Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas quer
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Deutschland Bayern Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Das Ganze klingt etwas widersprüchlich, die Polizei kann ihn nicht entfernen, weil er da wohnt, bei Gericht kann man ihn nicht verklagen, weil er nicht da wohnt - ja was denn nun? Und gibt es in Brandenburg keine Meldepflicht?
Hier fehlt offensichtlich ein guter Anwalt oder eine gute Beratung ... das können wir hier im Forum nicht leisten, zumal wir uns hier mit Ausländerrecht beschäftigen, das für so einen Fall eher wenig hergibt.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es nicht irgendeinen Weg gibt - aber man muß sich eben selbst darum kümmern und nicht erwarten, dass die Behörden alles richten.
Das Problem, dass sich der Mann nach erfolgtem Rauswurf rächen könnte - dagegen gibt es leider in einem Rechtsstaat nur begrenzten Schutz. Die Strafe kommt erst nach der Tat, und eine vorsorgliche Sicherungsverwahrung auf Verdacht gibt es nun mal nicht. Falls die Frau eine akute Bedrohung glaubhaft machen kann, besteht immerhin die Möglichkeit einer Klage nach dem Gewaltschutzgesetz.
Was ich zu bedenken gebe; wenn von dem Mann wirklich eine Bedrohung für Leib und Leben ausgeht, dann sollte die Frau nicht in der Wohnung bleiben. Notfalls ins Frauenhaus! Ich weiss das klingt hart, aber besser als später in der Zeitung über eine weitere Gewalttat gegen Frauen und/oder Kinder zu lesen ...
Selbst wenn die Frau nicht aus der Wohnung weichen will, bei einer akuten Bedrohung, die sich auch gegen die Kinder richtet, sollte m. E. das Jugendamt eingeschaltet werden ...
Eduard
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