Hallo,
Sorry, ich habe dieses Thema erst heute entdeckt und möchte gerne eine weitere Frage stellen:
Gesetzlich ist ein Sprachkursvisum für jeder Ausländer erlaubt (§16 und §17 AufenthG). Um das Wünschen des Ehemanns von Mango doch zu berücksichtigen und den von
ABH vermuteten Visummissbrauch zu vermeiden, ist die folgende Lösung für
ABH und Mango akzeptable und anwendbar?
- Mango meldet sich für ihren Ehemann einen 6-monatigen intensiven Sprachkurs bei einer Sprachschule in Deutschland und ereicht
ABH die Belege der Vorauszahlung vor (Beweise des Willens zum Sprachlernen).
- Mango und ihr Ehemann schließen einen Vertrag der Rückkehrwilligkeit mit
ABH ab und versprechen, dass ihr Mann spätesten ein Jahr später Deutschland verlassen muss. Sie zahlen außerdem dafür eine Kaution in Hohe von 6000 €, das kein ignorierbarer Betrag für normale Familien ist.
ABH hat dazu eine Sicherheit in Hand!
- ABH/Botschaft erteilt ihrem Ehemann ein Sprachkursvisum.
Gruss
Peter6