Ich will hier mal ein paar grundlegende Sachen klären.
Abschiebungen auf billig oder überbuchten Flügen zu buchen ist wohl weder im Interesses des Staates noch der Abzuschiebenden.
Es muss gesichert sein, dass der Flug geht und das Begleitpersonal und die Schüblinge auch mitfliegen.
Deshalb werden wohl verbilligte Flüge kaum in Frage kommen.
Zu den Personkosten:
Denkt ihr die Beamten sind eh da und deshalb nur Übehrnachtung und Spesen zu bezahlen? Falschgedacht. Hier wurde pro Beamter pro Stunde abgerechnet.
6 Beamte 3 Schüblinge natürlich werden die Kosten (bis auf die Anfahrt u.s.w. die einzeln anfallen) dann geteilt aber das macht keine unterschied zu 2 Beamte und ein Schübling.
AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:Flugkosten:2.225,75 Euro
mal 4
= 8903 € Flugkosten für die Beamten
Fehlen zur Berechnung noch 2508,79 € durch 2 Beamte mit
Macht mit Personalkosten, Übernachtung u.s.w. pro Beamter: 1254,39 €
AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:Polizeikosten: 685,06 Euro
Das ist die Fahrt von der Wohnung bis zum Flughafen.
AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:wen ich bedenke daß mit meinem Verlobten noch 2 Afrikaner und 4 Polizisten dabei waren.Das würde ja bedeuten daß alleine diese 3 Abschiebungen mehr als ca. 43.500,00 Euro gekostet haben.
Ja warum nicht?
Ich kenn da schon wesendlich höher Abschiebekosten.
Sinn und Zweck einer Abschiebung ist das zwanghafte Durchsetzung der Ausreisepflicht einer Person. Da sind 14 000 € wenig. Jeder Harz 4 Empfänger koste in einem Jahr den Staat und die Sozialkassen mehr.
Nicht das ich das einem Ausländer absprechen möchte, hatte er aber gem.
AufenthG kein bleibe recht dann hat er kein.
Geht er nicht freiwillig und die Chance hatte er. Wir der abgeschoben.
Will er wieder kommen muss er die Kosten für die Abschiebung zahlen.
Noch für die Leute die Verpflichtungserklärungen unterschreiben. (nur Solltest du das planen) Dann hast du bei der ggf. zweiten Abschiebung die Kosten zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Speedball