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Passänderung (Gelesen: 3.330 mal)
manuchka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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07.03.2008 um 10:14:06
 
Hallo liebe Forumgemeinde,

wir diskutieren in einem anderen Forum gerade das Thema Passumtausch.
Die Frage ist folgende:
1. Wenn ein Russe eine AE für Deutschland hat und dann nach Russland fährt, um einen neuen Pass zu beantragen, kann er dann problemlos mit dem neuen Pass und ohne Einreisevisum nach DE zurück, wenn er den alten Pass mit der AE drin dabei hat?

2. Wie ist das, wenn die Passänderung wegen einer Namensänderung vogenommen wird (wegen Heirat) und die AE auf den alten Namen ausgestellt ist? Muss man dann die Heiratsurkunde dabei haben?

3. Gibt es für diese Sachen ein Gesetz oä, auf das man sich ggf. stützen kann?

4. Wenn die Grenzer in DE zB. neuen Pass in Verbindung mit altem Pass und der darin befindlichen AE zur Einreise ohne Visum akzeptieren - tun das Grenzer anderer EU-Staaten auch, wenn man beispielsweise per Landweg von RUS nach DE fährt? Weiß das jemand?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

Manu
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Daddy
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Antwort #1 - 07.03.2008 um 14:27:55
 
manuchka schrieb am 07.03.2008 um 10:14:06:
1. Wenn ein Russe eine AE für Deutschland hat und dann nach Russland fährt, um einen neuen Pass zu beantragen, kann er dann problemlos mit dem neuen Pass und ohne Einreisevisum nach DE zurück, wenn er den alten Pass mit der AE drin dabei hat?

Aus grenzpolizeilicher Sicht stellt diese Wiedereinreise kein Problem dar, lediglich die eigentliche Kontrolle kann etwas länger dauern.
Ein anderes Problem kann ggf. die Fluggesellschaft sein, aber das ist eine andere Baustelle.

manuchka schrieb am 07.03.2008 um 10:14:06:
2. Wie ist das, wenn die Passänderung wegen einer Namensänderung vogenommen wird (wegen Heirat) und die AE auf den alten Namen ausgestellt ist? Muss man dann die Heiratsurkunde dabei haben?

Wäre äußerst sinnvoll, ist aber mit Sicherheit kein Muss.
Im Grundsatz gilt das Gleiche, wie unter Pkt. 1, die AE ist ja vorhanden, der alte Pass wird mit dem neuen vorgelegt.
Nun ist eine AE erstens mit der Passnummer verknüpft und zweitens mit den Personaldaten.
Sicher lässt sich die Personengleichheit das auch ohne Heiratsurkunde feststellen, dauert dann aber ggf. erheblich länger.

manuchka schrieb am 07.03.2008 um 10:14:06:
Hallo 3. Gibt es für diese Sachen ein Gesetz oä, auf das man sich ggf. stützen kann?

Wäre mir keines bekannt... was sollte denn dieses Gesetz aussagen?

manuchka schrieb am 07.03.2008 um 10:14:06:
4. Wenn die Grenzer in DE zB. neuen Pass in Verbindung mit altem Pass und der darin befindlichen AE zur Einreise ohne Visum akzeptieren - tun das Grenzer anderer EU-Staaten auch, wenn man beispielsweise per Landweg von RUS nach DE fährt? Weiß das jemand?

Keine Ahnung ob die Kollegen an den Schengenaußengrenzen diese Kombination akzeptieren und eine Ein- und Durchreise gestatten.
Die deutschen Grenzbehörden haben immerhin Zugriff auf z.B. das AZR und einen kürzeren Draht zu den ABHn.
Von daher kann ich mir vorstellen, dass es Schwierigkeiten geben könnte.

Aber warum sollte man sich eine Überlandreise in den Zeiten der Low-Cost-Carrier und sehr günstigen Flugpreisen überhaupt antun? Zwinkernd

Daddy

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manuchka
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Antwort #2 - 07.03.2008 um 16:24:42
 
Daddy, vielen vielen Dank für deine Antwort.

Zum Gesetz: auf irgendwas sollte sich ja die Entscheidung, ob man jemanden mit der Kombi "alter Pass mit AE + neuer Pass" nach DE reinlässt, stützen, und sei es nur eine Duchführungsverordnung für Grenzkontrollen.

Transitweg: Billigflieger machen natürlich die Quälerei auf dem Landweg nicht mehr wirklich erforderlich, aber die Frage hatte jemand gestellt, und ich habe sie weitergegeben. Vielleicht hat jemand Flugangst, wer weiß?

Nochmals vielen Dank!
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Daddy
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Antwort #3 - 07.03.2008 um 18:39:11
 
manuchka schrieb am 07.03.2008 um 16:24:42:
Zum Gesetz: auf irgendwas sollte sich ja die Entscheidung, ob man jemanden mit der Kombi "alter Pass mit AE + neuer Pass" nach DE reinlässt, stützen, und sei es nur eine Duchführungsverordnung für Grenzkontrollen. 

Nein, derartiges gibt es nicht ... es gilt nur festzustellen, dass die (gültige) AE auch zu der Person gehört ... und da ist die Kombi alter Pass mit AE + neuer Pass (ggf. mit Heiratsurkunde) ausreichend... kann halt nur ein paar Minuten länger dauern (aufgrund der Überprüfungen), bis die Einreise erfolgen kann Zwinkernd
Es handelt sich also nahezu um grenzpolizeiliche Routine  Cool

Daddy
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manuchka
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Antwort #4 - 10.03.2008 um 17:31:03
 
Besten Dank nochmals, die Antwort hat mir und einigen anderen sehr geholfen.
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Luckymann
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Antwort #5 - 29.05.2010 um 15:08:12
 
Ist das jetzt immer noch so Daddy ? Die Antwort interessiert mich sehr !
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Daddy
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Antwort #6 - 31.05.2010 um 19:32:10
 
Luckymann schrieb am 29.05.2010 um 15:08:12:
Die Antwort interessiert mich sehr ! 

Das ist schön für dich... es hat sich nichts geändert...

Aber da der Fred schon über 2 Jahre ruhte, sollte er es auch weiterhin tun...

geschlossen

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