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Infos benötigt zu längerem Auslandsaufenthalt (Gelesen: 1.132 mal)
sigi-n
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Beiträge: 1.046

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NRW
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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09.03.2008 um 14:57:39
 
Hallo und schon mal danke vorab,
in diesem Jahr steht die AE verlängerung meiner Tochter an. Eigenständiges  Aufenthaltsrecht nach Ehe mit Deutschem schon einmal verlängert nach 3 Jahren Ehe.
Auf Grund der besseren Ausbildungsmöglichkeiten/Arbeitsmöglichkeiten im Heimatland, RU, möchte meine Tochter zurück nach Moskau. Normal kein Problem nach Moskau fahren und das wars.
Da Sie sich aber die letzten 5 Jahre hier in der EU aufgehalten hat, ist es ein kleines Risiko ob sie sich dort wiedereinleben kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre ihr ohne AE die Rückkehr fast unmöglich.
Daher meine Bitte um Rat der ABH experten. Ich könnte mir folgenden Weg denken:
Verlängerung der AE um 1-3 Jahre und gleichzeitige Beantragung eines Auslandsaufenthalts länger 6 Monate, so wäre auf Grund der AE die Rückkehr beim Scheitern in RU sichergestellt

Mfg
Sigi-n
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rrromka
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Beiträge: 10
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: dt
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Antwort #1 - 12.03.2008 um 12:25:10
 
Ich bin kein Experte, aber nur so dumm gefragt: besteht keine Möglichkeit einer NE? Mit der kann man doch im Ausland leben, solange man will, ili? Smiley
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.03.2008 um 12:32:25
 
rrromka schrieb am 12.03.2008 um 12:25:10:
Ich bin kein Experte, aber nur so dumm gefragt: besteht keine Möglichkeit einer NE? Mit der kann man doch im Ausland leben, solange man will, ili?


Hallo,

wie kommst Du auf dieses dünne Brett ? Bitte mal nachlesen im § 51 AufenthG oder über die Suchfunktion , ggf. mit dem Stichwort:

Erlöschen der Aufenthaltstitel wegen Fortzug aus Deutschland

DA steht nichts davon , dass die NE nicht erlischt, im Gegenteil  nur in Ausnahmefällen erlischt sie nicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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maki
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Beiträge: 4.510

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.03.2008 um 12:33:29
 
rrromka schrieb am 12.03.2008 um 12:25:10:
Ich bin kein Experte, aber nur so dumm gefragt: besteht keine Möglichkeit einer NE? Mit der kann man doch im Ausland leben, solange man will, ili? Smiley

Falsch, man kann mit einer NE auch nicht im Ausland leben solange man will.
Es gibt Ausnahmen, aber davon trifft hier keine zu.

Die Tochter muss sich entscheiden was sie will, in D leben, oder woanders leben.
Wenn sie hier nicht lebt, braucht sie keine AE/NE für D.

Nachtrag: Ronny war schneller Zwinkernd
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