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Deutsch durch Geburt??? (Gelesen: 1.657 mal)
Jelena22
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I love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsch durch Geburt???
29.02.2008 um 15:21:43
 
Hallo Leute,
ich bin schwanger und mein Baby kommt im Mai zu Welt, wollte nur wissen ob es dann gleich Deutsche Staatsbürgerschaft bekommt da es ja hier geboren wird. Ich bin nicht Deutsch (noch nicht), lebe seit 9 Jahren hier und habe Niederlassungserlaubnis. Kriegt mein Kind gleich die Deutsche Staatsbürgerschaft?
Vielen Dank für Eure Antworten ....
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Aletheia
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hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.02.2008 um 15:47:28
 
Hallo, Jelena22.

Sofern Du (oder der Kindsvater)
seit mindestens 8 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in der BRD wohnst,
das Kind hier gebärst,
und  die NE seit mindestens drei Jahren besitzst,
erwirbt Dein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt.

Bitte um Korrektur, falls ich mich irre.
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Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.02.2008 um 15:49:12
 
Aletheia schrieb am 29.02.2008 um 15:47:28:
Bitte um Korrektur, falls ich mich irre.

Du irrst.

Es gibt keine Regel die besagt das man die NE seit 3 Jahren haben muss Zwinkernd

Ansonsten stimmt's IMHO.

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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.045

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 29.02.2008 um 17:01:37
 
maki schrieb am 29.02.2008 um 15:49:12:
Es gibt keine Regel die besagt das man die NE seit 3 Jahren haben muss

Richtig. Die Vorschrift (§ 4 Abs. 3 StAG) lautet:

(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ....* besitzt.


* die Besonderheiten für EU-Bürger und Schweizer
habe ich hier mal weggelassen, damit es übersicht-
licher ist.

In den meisten Fällen erwirbt das Kind aber zu-
sätzlich auch die Staatsagehörigkeit der Eltern
und fällt dann unter die Optionspflicht des § 29
StAG.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197932336
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Jelena22
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Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: serbisch
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Antwort #4 - 29.02.2008 um 20:03:53
 
OK danke Leute. Also ich habe meine NE erst seit 1 Jahr, aber ich lebe schon wie gesagt fast 9 Jahren regelmässig in DE. Habe aber davor immer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gehabt. Danke noch mal. LG, Jelena
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