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Eheschließung im Iran (Gelesen: 9.317 mal)
menira.1971
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02.03.2008 um 21:06:58
 
Hallo !!!!!!

Vielleicht kann mir ja jemand mit seinen Erfahrungen helfen !

Kurz zu meiner Person :
Ich bin deutsche, ledig, konfessionslos und habe keine Vorehen.
Mein Verlobter ist Iraner, lebt in Teheran, bereits eine Vorehe und natürlich Moslem. Er spricht deutsch.

Wir wollen im Iran heiraten und in Dtl. leben !
So, nun zu meinem Problem :

     Kann mir jemand sagen welche Papiere ich wirklich brauche !!!!????
     Welche Unterlagen sind ausreichend für eine Eheschließung im Iran?

     Ein Ehefähigkeitsantrag brauche ich doch nurm wenn wir in Deutschland
     heiraten wollen, oder nicht ?

     Ist eine legalisierte internationale Geburtsurkunde NICHT ausreichend ?
     Polizeiliches Führungszeugnis - ja oder nein ?
     Und was brauche ich noch für Unterlagen ?

Die deutsche sowie die iranischen Behörden konnten mir/uns  bisher keine Auskunft geben !?!?!?!?
Bitte helft mir...vielen lieben Dank im Voraus.

MENIRA.1971
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SigSag
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Antwort #1 - 02.03.2008 um 21:11:37
 
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Antwort #2 - 02.03.2008 um 21:15:48
 
SigSag schrieb am 02.03.2008 um 21:11:37:


Ja.....dieses Merkblatt kenne ich.........finde es aber wenig hilfreich...........trotzdem danke
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Antwort #3 - 02.03.2008 um 21:33:36
 
Dann würde ich vorschlagen einfach mal beim Sharia-Gericht in Teheran nachzufragen.
Du musst in jedem Fall deinen Familienstand nachweisen -entweder durch das Standesamt in deiner Stadt, evtl. reicht auch eine Meldebescheinigung aus, da steht das nämlich auch drauf. Beides in Teheran übersetzen lassen. Ein Einverständniss von deinem Vormund -sprich deinem Vater - dass du ihn heiraten darfst. Und genug Passbilder (am Besten mit und ohne Kopftuch).
Vor Ort musst du dann einen Bluttest machen -aber das dürfte kein Problem sein.
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Antwort #4 - 02.03.2008 um 21:52:03
 
SigSag schrieb am 02.03.2008 um 21:33:36:
Ein Einverständniss von deinem Vormund -sprich deinem Vater - dass du ihn heiraten darfst.


Ähm, ich bin 37 Jahre alt.........im Ernst ??? Aber trotzdem Danke!
Dann brauch ich diesen ganzen anderen Quatsch also nicht, von wegen Ehefähigkeitszeugnis....das bezieht sich doch nur auf Eheschließung in Deutschland .........habe ich Recht ?
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SigSag
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Antwort #5 - 03.03.2008 um 07:54:32
 
Egal wie alt du bist.....ja!!

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Ob in Teheran  dieses notwendig ist, um deine Ledigkeit nachzuweisen weiss ich nicht. In manchen Ländern reicht ein Auszug aus dem Melderegister, in dem der Familienstand ausgewiesen ist.
Deswegen sollte dein Verlobter beim Gericht in Teheran vorbei gehen und fragen.
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Antwort #6 - 05.03.2008 um 19:29:14
 
hallo, bin selbst perserin(deutsch) und habe vor bald nach meine scheidung mein schatz im iran zu heiraten.
du brauchst kein ehefähigkeitzeugniss.
geburtsurkunde ist wichtig!
ruf doch mal beim iraniachen konsulat an etweder in hamburg oder Frankfurt.
die wissen genau was du brauchst.
viel glück! Smiley
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menira.1971
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Antwort #7 - 06.03.2008 um 19:08:02
 
roxana schrieb am 05.03.2008 um 19:29:14:
du brauchst kein ehefähigkeitzeugniss.
geburtsurkunde ist wichtig!



Merci chanum ! ............Menira  Smiley
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menira.1971
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Antwort #8 - 10.03.2008 um 19:45:19
 
roxana schrieb am 05.03.2008 um 19:29:14:
ruf doch mal beim iraniachen konsulat an etweder in hamburg oder Frankfurt. 



Lach laut..........als das Konsulat in Berlin, Hamburg und Frankfurt haben alle 3 behauptet........."tusch"...........ich könnte nicht im Iran heiraten..............ich lach mich kaputt......
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Shanata
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Antwort #9 - 10.03.2008 um 21:06:07
 
menira.1971 schrieb am 10.03.2008 um 19:45:19:



Lach laut..........als das Konsulat in Berlin, Hamburg und Frankfurt haben alle 3 behauptet........."tusch"...........ich könnte nicht im Iran heiraten..............ich lach mich kaputt......


hä? Womit haben die das begründet?
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Antwort #10 - 10.03.2008 um 22:41:26
 
Wahrscheinlich weil sie keine Mohammedanerin ist.
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Antwort #11 - 10.03.2008 um 23:29:44
 
@Saxonicus,

Saxonicus schrieb am 10.03.2008 um 22:41:26:
Wahrscheinlich weil sie keine Mohammedanerin ist. 


benutze die richtige Bezeichnung für Anhänger des Islam>>Muslime, und nichts Anderes.


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Antwort #12 - 10.03.2008 um 23:48:00
 
Also ich bin zwar keine die sich mit Gesetzen auskennt aber ich weiß viel über den  Islam.

Also wie ich heraus gelesen habe gibt es im Iran kein Standesamt besser gesagt ein Zivielrecht wie das in DE der fall ist.

Deswegen kann ich mir gut vorstellen und bin mir zu 99% sicher, das man nur heiraten darf wenn mann zum Islam übergetreten ist. Ob jetzt Sunnit oder Shiit das weiß ich nicht, leider
Da die wirklich Ihre Gesetze nach dem Koran auslegen.

Und bevor man zum Islam übertrit nur wegen der Hochzeit, muß man ernsthaft darüber nachdenken, was das bedeutet in der zukunft auch wenn Ihr anschließend hier in DE lebt, gilt für dich das DE Ehe- Recht und für Ihn das Iranische ( wenn ich in diesem Punkt falsch bin bitte sofort verbessern, danke)

Und warum dein Vater unterschreiben muß?? Ganz klar weil das eben mit zur Religion und somit zum Gesetz gehört, da der Vater bestimmt über die Tochter, da kann sie 18 oder auch 50 sein, da gibt es kein Unterschied.


Lg missy
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« Zuletzt geändert: 11.03.2008 um 00:01:11 von missy1001 »  
 
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Antwort #13 - 11.03.2008 um 07:10:36
 
Shanata schrieb am 10.03.2008 um 21:06:07:
Womit haben die das begründet? 


Mit dem Eheverbot der Religionsverschiedenheit, welches im Iran bei Ehen auf Dauer zu beachten ist.

Grüße
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Antwort #14 - 11.03.2008 um 07:27:28
 
missy1001 schrieb am 10.03.2008 um 23:48:00:
Da die wirklich Ihre Gesetze nach dem Koran auslegen.


Was nicht bedeutet, dass ihre Auslegungen richtig sind. Nicht zu letzt liegt in deren Auslegung ne ganze Menge Regierungsideologie Zwinkernd - wie in allen anderen "islamischen" Ländern auch.

missy1001 schrieb am 10.03.2008 um 23:48:00:
Und warum dein Vater unterschreiben muß?? Ganz klar weil das eben mit zur Religion und somit zum Gesetz gehört, da der Vater bestimmt über die Tochter, da kann sie 18 oder auch 50 sein, da gibt es kein Unterschied.


Nur bedingt richtig, denn eine Mündige Person muss nicht die Einwilligung des Vaters haben, um zu heiraten. Ergo liegt hier auch wieder eine Regierungsideologie vor.

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Antwort #15 - 11.03.2008 um 07:55:45
 
SigSag schrieb am 11.03.2008 um 07:27:28:
Nur bedingt richtig, denn eine Mündige Person muss nicht die Einwilligung des Vaters haben, um zu heiraten. Ergo liegt hier auch wieder eine Regierungsideologie vor.   


Hallo ,

ich bestreite nicht, dass das ideologisch ist, wie so vieles im Koran auch.

Aber:


Die Einwilligung des Vaters oder Großvaters ist im Iran für eine Frau (unabhängig vom Alter ) für ihre erste Eheschließung zwingend erforderlich. Im Verweigerungsfall muß das Zivilgericht diese Einwilligung ersetzen.

Männer brauchen diese Erlaubnis nicht.

Aber:

Männliche Iraner benötigen falls sie einer der nachfolgenden Gruppen angehören und eine Ausländerin heiraten wollen besondere staatliche Erlaubnisse:

Beamte des Aussenministeriums

Offiziere der Armee

Studenten die ein Regierungsstipendium erhalten haben.

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Antwort #16 - 11.03.2008 um 08:50:51
 
ronny schrieb am 11.03.2008 um 07:55:45:
Hallo ,

ich bestreite nicht, dass das ideologisch ist, wie so vieles im Koran auch.


Ich bezog mich auch gar nicht auf deine Aussage lieber ronny, sondern auf die von missy. Ich stimme dir voll zu. Es sind aber nicht alle Gesetze im Iran mal einfach so aus dem Islam herleitbar. Und nur das wollte ich klar stellen  Zwinkernd
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Antwort #17 - 11.03.2008 um 11:37:11
 
SigSag schrieb am 11.03.2008 um 07:27:28:
Nur bedingt richtig, denn eine Mündige Person muss nicht die Einwilligung des Vaters haben, um zu heiraten. 


Meine Kritikbezog sich widerum auf die oben zitierte , jedoch inhaltlich zum Teil falsche Aussage .

Ein Frau benötigt im Iran immer die Einwilligung des Ehevormunds für ihre erste Eheschließung  , dasist keine Frage des Alters oder der Mündigkeit.

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Antwort #18 - 11.03.2008 um 14:19:41
 
hallo,
du musst auf jeden fall zum islam übertreten!
haben die vom konsulat nicht erzählt was du machen muss um dort heiraten zu können?
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Antwort #19 - 11.03.2008 um 14:37:06
 
roxana schrieb am 11.03.2008 um 14:19:41:
du musst auf jeden fall zum islam übertreten! 


Hallo,

wo steht das ?

Ein Muslim darf eine Angehörige einer der Buchreligionen für eine Ehe auf Zeit heiraten. Da ist eine Konversion nicht notwendig Zwinkernd

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Antwort #20 - 11.03.2008 um 18:46:10
 
Saxonicus schrieb am 10.03.2008 um 22:41:26:
Wahrscheinlich weil sie keine Mohammedanerin ist.


Nö, damit hat es nichts zu tun ! Ich weiß mittlerweile "es geht" - muß als Frau auch nicht übertreten zum Islam. Nur wenn ein Nicht-Muslim (männlich) eine Muslima heiraten möchte, dann muss er konvertieren !

Benötigte auch kein Einverständnis meines Vaters, das ist nur bei iranischen Frauen (Staatsbürgerinnen) so.

Nur 'ne legalisierte int. Geburtsurkunde, Ehevertrag, Gesundheits-Nachweis, noch 6-monatigen gültigen Reisepass, jede Menge Photos mit + ohne Kopftuch und "last but not least" evtl. ein polizeilisches Führungszeugnis.

Menira    Smiley

Änderung:
Folgepost 1          Ich habe das Zitat gerichtet



missy1001 schrieb am 10.03.2008 um 23:48:00:
da kann sie 18 oder auch 50 sein, da gibt es kein Unterschied.  


Liebe Missy !

Benötigte auch kein Einverständnis meines Vaters, das ist nur bei iranischen Frauen (Staatsbürgerinnen) so.

Menira    Smiley

Änderung:
Folgepost 2


roxana schrieb am 11.03.2008 um 14:19:41:
um dort heiraten zu können?


Nö ! Ich habe lediglich gesagt ich möchte im Iran heiraten - sie hat auch keine weiteren Fragen gestellt - und gleich behauptet - es ginge nicht. Dies wäre nur in Deutschland möglich.

Aber, danke an euch alle........wie bereits erwähnt bin ich / sind wir ein wenig schlauer und mein Verlobter und meine Schwiegermama haben sich vor Ort nochmals kundig gemacht.

LG Menira


Änderung:
folgepost 3


ronny schrieb am 11.03.2008 um 14:37:06:
Ehe auf Zeit heiraten.



........das wiederum geht nicht, es darf keine Ehe auf Zeit sein, da diese ansonsten NICHT in Dtl. anerkannt wird.


LG Menira


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi

...
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« Zuletzt geändert: 11.03.2008 um 21:03:06 von Tippi »  
 
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Antwort #21 - 04.10.2011 um 23:07:16
 
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