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Staatsbürgerschaft von Kindern aus binationaler Ehe (Gelesen: 890 mal)
Sarahlina
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsbürgerschaft von Kindern aus binationaler Ehe
29.02.2008 um 14:52:30
 
Hallo zusammen,
ich bin in Deutschland geborene Türkin mit Aufenthaltsberechtigung und seit 5 jahren mit einem Nigerianer verheiratet. Unsere Kinder sind 2002 und 2005 geboren. Ich habe heute vom Sachbearbeiter der Behörde gehört, daß sie auch die türkische und nigerianische Staatbürgerschaft bekommen dürfen ohne sich später mit 23 Jahren dagegen entscheiden zu müssen um die Deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten.

Wie ist das denn nun? Dürfen meine Kinder 3 Staatsbürgerschaften haben?
Müssen sie die Deutsche nicht abgeben wenn sie die türkische und nigerianische besitzen?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.02.2008 um 14:56:24
 
Sarahlina schrieb am 29.02.2008 um 14:52:30:
Wie ist das denn nun? Dürfen meine Kinder 3 Staatsbürgerschaften haben? 


Hallo,

falls die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des § 4 Abs. 3 StAG erworben haben, sind sie sog. Optionsdeutsche, d.h. zwischen dem 18. und 23 Lebensjahr steht die Entscheidung an, sonst ist die deutsche wieder weg.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Beiträge: 8.045

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 06.03.2008 um 17:12:50
 
Sarahlina schrieb am 29.02.2008 um 14:52:30:
Dürfen meine Kinder 3 Staatsbürgerschaften haben? 

Ergänzung: Es gibt keine Regel, wie viele Staatsangehörig-
keiten der Mensch maximal haben darf, das ist höchstens
durch die maximale Anzahl der existierenden Staaten
begrenzt. Zwinkernd

Ob eine bestimmte Staatsangehörigkeit mit der Geburt
erworben wird oder nicht, richtet sich allein nach dem
Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates.

Das Kind einer Mutter mit türkischer Staatsangehörigkeit
besitzt in jedem Fall (auch) die türkische Staatsange-
hörigkeit, auch dann, wenn das Kind nach § 4 (3) StAG
die deutsche StA erworben hat.
Das nigerianische Staatsangehörigkeitsrecht ist mir
jetzt nicht geläufig, das Konsulat dürfte hier Auskunft
geben, ob der Erwerb mit der Geburt erfolgt ist.

Näheres zur von Ronny erwähnten Optionspflicht hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197932336
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