Nothnagel schrieb am 05.03.2008 um 16:12:13:1. Warum wurde der Stichtag 1. Juli 1993 eingeführt, ändert doch nix an der deutschen Vaterschaft wie in §4 aufgeführt.
Rechtsänderung aufgrund Urteil vom BVerfG, vorher waren nichteheliche Kinder eines deutschen Vater nicht
deutsch.
Das StA-Recht hatte lange einige Verstösse gegen Gleichheitsgrundsätze und damit das
GG.
So erwerben eheliche Kinder deutscher Mütter auch erst seit 1975 die deutsche StA. es gabt damals für 3 Jahre ebenfalls einen Erklärungszeitraum für Altfälle, der bei vielen Auslandsdeutschen aus Unwissenheit ins Leere gelaufen ist.
Man beachte Nichtehelich Kinder deutscher Mutter waren z.B. deutsch, auch damals,
nichteheliche Kinder deutscher Väter erst seit 1993..
§ 5 enthält mit dem Erwerb durch Erklärung eine Auffangregelung für Altfälle.
Man muss allerdings bis zum 23 Lebensjahr mind. 3 Jahre in D gelebt haben.
Gerade diese vorschrift eröffnet noch einige Möglichkeiten solange man altermäßig noch die Chance hat.
Nothnagel schrieb am 05.03.2008 um 16:12:13:2. Warum hat ein adoptiertes Kind offenbar mehr Rechte als ein leibliches Kind?
Ein rechtlich wirksam adoptiertes minderjähriges Kind steht dem ehelichen Kind gleich, ist so
gesetzlich geregelt, das es Teil der Familie wird, starke Adoption.
Nothnagel schrieb am 05.03.2008 um 16:12:13:3. Hat schon mal ein Kind, welches vor dem 1. Juli 1993 geboren wurde erfolgreich auf Erteilung der Staatsbürgerschaft geklagt?
Sicherlich einige und wahrscheinlich erfolglos, das es noch kein höchstrichterliches Urteil gibt, das bestehende Regelung gegen das
GG verstößt.
Nothnagel schrieb am 05.03.2008 um 16:12:13:Würde überhaupt Aussicht auf Erfolg bei einer Klage bestehen?
Geringe Aussicht auf Erfolg
.
Würde mal Suchfunktion und Linke/Rechstsammlung zu Einbürgerung nutzen.
Notfalls ist evtl. etwas über Ermessenseinbürgerung zu lösen, wenn so starke Bedingungen nach Deutschland bestehen.