Hallo!
Ich hab eine Frage bezueglich der Erteilung der aufenthaltserlaubnis fuer Ehepartnern von EU- Buergern in Spanien.
Mein Mann (brasilianer) und ich haben vor einem Monat geheiratet.....nach langer hin und herueberlegung in Daenemark. Ein paar Wochen vorher waren wir noch in Brasilien und haben von dort aus alle moeglichen Telefonate gefuehrt um alles rauszufinden bezueglich Spanien etc...(wir sind zur zeit in spanien, wollen ein paar Monate bleiben und sind grad dabei seine aufenthaltserlaubnis zu beantragen) und da wurde uns bei der spanischen Botsachft in Sao Paulo versichert, dass man selbst wenn man in Daenemark heiraten wuerde nichts vor der Reise nach Spanien unternehemen muesse, man regele alles dort mit den zusatendigen Behoerden. Da haben wir den fehler gemacht, dass einfach mal so zu glauben und nicht nochmal nachzuhaken irgendwo...aber gut, zu spaet....
Also haben wir in daenemark geheiratet (aus verschiedenen gruenden) und sind ein paar tage danach nach Spanien geflogen. Jetzt waren wir bei den zustaendigen behoerden hier in Valencia und uns wurde gesagt dass wir die Ehe erst IN DEUTSCHLAND registrieren muessen.
Frage: Ist das tatsaechlich richtig so???? Gibt es nicht dieses sogenannte Freizuegigkeitsrecht mit dem man den Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat???
Und wenn es tatsaechlich nicht anders geht: Ist so eine Registrierung im Wohnort in Deutschland zu machen oder in Berlin? Kennt sich jemand aus damit, wie lange so etwas dauert und ob man das auf dem Postweg regeln kann, oder vielleicht sogar beim deutschen Konsulat hier???
Ich bin grad wieder mal ratlos und sauer und wuerd mich ueber antworten freuen!
LG an alle, Lina