Sarahlina schrieb am 29.02.2008 um 14:52:30:Dürfen meine Kinder 3 Staatsbürgerschaften haben?
Ergänzung: Es gibt keine Regel, wie viele Staatsangehörig-
keiten der Mensch maximal haben darf, das ist höchstens
durch die maximale Anzahl der existierenden Staaten
begrenzt.
Ob eine bestimmte Staatsangehörigkeit mit der Geburt
erworben wird oder nicht, richtet sich allein nach dem
Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates.
Das Kind einer Mutter mit türkischer Staatsangehörigkeit
besitzt in jedem Fall (auch) die türkische Staatsange-
hörigkeit, auch dann, wenn das Kind nach § 4 (3)
StAGdie deutsche StA erworben hat.
Das nigerianische Staatsangehörigkeitsrecht ist mir
jetzt nicht geläufig, das Konsulat dürfte hier Auskunft
geben, ob der Erwerb mit der Geburt erfolgt ist.
Näheres zur von Ronny erwähnten Optionspflicht hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197932336