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Heiratsurkunde für Staatsangehörigkeitsausweis benötigt? (Gelesen: 4.698 mal)
Eduard
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29.02.2008 um 17:09:26
 
Hallo,

eine Frage am Rande, die mich schon immer gewundert hat:

Ehepartner von Deutschen können sich ja nach §9 StAG bevorzugt einbürgern lassen. Dazu muß allerdings der Deutsche seine Staatsangehörigkeit nachweisen, hierzu muß ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Für den Antrag wird zumindest hier immer die Vorlage von Urkunden (in der Regel Auszüge aus dem Familienbuch) über alle bestehenden und nicht mehr bestehenden Ehen verlangt. Warum eigentlich?

In der Behörde konnte mir das seinerzeit niemand sinnvoll erklären. Die Erklärung, die ich bekommen habe, ging so: "Im Antrag wird nach dem Familienstand gefragt, diese Angaben müssen Sie durch entsprechende Urkunden nachweisen." Ja, aber ... warum wird eigentlich überhaupt nach Ehen und Vorehen gefragt? Ich leite meine deutsche Staatsangehörigkeit von meinem Vater ab, und mir wäre nicht bekannt, dass ich durch die Ehe mit wem auch immer meine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könnte.

Eduard
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trixie
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Antwort #1 - 29.02.2008 um 17:24:54
 
Eduard schrieb am 29.02.2008 um 17:09:26:
mir wäre nicht bekannt, dass ich durch die Ehe mit wem auch immer meine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könnte.

... aber du hättest evtl. eine dazu bekommen können...

... z. B.  Deutsche Ehefrauen, die bis zum 21.04.1983 einen italienischen Staatsangehörigen geheiratet haben. Diese Frauen haben durch die Eheschließung automatisch die italienische Staatsangehörigkeit erworben; die deutsche ging dadurch nicht verloren.

trixie

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Eduard
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Antwort #2 - 29.02.2008 um 17:39:02
 
trixie schrieb am 29.02.2008 um 17:24:54:

... aber du hättest evtl. eine dazu bekommen können...


Dann habe ich aber immer noch meine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörigkeitsnachweis sagt ja nicht aus, dass ich nicht noch eine andere Staatsangehörigkeit habe.

Oder ist das einfach ein grosses Netz, um möglichst alle Fische zu fangen? Smiley D.h. wenn sich bei den Personenstandsurkunden irgendwelche Besonderheiten ergeben, könnte der Antragsteller ja heimlich (wie geht sowas eigentlich) seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben? Das wäre allerdings Paranoia und keine rechtmäßige Erhebung von Daten ...

Eduard


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maki
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Antwort #3 - 29.02.2008 um 18:37:43
 
Vielleicht

Eduard schrieb am 29.02.2008 um 17:39:02:
könnte der Antragsteller ja heimlich (wie geht sowas eigentlich) seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben?

Das ist sehr einfach Zwinkernd

Erwirb doch einfach eine andere (nicht EU) Staatsangehörigkeit, und schon bist du die deutsche Sta. los, siehe §25 Abs. 1 StAG. Manchmal reicht schon die Unterschrift auf einem Registrierungsformular Zwinkernd

Jedenfalls sind die Zeiten vorbei in denen Frauen durch Heirat die deutsche Sta. verloren und die des Ehemannes erhalten haben, deswegen verstehe ich die Forderung nach den Urkunden der Vorehen auch nicht.

Gruß,

maki
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thom
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Antwort #4 - 29.02.2008 um 19:10:36
 
Eduard, sicher wird so nur geprüft, ob Du noch den Überblick "über alle bestehenden und nicht mehr bestehenden Ehen" hast.  Smiley
Ich hatte den Überblick über die Umzüge meines Großvaters zwischen 1887 und 1906 verloren und war froh, dass ich nichts zum Opa mütterlicherseits (Ostpreußen, Memelgebiet, Litauen, Polen, Danzig...) berichten musste.
Durch § 3 Abs.2 StAG sollte jetzt beides eigentlich überflüssig sein.
thom
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Blaise
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Antwort #5 - 01.03.2008 um 20:16:59
 
Hallo Eduard,

Eduard schrieb am 29.02.2008 um 17:09:26:
Dazu muß allerdings der Deutsche seine Staatsangehörigkeit nachweisen, hierzu muß ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden

In einigen Bundesländern reicht es aus, wenn der deutsche Ehegatte einen Personalausweis vorlegt. Nur in Zweifelsfällen werden Staatsangehörigkeitsurkunden wie der Staatsangehörigkeitsausweis verlangt.

Zitat:
Für den Antrag wird zumindest hier immer die Vorlage von Urkunden (in der Regel Auszüge aus dem Familienbuch) über alle bestehenden und nicht mehr bestehenden Ehen verlangt. Warum eigentlich?

Solche Urkunden habe ich nur verlangt, wenn diese für die Ausstellung des StAngAusw (schöne Abkürzung;)) notwendig waren; das könnte z.B. sein, wenn die letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde und in sich die Namensführung aus der Familienbuch über die vorherige Eheschließung ergab.

Ansonsten ist es so wie Thom schreibt...

Grüße,

Blaise
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Antwort #6 - 04.03.2008 um 10:27:03
 
Hallo,

danke für die Antworten. Ich fühle mich weitgehend bestätigt in meiner Ansicht, dass es sich hier um einen typischen Fall von "Vorratsdatenerhebung" handelt.

Zur hiesigen Praxis kann ich nur sagen, dass ich seinerzeit (2000) ins Nachbargebäude dackeln mußte und mir für jeweils 13DM zwei aktuelle Abschriften aus dem Familienbuch (Vorehe und aktuelle Ehe, beide in Deutschland geschlossen und registriert) besorgen mußte, sonst wäre der Antrag gar nicht angenommen worden  Ärgerlich

Ich gehe derzeit davon aus, dass ich in ein paar Jahren wieder einen Staatsangehörigkeitsausweis brauche, mal sehen, ob sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat. Vielleicht beantrage ich diesmal etwas früher (so ein Ausweis gilt ja für 5 Jahre), dann habe ich genug Zeit für ein paar Diskussionen mit der Behörde...

Eduard
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Ralf
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Antwort #7 - 04.03.2008 um 10:59:50
 
Eduard schrieb am 04.03.2008 um 10:27:03:
(so ein Ausweis gilt ja für 5 Jahre)  

Der gilt jetzt unbefristet. Zwinkernd

guck  http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/vah.htm#30

(unter "Ergänzende Anmerkung")
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Eduard
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Antwort #8 - 04.03.2008 um 17:14:20
 
Interessant. Gilt das nur für jetzt ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise, oder heisst das auch, das mein alter Ausweis (von 2000, auf 5 Jahre befristet) jetzt wie ein unbefristeter Ausweis behandelt wird?

Danke,
  Eduard
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Antwort #9 - 04.03.2008 um 18:17:46
 
Eduard schrieb am 04.03.2008 um 17:14:20:
heisst das auch, das mein alter Ausweis (von 2000, auf 5 Jahre befristet) jetzt wie ein unbefristeter Ausweis behandelt wird?  

Nachdem du nun aber wieder geheiratet ist, ist er nicht mehr aktuell und somit bringt er dir nichts mehr.

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Antwort #10 - 04.03.2008 um 23:19:08
 
Hallo,

Zitat:
Nachdem du nun aber wieder geheiratet ist, ist er nicht mehr aktuell und somit bringt er dir nichts mehr.

Unsinn! Eine Eheschließung hat keinen Einfluß auf die Staatsangehörigkeit!

Zitat:
heisst das auch, das mein alter Ausweis (von 2000, auf 5 Jahre befristet) jetzt wie ein unbefristeter Ausweis behandelt wird?

Glaube ich nicht, weil diese Regelung mit der unbefristeten Gültigkeit erst am  28.08.2007 in Kraft trat. Zudem ist die alte Urkunde durch die Befristung schon lange nicht mehr gültig...

Blaise
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Antwort #11 - 04.03.2008 um 23:26:14
 
Blaise schrieb am 04.03.2008 um 23:19:08:
Unsinn! Eine Eheschließung hat keinen Einfluß auf die Staatsangehörigkeit!  

Ich habe auch nicht nirgends behauptet, dass sich durch die Eheschließung die Staatsangehörigkeit ändert.

Wenn aber für einen Staatsangehörigkeitsausweis alle Ehen eingetragen werden müssen, dann müßte wohl auch die aktuelle Ehe eingetragen sein. Somit wäre sein alter Staatsangehörigkeitsausweis - unabhängig davon, dass der alte ohnedies nicht mehr gültig ist -nicht mehr gültig.

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Antwort #12 - 05.03.2008 um 20:52:42
 
trixie schrieb am 04.03.2008 um 23:26:14:
Wenn aber für einen Staatsangehörigkeitsausweis alle Ehen eingetragen werden müssen, dann müßte wohl auch die aktuelle Ehe eingetragen sein. Somit wäre sein alter Staatsangehörigkeitsausweis - unabhängig davon, dass der alte ohnedies nicht mehr gültig ist -nicht mehr gültig.


Wenn dem so wäre. Wo müssen denn für einen Staatsangehörigkeitsausweis alle alle Ehen eingetragen werden? Und wo steht das (was ist die gesetzliche Grundlage dafür)?

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Antwort #13 - 05.03.2008 um 21:01:02
 
Mir ist jedenfalls keine Rechtsvorschrift bekannt, und auf dem Staatsangehörigkeitsausweis steht auch nichts (nicht mal der Familienstand). Und die Befristung ist auf 5 Jahre, von einem eventuellen vorzeitigen Ungültigwerden steht da nichts.

Eduard
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Antwort #14 - 05.03.2008 um 21:12:52
 
@ Eduard

Du schreibst doch selber:

Eduard schrieb am 29.02.2008 um 17:09:26:
Für den Antrag wird zumindest hier immer die Vorlage von Urkunden (in der Regel Auszüge aus dem Familienbuch) über alle bestehenden und nicht mehr bestehenden Ehen verlangt.


Und jetzt ist dieser unbefristet.

OK! Du gehst mit deinem ausländischen Ehepartner in sein Heimatland und erwirbst z.B. die StA der Frau. Später kommst du noch Deutschland zurück und die Frau möchte sich einbürgern lassen. Dann hätte man immer noch den Staatsangehörigkeitsausweis des Mannes, der aber nicht mehr aktuell ist.

Wie soll ich das verstehen?

trixie
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