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Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab! (Gelesen: 1.269 mal)
camille
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab!
29.02.2008 um 15:10:56
 
Hallo! ich habe in DE mein Studium abgeschlossen und eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr für Arbeitssuche bekommen. Vor 2 Wochen habe ich meine Arbeitserlaubnis beantragt,habe aber heute erfahren,dass mein Antrag nur vor ein Paar Tage vom Ausländeramt zum Arbeitsamt geschickt worden ist. ÄrgerlichNächste Woche läuft mein Visum ab-was soll ich tun falls ich bis dann keine Atwort vom Arbeitsamt bekomme? Gibt es  eine Fiktionsbescheinigung für diese Wartezeit? Vielen Dank für Eure Hilfe!
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab!
Antwort #1 - 29.02.2008 um 15:23:49
 
camille schrieb am 29.02.2008 um 15:10:56:
Nächste Woche läuft mein Visum ab

Du meinst sicherlich, deine AE läuft ab. Visum brauchst du im Moment ja keines mehr.  Zwinkernd

camille schrieb am 29.02.2008 um 15:10:56:
was soll ich tun falls ich bis dann keine Atwort vom Arbeitsamt bekomme?  

Du gehst zur ABH und läßt dir eine Fiktionsbescheinigung geben, da über die beantragte Arbeitserlaubnis noch nicht entschieden wurde.

trixie
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab!
Antwort #2 - 29.02.2008 um 16:42:35
 

Die Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) wird Dich nicht benachrichtigen, sondern die Ausländerbehörde. Von dort erfährst Du dann alles weitere.

J.
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camille
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 29.02.2008 um 17:35:44
 
trixie schrieb am 29.02.2008 um 15:23:49:

Du meinst sicherlich, deine AE läuft ab. Visum brauchst du im Moment ja keines mehr.  Zwinkernd


Du gehst zur ABH und läßt dir eine Fiktionsbescheinigung geben, da über die beantragte Arbeitserlaubnis noch nicht entschieden wurde.

trixie

Ja, genau, ich habe AE gemeint. Smiley
Danke, jetzt bin ich erleichtert!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.02.2008 um 19:07:07
 
Zitat:
Die Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) wird Dich nicht benachrichtigen, sondern die Ausländerbehörde.



Wie ist das Verfahren, wenn die Agentur für Arbeit den Dachverhalt beim Antragsteller aufklären will? Geht sie dazu über die ABH?

Gruß, ULF
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