Antwort #7 - 11.03.2008 um 13:17:07
 
Hallo peroc !!
Das wollte ich eben wissen Zwinkernd
Danke !
Dorota
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