Hallo und schon mal danke vorab,
in diesem Jahr steht die
AE verlängerung meiner Tochter an. Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Ehe mit Deutschem schon einmal verlängert nach 3 Jahren Ehe.
Auf Grund der besseren Ausbildungsmöglichkeiten/Arbeitsmöglichkeiten im Heimatland, RU, möchte meine Tochter zurück nach Moskau. Normal kein Problem nach Moskau fahren und das wars.
Da Sie sich aber die letzten 5 Jahre hier in der EU aufgehalten hat, ist es ein kleines Risiko ob sie sich dort wiedereinleben kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre ihr ohne
AE die Rückkehr fast unmöglich.
Daher meine Bitte um Rat der
ABH experten. Ich könnte mir folgenden Weg denken:
Verlängerung der
AE um 1-3 Jahre und gleichzeitige Beantragung eines Auslandsaufenthalts länger 6 Monate, so wäre auf Grund der
AE die Rückkehr beim Scheitern in RU sichergestellt
Mfg
Sigi-n