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Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!! (Gelesen: 8.831 mal)
Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 07.03.2008 um 07:51:47
 
AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
Es kann doch nicht sein daß 2 Begleitpolizisten 11.411,79 Euro kosten !

Kann m.E schon sein, wenn du folgende Kosten berücksichtigst:
- Flugtickets für Hin- und Rückflug (dürfte der größte Posten sein)
- Übernachtungskosten
- Personalkosten

AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
Flugkosten:2.225,75 Euro

Dieser Posten dürfte nur das Ticket deines Verlobten sein...

Und desweiteren ist hier nicht bekannt, ob dein Verlobter durch 2 bzw. 3 PVB begleitet wurde (was aus verschiedenen Gründen möglich wäre)...


Daddy
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AndreaM.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 07.03.2008 um 08:27:18
 
Hallo Daddy

ich weiß nur daß mit meinem Verlobten noch 2 andere Afrikaner von Stuutgart nach Kamerun geflogen sind und insgesamt 6 Begleitpolizisten.
Einer der Afrikaner war sogar in handschellen abgeführt worden,da er die ganze zeit probleme gemacht hat.
Die Kosten für das Ticket,sowie  die Anderen sind soweit okay Aber die der Sicherheitsbegleitung finde ich hoch.

Andrea
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #17 - 07.03.2008 um 09:41:10
 
trixie schrieb am 05.03.2008 um 13:10:46:

... zu der du aber keinen Zugang hast, um zu belegen, dass eine Vereinbarung getroffen wurde. Nur ein Vermerk in der Akte dürfte m. M. nach für eine Vereinbarung zu wenig sein, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hat, diese einzusehen.



Meine Vermutung ging eher dahin, dass die Sachbearbeiterin die Vereinbarung nicht dokumentiert hat, so dass der Vertreter nichts davon wusste ...

Zum Belegen der Vereinbarung sollte die Aussage des Anwalts (= Organ der Rechtspflege) ausreichend sein. Sowas notiert ein Anwalt normalerweise auch in der Akte ...

Ich weiss aber nicht, ob es sich lohnt, das weiter zu diskutieren, Andrea ist bis jetzt nicht weiter darauf eingegangen. Man wüßte wissen, ob es wirklich eine Vereinbarung gab und in welcher Form.

Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 07.03.2008 um 10:34:51
 
Also hier können wir noch Tage diskutieren und lösen
das nicht. Ist ein Einzelfall. Tatsache ist, dass solche
hohen Abschiebekosten möglich sind.

Es muss ja ein Leistungsbescheid erlassen werden, den
man ggf. rechtlich anfechten kann. Hier weiter zu disku-
tieren halte ich für nicht zielführend.
(besser gesagt sinnlos).
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Davy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 07.03.2008 um 13:15:48
 
Zur Information:

Beispiel von einem kurzfristigen Flug von Stuttgart nach Kamerun mit der Air-France. Für morgen 8.03.2008

-Hin und zurück zusammen gebucht: 1250 Euro.   Rückflug für den Montag 10.03.2008 eingegeben.
-Hinflug allein gebucht: 2300 Euro.

es ist aber bekannt, dass Hin und zurück Tickets am billigsten sind als Hinflug allein!! selbst wenn mann nicht zurückfliegen will. Die Vollzugsbeamten sollten es wissen.

Eine Übernachtung in Kamerun (5 Sterne Hotel) laut einem Freund liegt ab 50 euro aufwärt je nach gewünschtem Komfort,

Mahlzeiten liegen in so einem Hotel bei 15euro (exklusiv Extra).

Ich würde die Kosten genaue untersuchen. Es liegt viel Luft drin.
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Toppy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #20 - 17.03.2008 um 17:35:36
 
Hallöle,

nur der Form halber:
5 sterne Hotel in Douala kostet 185,-€.
Ich kann dir aber mit Gewissheit sagen das das Zimmer der Beamten nur 54.000 FCFA ( ca.83,-€) kostet, da ich zufällig weiß wo sie übernachten.
Sie bleiben auch immer nur eine Nacht, sei sicher.
Der größte Batzen sind die Flugkosten der Beamten, ohne Frage. Die paar Taler für Überstunden / Auslandseinsatz / sonstiges fallen da kaum ins Gewicht. Ich meine mich sogar erinnern zu können, dass die keine Extra-Spesen bekommen, da sie ja Vollpension abrechnen können. Ein Durchschnittliches Abendessen kostet im besagten Hotel um die 15,-€, das ist richtig.
ERGO: ich täte die detailierte Kostenaufstellung abfordern, wäre aber nicht überrascht wenn es so stimmt.

-Toppy-
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Speedball
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #21 - 18.03.2008 um 10:51:07
 
Ich will hier mal ein paar grundlegende Sachen klären.

Abschiebungen auf billig oder überbuchten Flügen zu buchen ist wohl weder im Interesses des Staates noch der Abzuschiebenden.

Es muss gesichert sein, dass der Flug geht und das Begleitpersonal und die Schüblinge auch mitfliegen.

Deshalb werden wohl verbilligte Flüge kaum in Frage kommen.

Zu den Personkosten:
Denkt ihr die Beamten sind eh da und deshalb nur Übehrnachtung und Spesen zu bezahlen? Falschgedacht. Hier wurde pro Beamter pro Stunde abgerechnet.

6 Beamte 3 Schüblinge natürlich werden die Kosten (bis auf die Anfahrt u.s.w. die einzeln anfallen) dann geteilt aber das macht keine unterschied zu 2 Beamte und ein Schübling.

AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
Flugkosten:2.225,75 Euro  

mal 4
= 8903 € Flugkosten für die Beamten

Fehlen zur Berechnung noch 2508,79 € durch 2 Beamte mit
Macht mit Personalkosten, Übernachtung u.s.w. pro Beamter: 1254,39 €

AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
Polizeikosten: 685,06 Euro  

Das ist die Fahrt von der Wohnung bis zum Flughafen.

AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
wen ich bedenke daß mit meinem Verlobten noch 2 Afrikaner und 4 Polizisten dabei waren.Das würde ja bedeuten daß alleine diese 3 Abschiebungen mehr als ca. 43.500,00 Euro gekostet haben.  


Ja warum nicht?

Ich kenn da schon wesendlich höher Abschiebekosten.

Sinn und Zweck einer Abschiebung ist das zwanghafte Durchsetzung der Ausreisepflicht einer Person. Da sind 14 000 € wenig. Jeder Harz 4 Empfänger koste in einem Jahr den Staat und die Sozialkassen mehr.
Nicht das ich das einem Ausländer absprechen möchte, hatte er aber gem. AufenthG kein bleibe recht dann hat er kein.

Geht er nicht freiwillig und die Chance hatte er. Wir der abgeschoben.

Will er wieder kommen muss er die Kosten für die Abschiebung zahlen.

Noch für die Leute die Verpflichtungserklärungen unterschreiben. (nur Solltest du das planen) Dann hast du bei der ggf. zweiten Abschiebung die Kosten zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball
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schweitzer
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Antwort #22 - 18.03.2008 um 11:47:07
 
Modus offTopic ein:

Speedball schrieb am 18.03.2008 um 10:51:07:
zwei Beamte und ein Schübling.


Ich erlaube mir an dieser Stelle mal folgenden Verweis:

Zitat:
Seit 1999 werden auch in Österreich von der Karl-Franzens-Universität Graz im Zuge des Projekts Österreichisches Deutsch Unworte des Jahres ermittelt:

„Die Wahl von "Schübling" zum "österreichischen Unwort des Jahres 1999" fiel uns als Jury leicht - es war das mit Abstand am meisten Genannte. Daneben gibt es starke Gründe, die mit der Bedeutung des Wortes zusammenhängen:

Das aus der Verwaltungs- und Polizeisprache stammende Wort ist gleichbedeutend mit "Schubhäftling", drückt aber eine viel stärkere Entpersonalisierung, Verdinglichung und Verniedlichung der so bezeichneten Person aus, die damit auch als passiv und behandelbar dargestellt wird.
Auch schwingt eine negative Zusatzbedeutung mit (siehe Rohling, Widerling, Lüstling, etc.), obwohl nicht alle so gebildeten Wörter eine negative Zusatzbedeutung haben (Firmling, Liebling usw.). In jedem Fall wird der so bezeichnete "Gegenstand" verkleinert, niedlicher, "netter" gemacht. Wesentlich ist, daß durch die mitausgedrückte Entpersönlichung, der so bezeichnete "Schubhäftling" zu einem "Ding", zu einer "zu behandelbaren Sache" gemacht wird. Daß damit eine zwangsweise aus dem Land entfernte Person bezeichnet wurde, geht durch den verhüllenden Charakter des Wortes völlig verloren.“


Eine Journalistin vermutete in der Wiener Zeitung vom 19.11.2007:

Zitat:
Ein Blick über die Grenzen bestätigt: Hier handelt es sich um eine österreichische Spezialität. Deutsche Wörterbücher kennen den Schübling nur als Wurstsorte.


Falsch - denn "Schübling" gehörte auch in Deutschland schon zu den Kandidaten für das Unwort des Jahres und wird, ganz offenkundig, ja auch immer  noch benutzt.

Ich schreibe das hier nicht, um Speedball oder sonst jemanden bloßzustellen, aber ich halte es für angemessen, generell ein Nachdenken über das, was man wie sagt (zumal in einem Forum wie diesem hier) anzuregen und einzufordern.

Wir haben es in der Arbeit mit Migranten immer und ohne Ausnahme mit MENSCHEN zu tun!!!

Modus offTopic aus!

Ich will mit meinem Beitrag keine Diskussion beginnen oder auslösen - die gehört nicht zu diesem thread - Nachdenken möge bitte aber ein jeder darüber.

Danke.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Speedball
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Antwort #23 - 18.03.2008 um 11:58:40
 
schweitzer schrieb am 18.03.2008 um 11:47:07:
Ich schreibe das hier nicht, um Speedball oder sonst jemanden bloßzustellen, aber ich halte es für angemessen, generell ein Nachdenken über das, was man wie sagt (zumal in einem Forum wie diesem hier) anzuregen und einzufordern.  


denk denk.

Sorry ist kein Beleidigung und auch nicht herabsetzend gemeint.

schweitzer schrieb am 18.03.2008 um 11:47:07:
Ich erlaube mir an dieser Stelle mal folgenden Verweis:

Zitat:
Seit 1999 werden auch in Österreich von der Karl-Franzens-Universität Graz im Zuge des Projekts Österreichisches Deutsch Unworte des Jahres ermittelt:

„Die Wahl von "Schübling" zum "österreichischen Unwort des Jahres 1999" fiel uns als Jury leicht - es war das mit Abstand am meisten Genannte. Daneben gibt es starke Gründe, die mit der Bedeutung des Wortes zusammenhängen:

Das aus der Verwaltungs- und Polizeisprache stammende Wort ist gleichbedeutend mit "Schubhäftling", drückt aber eine viel stärkere Entpersonalisierung, Verdinglichung und Verniedlichung der so bezeichneten Person aus, die damit auch als passiv und behandelbar dargestellt wird.
Auch schwingt eine negative Zusatzbedeutung mit (siehe Rohling, Widerling, Lüstling, etc.), obwohl nicht alle so gebildeten Wörter eine negative Zusatzbedeutung haben (Firmling, Liebling usw.). In jedem Fall wird der so bezeichnete "Gegenstand" verkleinert, niedlicher, "netter" gemacht. Wesentlich ist, daß durch die mitausgedrückte Entpersönlichung, der so bezeichnete "Schubhäftling" zu einem "Ding", zu einer "zu behandelbaren Sache" gemacht wird. Daß damit eine zwangsweise aus dem Land entfernte Person bezeichnet wurde, geht durch den verhüllenden Charakter des Wortes völlig verloren.“  


Der unterschied zwischen Schubhäftling und Schübling erschließt sich mir hier nicht, die Person wird meines anssinen nach nicht herabgesetzt oder beleidigt. Da wir uns wie richtig festgestellt hier in einen Formum in dem es um Ausweisung Abschiebung geht befindet weiß, denke ich, jeder das mit diesem Wort eine Person, um genau zu sein eine Person deren Ausreisepflicht zwanghaft durchgesetzt wird gemeint ist.

schweitzer schrieb am 18.03.2008 um 11:47:07:
Wir haben es in der Arbeit mit Migranten immer und ohne Ausnahme mit MENSCHEN zu tun!!!  


Hat hier doch niemand auch nur in irgend einer Form in Fragegestellt.
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ronny
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Antwort #24 - 18.03.2008 um 11:59:24
 
Hi Schweitzer,

irgendeine Bezeichnung wird es für den Abzuschiebenden (triffts auch nicht ganz) oder den "weilnichtfreiwilligausreisenunddendeswegenzubegleitenden Heimkehrer" immer geben müssen, insofern ist das OT hier IMHO nicht angebracht gewesen. Sorry (smiley geht wegen Ostern ned)

BTW:

Migrant ist eine ebenso irreführende Bezeichnung weil sie von "migrare = wandern" kommt, und im deutschenSprachgebrauch hat die Wanderung (Schule, Freiwillig, schönes Erlebnis)oft eine ganz andere Bedeutung als Migration ...

Grüße
Ronny (s.o.)
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #25 - 18.03.2008 um 13:30:27
 
Ich befürchtete das schon bei # 16

Zur Sache wurde wohl all gesagt. Zu Unwörten und
sonstigen Definitionen ggf im Userforum weiter....

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