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Familie in großer Not..... Brauche dringend Rat (Gelesen: 3.740 mal)
sorgenkind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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07.03.2008 um 13:03:42
 
Hallo,
es gibt ein Problem und man rennt bei den Behörden an die Wand....

Die Fakten:
Ein Schweizer lebt seit über 20 Jahren in Deutschland, ist und war hier nie gemeldet, hat keinerlei Erlaubnis, arbeitet nur auf privater Ebene, ist nicht Versichert etc. Genaue Angaben über die Identität der Person gibt es nicht.

Ist vor 1,5 Jahren zu einer Frau mit Kindern gezogen, weigert sich trotz erfolgter Trennung vor gut einem Jahr das Haus zu verlassen. Versuche ihn des Hauses zu verweisen werden z. B. mit "zufälligen Unfällen mit Todesfolge" bei Haustieren der Familie oder unbeabsichtigten "Sachbeschädigung" des Autos der Frau (in dem Fall Nachschneiden des Reifenprofils unmittelbar vor Reiseantritt) quittiert. Die Familie hat begründete Angst und steht der Situation machtlos gegenüber.

Die Polizei sagt: Länger als 3 Monate in der Wohnung = Räumungsklage
Das Gericht sagt: Ohne Identität und Meldeanschrift zwecklos
Ausländerbehörde sagt: Ist alles nicht erlaubt.... wir machen nichts....
Schweizer Konsulat: Tut uns leid.....

Wer hat einen Tip????
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.03.2008 um 13:17:51
 
sorgenkind schrieb am 07.03.2008 um 13:03:42:
Wer hat einen Tip????


Zunächst Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei. Männlicher Beschuldigter unbekannter Identität mit Schweizer Mundart, aufhältig in....
Bild der Person kann helfen. Achtung: Es könnte Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Raum stehen.

Gruß, ULF
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.03.2008 um 13:27:51
 
sorgenkind schrieb am 07.03.2008 um 13:03:42:
Ohne Identität und Meldeanschrift zwecklos  

Wiese keine Identität? Der Name dürfte doch bekannt sein.
Eine Adresse unter der ein Gerichtsschreiben zugestellt werden kann, gibt es doch. Die Zustelladresse muß nicht mit der Meldeadresse identisch sein.

trixie
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.03.2008 um 13:34:23
 
trixie schrieb am 07.03.2008 um 13:27:51:
Wiese keine Identität? Der Name dürfte doch bekannt sein.


Vielleicht nannte er sich "Alfons". Muß nicht bedeuten, daß er so heißt. Hat er einen Nachnamen angegeben?
Bei Erstatung der von mir vorgeschlagenen Strafanzeigen wird die Polizei sich den Mann einmal anschauen. Hat er kein gültiges Ausweisdokument zu Hand, sollte es auf erkennungsdienstliche Maßnahmen herauslaufen.

Gruß, ULF
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maki
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Antwort #4 - 07.03.2008 um 13:54:27
 
sorgenkind schrieb am 07.03.2008 um 13:03:42:
Die Polizei sagt: Länger als 3 Monate in der Wohnung = Räumungsklage
Das Gericht sagt: Ohne Identität und Meldeanschrift zwecklos
Ausländerbehörde sagt: Ist alles nicht erlaubt.... wir machen nichts....
Schweizer Konsulat: Tut uns leid.....
 

Verstehe ich nicht ganz, denn...

sorgenkind schrieb am 07.03.2008 um 13:03:42:
Genaue Angaben über die Identität der Person gibt es nicht.

.. damit ist ja nicht mal die Staatsbürgerschaft sicher, oder?

Zumindest die Identität muss doch von den Behörden festgestellt worden sein, oder zumindest dass diese nicht festgestellt werden kann...

Hört sich alles sehr schräg an, irgendwie fehlt noch einiges an Info.
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sorgenkind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 07.03.2008 um 14:06:16
 
zur identität:

der uns bekannte name und das alter stimmt nicht mit einem zettel ( nichts was einem ausweis ähnelt) überein, den er auf verlangen in kontrollen vorzeigt. einen blick auf diesen zettel konnten wir trotz diverser bemühungen nicht werfen. polizei guckte stets "leicht überfordert" tat wissend und gab ihm das ding zurück. eine bereits erfolgte anzeige wegen körperverletzung und eine wegen eines vergehens im straßenverkehr wurde nicht weiter verfolgt, da eine zustelladresse in der schweiz angegeben wurde und er dann wohl für die deutschen behörden trotz des wissens um den tatsächlichen aufenthalt nicht interessant genug war.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi

...

ulf schrieb am 07.03.2008 um 13:17:51:
Zunächst Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei. Männlicher Beschuldigter unbekannter Identität mit Schweizer Mundart, aufhältig in....
Bild der Person kann helfen. Achtung: Es könnte Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Raum stehen.

Gruß, ULF


wenn eine solche anzeige gestellt wird, ist die familie ab dem moment der ermittlung (sofern die überhaupt erfolgt) in gefahr.
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« Zuletzt geändert: 07.03.2008 um 14:37:54 von Tippi »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.03.2008 um 14:20:21
 
sorgenkind schrieb am 07.03.2008 um 14:09:24:
wenn eine solche anzeige gestellt wird, ist die familie ab dem moment der ermittlung (sofern die überhaupt erfolgt) in gefahr.


Selbst wenn ihn die Polizei festnimmt, die ABH ihn in die Schweiz abschiebt, kann er ab Inkraftsetzung des Schweizer Schengenbeitritts im Zweifel unbehelligt "Rache" nehmen, auch wenn er weiterhin nicht nach D einreisen darf.

Der Herr fährt Auto oder Motorrad? Unter welchem Namen, mit wessen Fahrerlaubnis?


Gruß, ULF
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sorgenkind
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Antwort #7 - 07.03.2008 um 14:25:00
 
super  Traurig Traurig Traurig

und wie bekommt die frau diesen mann nun aus dem haus? der sitzt wie graf koks da, sagt er geht nicht...

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi

...

ja... er fährt auto.... ein führerschein im bekanntem sinne wurde nie gesehen, steht wohl mit auf dem scheinbar recht alten zettel den er vorzeigt. der wohnort ist übrigens brandenburg... nicht gegen neue bundesländer, nur scheinbar wissen die polizisten nichts damit anzufangen, nicken wissend ab und das war es dann auch
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« Zuletzt geändert: 07.03.2008 um 14:38:35 von Tippi »  
 
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schweitzer
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Antwort #8 - 07.03.2008 um 14:57:02
 
Das Ganze klingt irgendwie sehr verworren. Fakt ist, dass sich der Typ doch irgendwie ausweist - da ist das Einzige, wo man ansetzen kann - und fakt ist auch, dass man, wenn man ihn aus dem Haus haben muss, weil Bedrohungen und ggf. Schlimmeres ansteht, sich wehren muss.  - Dazu wäre Schutz und Hilfe zu organisieren.

Schutz könnte (wenigstens vorübergehend) ein Frauenhaus bieten, eine erste Hilfe könnte eine Familienberatungsstelle, weitere müsste sicher ein seriöser in familien-, straf-, und ausländerrechtlichen Dingen bewanderter und hinreichend bevollmächtigter Anwalt/Anwältin leisten.

Eine andere Variante sehe ich ehrlich gesagt nicht. Die Frau muss sich Hilfe organisieren - so, wie es jetzt ist, kann es doch eh nicht bleiben, ob mit Anzeige gegen den Typen oder ohne. Warum welche Stelle so oder auch gar nicht reagiert hat bisher, können wir hier sicher nicht klären.

=schweitzer=
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #9 - 07.03.2008 um 15:38:30
 
Das Ganze klingt etwas widersprüchlich, die Polizei kann ihn nicht entfernen, weil er da wohnt, bei Gericht kann man ihn nicht verklagen, weil er nicht da wohnt - ja was denn nun? Und gibt es in Brandenburg keine Meldepflicht?

Hier fehlt offensichtlich ein guter Anwalt oder eine gute Beratung ... das können wir hier im Forum nicht leisten, zumal wir uns hier mit Ausländerrecht beschäftigen, das für so einen Fall eher wenig hergibt.

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es nicht irgendeinen Weg gibt - aber man muß sich eben selbst darum kümmern und nicht erwarten, dass die Behörden alles richten.

Das Problem, dass sich der Mann nach erfolgtem Rauswurf rächen könnte - dagegen gibt es leider in einem Rechtsstaat nur begrenzten Schutz. Die Strafe kommt erst nach der Tat, und eine vorsorgliche Sicherungsverwahrung auf Verdacht gibt es nun mal nicht. Falls die Frau eine akute Bedrohung glaubhaft machen kann, besteht immerhin die Möglichkeit einer Klage nach dem Gewaltschutzgesetz.

Was ich zu bedenken gebe; wenn von dem Mann wirklich eine Bedrohung für Leib und Leben ausgeht, dann sollte die Frau nicht in der Wohnung bleiben. Notfalls ins Frauenhaus! Ich weiss das klingt hart, aber besser als später in der Zeitung über eine weitere Gewalttat gegen Frauen und/oder Kinder zu lesen ...

Selbst wenn die Frau nicht aus der Wohnung weichen will, bei einer akuten Bedrohung, die sich auch gegen die Kinder richtet, sollte m. E. das Jugendamt eingeschaltet werden ...

Eduard
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