@ Einbeck:
Sorry, dass ich das jetzt einfach so sage, aber manchmal habe ich das Gefühl, dass deutsche Behörden es sich manchmal ein wenig einfach machen, oder aber sich auf nichtssagende Dokumente verlassen (müssen, weil es so Vorgabe ist).
Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:und mit entsprechender Flugreservierung belegen.
...
Ich will kein Ticket sehen, aber eine Reservierung schon.
Ich habe bisher keine Flugreservierung gesehen, die länger als 72h (genau 3 Tage) aufrecht erhalten werden konnte. Für meinen letzten Urlaub hatte ich für verschiedene Reiseabschnitte 2 Reservierungen von je einem Tag, eine weitere von 72h. Vor Ablauf dieser Zeiten muss man entweder das Ticket kaufen (Risiko weil je nach Tarif saftige Umbuchungs-/Stornogebühren) für den Fall, dass das Visum nicht ausgestellt wird, oder aber die Reservierung verfällt automatisch nach dieser Zeit. Was nützt Euch in der Botschaft solch eine Reservierung?
Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:Das Visaumantragsformular gibt es mittlerweile auch online zum ausfüllen.
Ist da ein Plausibilitätscheck eingebaut, ob die eingetragenen Daten unter 25, 30 und 31 zusammen passen? Ansonsten verstehe ich Deinen Hinweis an dieser Stelle nicht.
Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:Wer hat schon 90 Tage Urlaub.
Richtig, meine Bekannte hat z. B. nur 1 Woche pro Jahr. Damit muss man haushalten, sprich den beantragten Urlaub stornieren (falls überhaupt möglich), wenn bis zur deadline das Visum nicht da ist. Anderenfalls wäre der Urlaub genommen und wenn dann das Visum kommt, hat man keinen Urlaub mehr - das Visum wäre also nutzlos geworden.
Andererseits könnte man (zumindest theoretisch) mit dem Chef auch 90 Tage unbezahlten Urlaub vereinbaren.
Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:dann gibt es im Regelfall auch nur ein Visum für diese Reise und die mit Visaantrag belegten Reisedaten.
Wobei bei verzögerter Visumausstellung diese Reisedaten ja hinfällig werden können. Vielleicht schreiben deswegen (um dem vorzubeugen) viele die vollen 90 Tage und den entsprechenden Zeitraum in den Antrag, weil man dann Zeit hat, den tatsächlichen Urlaubszeitraum innerhalb des tatsächlich ausgestellten Visums nach dessen Ausstellung zu planen?
Hilfreich wäre dabei vielleicht eine verbindliche Aussage der Botschaft, dass die Entscheidung im max. x Tagen getroffen wird. Aus naheliegenden Gründen wird es das aber wohl nie geben.
Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:bona-fide Kunden
Nur interessehalber: was ist das?
Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:Dies gilt vorallem, wenn man seine Reservierung ändert und die Reservierung nicht mehr der vom Visaantrag entspricht, im Regelfall werden die Reisedaten nämlich be Antragsabgabe hintergefragt
Im vom
TS beschriebenen Fall wurden die Reisedaten ja offenbar wegen der verzögerten Bearbeitung und dem deswegen ausbleibenden Visum (und nicht einfach nur so) geändert. Warum man das evtl. schon ein paar Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin machen musste, hatte ich oben ja schon beschrieben.
Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:Jeder Kunde wird bei Abholung aufgefordert den Visasticker zu kontrollieren, besonders zur Gültigkeit, Zahl der Einreisen und Aufenthaltstagen
Wie würdest Du reagieren, wenn jemand aufgrund der verzögerten Bearbeitung nun seine Reisedaten ändern musste und sie dadurch nicht mehr mit dem Visum zusammen passen?
Bitte nicht falsch verstehen. Ich will hier nicht meckern - ich will verstehen, wie es abläuft, um mögliche Fehler nicht zu machen, bzw. Abläufe zu optimieren also besser zu planen.