annette1971
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage, da ich etwas verwirrt bin. Mein Mann (Nigerianer) hat Ende Januar Post von der Ausländerbehörde bekommen, wo ihm mitgeteilt wurde, dass seinem Antrag auf Einbürgerung zugestimmt wird. Er wurde aufgefordert, in seiner Botschaft die nötigen Schritte einzuleiten. Da wir aber erst noch etwas Geld sparen mussten, hat er dies noch nciht in Angriff genommen.
Nun hat er Ende letzter Woche erneut Post von der Ausländerbehörde bekommen und wird eingeladen, seine Einbürgerungsurkunde in Empfang zu nehmen. Von einer Bestätigung, dass er seine nigeriansche Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, wird in diesem Schreiben aber nichts erwähnt. Lediglich wird er aufgefordert, aktuelle Lohnbescheinigungen (von ihm und mir) sowie 127,50 Euro mitzubringen.
Bekommt er dieses Schreiben, weil man davon ausgeht, dass er bereits bei der Botschaft war. Und gehen die davon aus, dass er die entsprechende Bescheinigung vorlegt? Oder gibt es automatische doppelte Staatsbürgerschaft für Nigerianer, von der ich nichts wusste??
Bin etwas verwirrt und weiß nicht, was wir tun müssen.
Ich hoffe, dass mir jemand hier etwas Klarheit verschaffen kann.
Danke sehr! Annette
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